Von Ruthard Stachowske auf seinen Internet-Seiten
Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske hat auf seinen Internet-Seiten einen neuen Text über seine Kritikerinnen und Kritiker verfasst. Damit stellt er sich sogar gegen Absichtserklärungen seiner Arbeitgeberin, der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die aus einer Entscheidung des Hamburger Landgerichtes resultierten. Für diese juristische Niederlage zahlte die Einrichtung eine vierstellige Summe. Ich habe sie hier veröffentlicht. Damals teilte mir die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit, dass sie keine weiteren gerichtlichen Vorstöße von Ruthard Stachowske finanzieren werde. Man habe dafür schon 100 000 Euro ausgegeben. Das reiche...
Dennoch schreibt Stachowske: "Insbesondere ein Schreiberling aus Wilhelmshaven namens Heinz-Peter Tjaden hat in den vergangenen Jahren umfangreiche perfide und sachlich nicht gerechtfertigte Behauptungen über mich im Internet verbreitet." Einmal abgesehen davon, dass Richter das meistens anders beurteilt haben, bleibt die Frage, warum dieser Sozialpädagoge schon vor Jahren mein Angebot einer öffentlichen Diskussion in den Papierkorb geworfen hat. Außerdem kniff er bei einem Ehemaligen-Treffen und ließ jede meiner Anfragen unbeantwortet.
"Auch wenn "Cyber-Mobbing" und "Cyber-Stalking" im Internetzeitalter zunehmend als Methoden der Beschädigung von Personen und auch Firmen benutzt werden, so bewerte ich die Angriffe gegen mich im Internet als einen ungewöhnlichen Fall. Ich halte dieses "Cyber-Mobbing" und "Cyber-Stalking" vor allem aber für eine Reaktion auf mein seit Jahren entschiedenes Eintreten für den Kinderschutz und meine damit verbundene berufsbedingte Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren.
Diesen grundsätzlichen Zusammenhang hat das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 27.01.2012 (Az. 324 O 204/11) auch wahrgenommen", schreibt Stachowske weiter. In diesem Verfahren hat Stachowske lediglich einen Teilerfolg erzielt, weil wir die Geschichte einer Mutter und ihrer beiden Kinder nicht auswalzen wollten, um die Kinder nicht in Gefahr zu bringen. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg reagierte damals auf die Argumentationsweise von Stachowske mit Entsetzen. Die von Stachowske aufgestellte Behauptung, dass ich mich "mit Eltern verbunden (hätte), die ihre eigenen Kinder der Gefahr sexueller Gewalt oder schwerer Gewalt ausgesetzt haben" ist schlicht unwahr und wurde von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg schriftlich zurückgenommen.
"Unverständlich ist, dass Dritte, die an diesen Verfahren gerade nicht selbst beteiligt waren und die auch sonst hiervon persönlich nicht betroffen sind, unter dem Fähnlein der Gerechtigkeit zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen Schmähungen verbreiten und falsche Gerüchte in die Welt setzen. Ich war - gerade in den Jahren seit 2010 - in einer Reihe von gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit diesem "Cyber-Mobbing" erfolgreich, nicht nur gegenüber Heinz-Peter Tjaden, sondern auch noch gegen andere Personen, die falsche Dinge über mich oder die Arbeit in der TG Wilschenbruch verbreitet haben", behauptet Stachowse außerdem. Aus der Beratung von rund 100 Müttern habe ich keinesfalls wirtschaftlichen Nutzen gezogen, sie hat mich viel Zeit und auch Geld gekostet. Es gibt keine "Reihe von Verfahren", die Stachowske gegen mich gewonnen hätte. Im Gegenteil.
"Ein Großteil der Vorwürfe, die im Internet und anderenorts gegen mich erhoben wurden, war auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Lüneburg, das unter dem Az. 4 Ca 220/11 geführt wurde. Keiner der gegen mich in diesem Verfahren erhobenen Vorwürfe hatte am Ende Bestand, in allen Fällen wurde von dem zuständigen Gericht festgestellt, dass die Vorwürfe entweder evident haltlos waren oder nicht bewiesen werden konnten", bekommt auch noch die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen Tritt vors Schienbein. Die hat sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg mit der fristlosen Kündigung von Stachowske fürwahr blamiert. Der Anwalt der Einrichtung sagte damals in einem Gespräch mit mir: "Die Therapiemethoden dieses Herrn können vor dem Arbeitsgericht kein Thema sein."
