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Samstag, 20. Oktober 2012

Ruhe ist...

...wenn WiKi-Geschäftsführer den Mut zu einer Kündigung beweist?

Das ist so durchsichtig, dass es fast schon wieder transparent ist. Die Erzieherin, die Matthias Lange als Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) entlassen hat und die er wieder einstellen musste, soll ab Montag "unbehelligt" arbeiten. Das wurde am Freitag in einem Gespräch mit betroffenen Eltern vereinbart.

Und nun behelligt man mich mit Kommentaren, in denen diese Erzieherin schlecht gemacht und Langes Entscheidung mutig genannt wird? Seit wann gehört Mut dazu, einer Angestellten zu kündigen? Wie man sich fühlt, wenn einem gekündigt wird, weiß Matthias Lange doch aus eigener Erfahrung...

Dieser heutige WiKi-Geschäftsführer hatte Anfang September 2009 als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg doch nicht einmal den Arsch in der Hose, einer Einladung von Ex-Klientinnen und Ex-Klienten zu folgen. Dafür erlebten wir dies: Immer wenn wir das Café verließen, in dem wir uns getroffen hatten, wurden wir von gegenüber aus einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg fotografiert. Auch eine Elfjährige, die mit meinem Hund Gassi ging, wurde aufgenommen, als sei sie eine derartige Bedrohung, dass man sie an diesem September-Nachmittag auf Schritt und Tritt beobachten musste.

Als ich nach dem Treffen Matthias Lange und den damaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zu einer Stellungnahme zu dieser Foto-Aktion aufforderte, verschanzten sie sich hinter einer Mitarbeiterin. Die wisse Näheres. Kommentar der Elfjährigen: "Ich hab dir doch gesagt, dass die eine Macke haben."...

Matthias Lange beteiligte sich sogar an Klageschriften mit Behauptungen, die da lauteten, ich sei vor langer Zeit Redakteur gewesen, aber nur für kurze Zeit, außerdem hätte ich eine "Spur der Verwüstung" durch die Zeugen Jehovas und eine Lokalpartei gezogen.

Die Mütter, die für die WiKi-Erzieherin eingetreten sind, kenne ich namentlich mitsamt Telefonnummern. Die Kommentatorinnen, die nun Öl ins Feuer gießen wollen, bleiben anonym...

Das System Wilschenbruch

Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XVIII)

Bild dir deine Meinung per Fotoapparat?

Der Verfassungsschutz macht es bei Demonstrationen linker oder rechter Organisationen. Die Polizei macht es, wenn Hooligans unterwegs sind. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die sich unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg befindet, macht es, wenn sich Ehemalige in einem Lüneburger Café treffen. Oder ist in der Digitalkamera etwa keine Speicherkarte gewesen?

Ohne meinen Hund gehe ich nicht auf Reisen. Darüber freut sich ein Mädchen, das eine Zeitlang einer Hypothese von Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zum Opfer gefallen ist. Diese Hypothese lautete: „Dieses Kind ist übersexualisiert.“

Diesem Mädchen drücke ich in jenem Café die Hundeleine in die Hand, Mike und die Elfjährige gehen nach draußen, lange sind sie allerdings nicht unterwegs.

„Die haben mich und den Hund fotografiert“, berichtet das Mädchen. Aus einem Fenster gegenüber, aus einem Zimmer der Jugendhilfe Lüneburg im zweiten Stock. Ich begleite das Mädchen nach draußen, sehe eine Frau, die eine Kamera in der Hand hält und uns zuwinkt. Soll wohl heißen: „Bitte recht freundlich!“ Nun bin möglicherweise auch ich auf der Speicherkarte.

Nach gut zwei Stunden haben zwei Ehemalige die Nase voll von dieser Fotoaktion. Sie rufen die Polizei. Die kommt, geht in das Haus und beendet dieses Treiben. Eine Mitarbeiterin des Cafés fragt: „Ist schon wieder die Polizei da?“

Schon wieder? Die Mitarbeiterin meint, dass in dem Haus schräg gegenüber junge Mütter mit ihren Kindern wohnen. Das stimmt aber nicht. Kinder werden dort von der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch betreut. Dort gehe es gelegentlich hoch her, erzählt diese Mitarbeiterin, Kinder schreien, Kinder laufen kreuz und quer auf der Straße herum, ein Kind sei kürzlich in ein Rad gelaufen. Sofort sei eine Frau aufgetaucht, habe das Kind geschlagen und von der Straße gezerrt, sie sei dazwischen gegangen und habe dieser Frau geraten: „Wenn Sie Kinder nicht erziehen können, sollten Sie auch keine bekommen!“

Aber Fotos machen können sie in dieser Einrichtung? Meine Antwort: ein weiterer Strafantrag wegen Verstoßes gegen § 201 Strafgesetzbuch und eine Zivilklage wegen Verstoßes gegen mehrere Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Warum eigentlich ist der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg nicht zu diesem Treffen gegangen? Er hat eine Einladung bekommen. Dann hätte er sich ein Bild machen können! Vielleicht hätte er auch ein Foto machen dürfen!

veröffentlicht am 6. September 2009