4. Oktober 2011
In der TG müssen Kinder erst einmal zusammenbrechen
Vor Familiengerichten wird es schnell unübersichtlich: Auf der einen Seite sitzen die Eltern mit Anwalt oder Beistand, auf der anderen Seite sitzen das Jugendamt und ein vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand, der die Interessen der Kinder vertreten soll. Noch unübersichtlicher wird es, wenn sich die Eltern um die Kinder streiten. Wenn es dann noch einen Gutachter gibt, kann das juristische Tauziehen Jahre dauern. Funken schließlich noch der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske und die Sozialpädagogin Arnhild Sobot dazwischen, kann man nur hoffen, dass eine Richterin oder ein Richter die Übersicht behält.
Faustregel in Familiensachen scheint zu sein: Der Verfahrensbeistand glaubt allen, nur den Eltern nicht. Dafür vertiefen sich diese Leute gar nicht lange in eine Familiengeschichte. Dazu fehlt ihnen die Zeit, manchmal auch das Interesse.
Nun zum Fall: Ein Kind ist noch in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG), die Mutter wieder draußen. Der gerichtliche Verfahrensbeistand des Kindes unterhält sich auch mit Arnhild Sobot. Die berichtet: Das Kind stürzt sich auf jeden Fremden, befindet sich ansonsten in einer "Warteposition". Das kennt man in der TG. Diese Phase dauert ein halbes Jahr. Dann bricht das Kind zusammen! Und öffnet sich! Da die Mutter davon ausgeht, dass ihr Kind schon bald wieder bei ihr sein wird, wird das Kind wahrscheinlich länger als sechs Monate in der "Warteposition" verharren. Einen Brief der Mutter hat man dem Kind nicht ausgehändigt, weil "Du bist bald bei mir!" drin steht.
Die Zerstörung von Familien hat zu Zeiten von Stachowske also zum System gehört, die Behauptung, man mache eine familienorientierte Drogentherapie war eine Werbe-Lüge. Ist Arnhild Sobot von dem Verfahrensbeistand richtig zitiert worden, dann wird von ihr die Stachowske-TG auch noch als Seelenmord-Anstalt für Kinder entlarvt. Menschen, die so lange zuschauen, bis ein Kind zusammenbricht, sollten sich nicht Pädagogen nennen dürfen. Die haben in einer therapeutischen Einrichtung nichts zu suchen. Kostenträger, aufgepasst: Für Kinder in der Stachowske-TG gab es im ersten halben Jahr laut Sobot keine Therapie. Wofür habt ihr dann bezahlt?
In dem Gespräch mit diesem Verfahrensbeistand soll Arnhild Sobot auch noch gesagt haben: "Eine normale Erziehungsberatung ist mit einem solchen Fall überfordert, da die Mutter aufgrund von Zeichen und verschlüsselten Nachrichten in der Lage ist, das Kind unauffällig unter Druck zu setzen."
Klingt nicht nur nach einer neuen Verschwörungstheorie, ist auch eine, in die Sobot und Stachowske wenige Wochen später auch noch das Familiengericht einbauen. Plötzlich heißt es für die beiden: "Wir allein gegen alle."
Dabei haben Mutter und Kind nur Glück gehabt. Die Richterin lässt sich nicht kopfscheu machen, ein Gutachter leistet hervorragende Arbeit und betont ausdrücklich, dass er die Mutter-Kind-Beziehung nicht am Best-Zustand, sondern am Genug-Zustand gemessen hat.
Deshalb sind in diesem Fall auch wenige Monate Kind in der TG genug, das Kind wechselt erst die Einrichtung, kehrt dann ins Elternhaus zurück.
Da dieses Kind nicht bis zum Zusammenbruch in dieser Einrichtung gewesen ist, endete die Geschichte gut. Trotz Verfahrensbeistand, der seinerzeit diese Empfehlung gab: "Ein Verbleib des Kindes in der Einrichtung ist unumgänglich."
Inzwischen habe ich erfahren, dass es aktuell eine Mutter in der TG gibt, deren Kinder die Einrichtung gewechselt haben. Da Stachowske nicht mehr da ist, darf auf eine schnelle Familienzusammenführung gehofft werden. Dazu muss nur Sobot von dem Fall ferngehalten werden...
Sprachmüll IV: Flucht trotz engmaschiger Kontrollen
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