Diese Therapiemethoden jedoch waren mein Thema, nicht irgendwelche Betonringe, die Stachowske aus der Einrichtung weggeschleppt und in seinem Garten verbuddelt haben soll. Dieser Sozialpädagoge hat Familien systematisch zerstört, Jugendämter und Gerichte entweder für seine Sache eingespannt oder an der Nase herumgeführt - und erzielte in den Fällen, die ich kenne, keinen einzigen Therapieerfolg. Die wurden erst später erzielt - und zwar so nachhaltig, dass keine einzige Mutter, die ich beraten habe, wieder rückfällig geworden ist...
Da kann mich dieser Sozialpädagoge ruhig "Schreiberling" nennen...
Die Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Mittwoch, 20. März 2013
Mittwoch, 27. Juni 2012
Die Sucht-Mafia (III)
Immer wieder sonntags
Viermal werden wir noch wach, dann wird Deutschland im Endspiel gegen Spanien Europameister - das zweite Top-Ereignis soll sein: "Das Thema Stalking und Cyber-Mobbing erfährt in der öffentlichen Meinung ebenso wie in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion zunehmende Aufmerksamkeit. Deshalb werde ich Mitte 2012 dieses Thema und die Kulturgeschichte des Stalkings und Cyber-Mobbings beschreiben." Kündigt der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Ruthard Stachowske seit geraumer Zeit auf seinen Internet-Seiten an. Nächsten Monat entscheidet das Arbeitsgericht von Lüneburg über seinen Arbeitsplatz bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die inzwischen zur Step gGmbH Hannover gehört. Neuer Geschäftsführer ist Serdar Saris, ehemals Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Regionsversammlung Hannover.
Die Grünen sind eine Partei, die sich aus Protestbewegungen gegen Atomkraftwerke entwickelt hat, vor 30 Jahren zum ersten Mal in den niedersächsischen Landtag einzog und inzwischen bei Claudia Roth gelandet ist, worauf die Piratenpartei noch eine Antwort finden muss, die aber keinesfalls so knallig ausfallen sollte wie Claudia Roths Auftritte bei Musiksendungen.
Oliver Bierhoff scherzt derweil vor dem Halbfinale gegen Italien mit Anmerkungen herum wie England wäre ihm lieber gewesen, weil die schwächer seien als die Italiener, wie die Step gGmbH im Internet scherzhaft verbreitet, sie reagiere auf Beschwerden mit Telefonanrufen beim Beschwerdeführer. Wer das ernst nimmt, nimmt derzeit auch Oliver Bierhoff ernst.
Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 1993 mit Ruthard Stachowske als Spitzenmann entstanden und somit als Antwort auf Einrichtungen mit psychologischen Psychotherapeuten, die auch welche sind. Doch mit seinem Werk über Cyberstalking wird er zweifellos Mitte des Jahres, also in vier Tagen, Furore machen.
Damit die Begeisterung nicht getrübt wird, hat mir dieser Sozialpädagoge auf dem Postweg am 17. Mai 2012 die "Web-Killer" aus München vorbeigeschickt, die mich "höflichst um Löschung/Entfernung des folglich benannten Online-Inhaltes"
http://wagniskinder.de/11.html
baten. Denn dort ist nachzulesen, dass Stachowske mit seinem Werk über Cyberstalking ein Jahr in Verzug ist.
"Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit, damit unser Auftraggeber über das weitere Vorgehen entscheiden kann", schrieben die "Web-Killer", was mich zu einer Reaktion veranlasst hat, die der Step gGmbH entspricht. Ich reagierte gar nicht.
Deutschland als Europameister halte ich für wahrscheinlicher als das Erscheinen des Stachowske-Werkes zum zweiten angekündigten Zeitpunkt, denn auch bei seinen schriftlichen Äußerungen muss man sehr vorsichtig sein. Auf seinen Seiten erweckt er an anderer Stelle den Eindruck, dass vom Hamburger Landgericht tatsächlich die Entscheidung getroffen worden ist, die er dort veröffentlicht.
Der macht immer, was er will. So hat er vor eineinhalb Jahren auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch behauptet, ich hätte mich mit Müttern "verbunden", die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan hätten. Knapp zwei Wochen vor Stachowskes Entlassung - gegen die er sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt - versicherte die damalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, dass diese Behauptung nie wieder aufgestellt werde. Sollte das dennoch geschehen, dürfe ich Schadenersatz nach freiem Belieben fordern, der allerdings von einem Richter auf den Prüfstand gestellt werden könne.
Gisela van der Heijden hat inzwischen das Weite gesucht und gefunden, auf meine Schadenersatzforderung reagierte sie schon gar nicht mehr. Wie Serdar Saris als dritter Geschäftsführer in zwei Jahren, wobei nun hoffentlich niemand sagt, demnächst gäbe es den vierten, denn laufend wechselnde Geschäftsleitungen seien nützlich für Einrichtungen, die so viel unter den Teppich kehren müssen, dass jeder Verantwortliche spätestens nach einem Jahr mit den Kräften am Ende ist.
Was das Landgericht von Hamburg wirklich entschieden hat, würde ich gern veröffentlichen. Aber dann gerieten Mütter und Kinder erneut in die Gefahr, dass jemand dies oder jenes von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Behauptete für bare Münze nehmen würde. Da würde nicht einmal mein Hinweis helfen, dass es in dieser Einrichtung Wunderheilungen gegeben haben muss. Wie das denn?
Dazu greife ich einmal ein Kind heraus, das laut Aussage der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg so schwer geschädigt gewesen sein soll, dass es ohne Hilfe der Therapeutischen Gemeinschaft Wilshenbruch nicht wieder auf die Beine käme. Widerwillig brachte diese Einrichtung dieses Kind auf Anweisung eines Jugendamtes zu einem Facharzt für Kinderheilkunde, der diese Befunde zu Papier brachte: "fröhlich freundlich", "nicht pathologisch", "sportlich aktiv ohne Auffälligkeiten"...Nach diesem Arztbesuch holte das Jugendamt dieses Kind sofort aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch.
Nicht nur in diesem Fall sind die Kostenträger von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg für eine Therapie zur Kasse gebeten worden, die mit Fehldiagnosen in die Länge gezogen wurde. Sind wir bei des Pudels Kern: Wenn die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit offenen Karten spielte, liefe sie Gefahr, dass Kostenträger sagen, das Geld, das wir nutzlos ausgegeben haben, fordern wir zurück. Dazu müsste allerdings auch bei den Kostenträgern erst einmal etwas geschehen. Denn nach Angaben von Ruthard Stachowske sind die ihm sogar dann noch gefolgt, wenn er Esoterik als Heilmethode anbot...Behauptet hat er das kurz vor seiner Entlassung, die noch nicht rechtskräftig ist, in einem Schreiben an die Geschäftsführerin Gisela van der Heijden.
Wollte ich meine Schadenersatzforderung durchsetzen, müsste ich vorab 300 Euro an das Amtsgericht in Lüneburg zahlen. Der Prozess würde spannend werden...
Viermal werden wir noch wach, dann wird Deutschland im Endspiel gegen Spanien Europameister - das zweite Top-Ereignis soll sein: "Das Thema Stalking und Cyber-Mobbing erfährt in der öffentlichen Meinung ebenso wie in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion zunehmende Aufmerksamkeit. Deshalb werde ich Mitte 2012 dieses Thema und die Kulturgeschichte des Stalkings und Cyber-Mobbings beschreiben." Kündigt der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Ruthard Stachowske seit geraumer Zeit auf seinen Internet-Seiten an. Nächsten Monat entscheidet das Arbeitsgericht von Lüneburg über seinen Arbeitsplatz bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die inzwischen zur Step gGmbH Hannover gehört. Neuer Geschäftsführer ist Serdar Saris, ehemals Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Regionsversammlung Hannover.
Die Grünen sind eine Partei, die sich aus Protestbewegungen gegen Atomkraftwerke entwickelt hat, vor 30 Jahren zum ersten Mal in den niedersächsischen Landtag einzog und inzwischen bei Claudia Roth gelandet ist, worauf die Piratenpartei noch eine Antwort finden muss, die aber keinesfalls so knallig ausfallen sollte wie Claudia Roths Auftritte bei Musiksendungen.
Oliver Bierhoff scherzt derweil vor dem Halbfinale gegen Italien mit Anmerkungen herum wie England wäre ihm lieber gewesen, weil die schwächer seien als die Italiener, wie die Step gGmbH im Internet scherzhaft verbreitet, sie reagiere auf Beschwerden mit Telefonanrufen beim Beschwerdeführer. Wer das ernst nimmt, nimmt derzeit auch Oliver Bierhoff ernst.
Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 1993 mit Ruthard Stachowske als Spitzenmann entstanden und somit als Antwort auf Einrichtungen mit psychologischen Psychotherapeuten, die auch welche sind. Doch mit seinem Werk über Cyberstalking wird er zweifellos Mitte des Jahres, also in vier Tagen, Furore machen.
Damit die Begeisterung nicht getrübt wird, hat mir dieser Sozialpädagoge auf dem Postweg am 17. Mai 2012 die "Web-Killer" aus München vorbeigeschickt, die mich "höflichst um Löschung/Entfernung des folglich benannten Online-Inhaltes"
http://wagniskinder.de/11.html
baten. Denn dort ist nachzulesen, dass Stachowske mit seinem Werk über Cyberstalking ein Jahr in Verzug ist.
"Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit, damit unser Auftraggeber über das weitere Vorgehen entscheiden kann", schrieben die "Web-Killer", was mich zu einer Reaktion veranlasst hat, die der Step gGmbH entspricht. Ich reagierte gar nicht.
Deutschland als Europameister halte ich für wahrscheinlicher als das Erscheinen des Stachowske-Werkes zum zweiten angekündigten Zeitpunkt, denn auch bei seinen schriftlichen Äußerungen muss man sehr vorsichtig sein. Auf seinen Seiten erweckt er an anderer Stelle den Eindruck, dass vom Hamburger Landgericht tatsächlich die Entscheidung getroffen worden ist, die er dort veröffentlicht.
Der macht immer, was er will. So hat er vor eineinhalb Jahren auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch behauptet, ich hätte mich mit Müttern "verbunden", die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan hätten. Knapp zwei Wochen vor Stachowskes Entlassung - gegen die er sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt - versicherte die damalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, dass diese Behauptung nie wieder aufgestellt werde. Sollte das dennoch geschehen, dürfe ich Schadenersatz nach freiem Belieben fordern, der allerdings von einem Richter auf den Prüfstand gestellt werden könne.
Gisela van der Heijden hat inzwischen das Weite gesucht und gefunden, auf meine Schadenersatzforderung reagierte sie schon gar nicht mehr. Wie Serdar Saris als dritter Geschäftsführer in zwei Jahren, wobei nun hoffentlich niemand sagt, demnächst gäbe es den vierten, denn laufend wechselnde Geschäftsleitungen seien nützlich für Einrichtungen, die so viel unter den Teppich kehren müssen, dass jeder Verantwortliche spätestens nach einem Jahr mit den Kräften am Ende ist.
Was das Landgericht von Hamburg wirklich entschieden hat, würde ich gern veröffentlichen. Aber dann gerieten Mütter und Kinder erneut in die Gefahr, dass jemand dies oder jenes von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Behauptete für bare Münze nehmen würde. Da würde nicht einmal mein Hinweis helfen, dass es in dieser Einrichtung Wunderheilungen gegeben haben muss. Wie das denn?
Dazu greife ich einmal ein Kind heraus, das laut Aussage der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg so schwer geschädigt gewesen sein soll, dass es ohne Hilfe der Therapeutischen Gemeinschaft Wilshenbruch nicht wieder auf die Beine käme. Widerwillig brachte diese Einrichtung dieses Kind auf Anweisung eines Jugendamtes zu einem Facharzt für Kinderheilkunde, der diese Befunde zu Papier brachte: "fröhlich freundlich", "nicht pathologisch", "sportlich aktiv ohne Auffälligkeiten"...Nach diesem Arztbesuch holte das Jugendamt dieses Kind sofort aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch.
Nicht nur in diesem Fall sind die Kostenträger von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg für eine Therapie zur Kasse gebeten worden, die mit Fehldiagnosen in die Länge gezogen wurde. Sind wir bei des Pudels Kern: Wenn die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit offenen Karten spielte, liefe sie Gefahr, dass Kostenträger sagen, das Geld, das wir nutzlos ausgegeben haben, fordern wir zurück. Dazu müsste allerdings auch bei den Kostenträgern erst einmal etwas geschehen. Denn nach Angaben von Ruthard Stachowske sind die ihm sogar dann noch gefolgt, wenn er Esoterik als Heilmethode anbot...Behauptet hat er das kurz vor seiner Entlassung, die noch nicht rechtskräftig ist, in einem Schreiben an die Geschäftsführerin Gisela van der Heijden.
Wollte ich meine Schadenersatzforderung durchsetzen, müsste ich vorab 300 Euro an das Amtsgericht in Lüneburg zahlen. Der Prozess würde spannend werden...
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Uefa-Euro 2012
Freitag, 11. November 2011
Landgericht Hamburg
11. November 2011
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
Donnerstag, 10. Februar 2011
Unverschämtheit
29. Januar 2011
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
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Uelzen
Dienstag, 6. April 2010
Schmerzfreie Einrichung
11. März 2010
Wo ist diese Mutter eigentlich wirklich?
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, eine Einrichtung der Jugendhilfe Lüneburg, hat vor Monaten der Internet-Öffentlichkeit vorgejammert, sie sei Opfer von Cyberstalking und Psychoterror. Gemeint sind damit kritische Berichte über einige Methoden, die dort Ehemaligenberichten zufolge angewendet werden: Trennung der Kinder von ihren Müttern, die Zerstörung von Partnerschaften, die Isolation von Patienten, die wegen angeblichen Fehlverhaltens in "Klausur" geschickt werden und dort bis zu drei Monate verbringen, in dieser Zeit ihre Kinder nicht einmal grüßen dürfen.
Verlinkt wurden auf den von Matthias Lange, Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, verantworteten Seiten sogar Kripo-Informationen über Cyberstalking, als seien die Kritikerinnen und Kritiker Belästiger, die in Wilschenbruch herumlungern oder täglich anrufen.
Als Belästiger wurden in diesem Blog der Therapeutischen Gemeinschaft auch Großeltern und Eltern diffamiert, die seit Monaten keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter und ihrer Enkelin hatten. Bis es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Zwei Tage später machte sich diese Mutter mit ihrem Kind aus dem Staub, ist wieder bei ihrer Familie, weil ihr vor Gericht die Augen geöffnet wurden. Das ist einige Monate her!
Ist das etwa Anlass für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, endlich einen Bericht aus dem Netz zu nehmen, der angeblich auf Schilderungen dieser Mutter beruht? Keinesfalls. Leserinnen und Leser des Beitrages müssen den Eindruck haben, diese Mutter und ihr Kind seien noch in der Einrichtung. Offenbar gelten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht einmal die einfachsten Regeln des Anstandes und der Ehrlichkeit. Die Bitte, diesen Beitrag zu löschen, wird ignoriert.
Schon allein diese Tatsache wirft ein Licht auf diese Einrichtung, dass eigentlich alles andere im Dunkeln bleiben könnte. Dies zu wissen, müsste jedem reichen, um zu sagen: Von denen lasse ich die Finger! Die akzeptieren doch nicht einmal eine freie Entscheidung, sondern tun gegenüber der Öffentlichkeit so, als habe es diese nie gegeben.
Eine freie Entscheidung des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ist es gewesen, mehrere mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen und merkwürdigen Briefen zuzupflastern. Drei Termine gibt es deswegen bereits vor dem Landgericht in Hamburg. Werden die etwa abgewartet? Auch keinesfalls. Zwischenzeitliche Erfolge, die gar keinen Bestand haben müssen, nutzt der Leiter der Einrichtung für Auffordeungen, doch schon einmal den Gerichtsvollzieher loszuschicken, um Forderungen einzutreiben, die nach dem 20. April 2010 - also nach den Widerspruchsverfahren - möglicherweise gar nicht existent sind.
So benimmt sich niemand, der sich seiner Sache sicher ist. Nun beschäftigt sich auch das Bundesjustizministerium mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Werden auch diese Nachforschungen als Psychoterror eingestuft?
Wo ist diese Mutter eigentlich wirklich?
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, eine Einrichtung der Jugendhilfe Lüneburg, hat vor Monaten der Internet-Öffentlichkeit vorgejammert, sie sei Opfer von Cyberstalking und Psychoterror. Gemeint sind damit kritische Berichte über einige Methoden, die dort Ehemaligenberichten zufolge angewendet werden: Trennung der Kinder von ihren Müttern, die Zerstörung von Partnerschaften, die Isolation von Patienten, die wegen angeblichen Fehlverhaltens in "Klausur" geschickt werden und dort bis zu drei Monate verbringen, in dieser Zeit ihre Kinder nicht einmal grüßen dürfen.
Verlinkt wurden auf den von Matthias Lange, Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, verantworteten Seiten sogar Kripo-Informationen über Cyberstalking, als seien die Kritikerinnen und Kritiker Belästiger, die in Wilschenbruch herumlungern oder täglich anrufen.
Als Belästiger wurden in diesem Blog der Therapeutischen Gemeinschaft auch Großeltern und Eltern diffamiert, die seit Monaten keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter und ihrer Enkelin hatten. Bis es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Zwei Tage später machte sich diese Mutter mit ihrem Kind aus dem Staub, ist wieder bei ihrer Familie, weil ihr vor Gericht die Augen geöffnet wurden. Das ist einige Monate her!
Ist das etwa Anlass für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, endlich einen Bericht aus dem Netz zu nehmen, der angeblich auf Schilderungen dieser Mutter beruht? Keinesfalls. Leserinnen und Leser des Beitrages müssen den Eindruck haben, diese Mutter und ihr Kind seien noch in der Einrichtung. Offenbar gelten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht einmal die einfachsten Regeln des Anstandes und der Ehrlichkeit. Die Bitte, diesen Beitrag zu löschen, wird ignoriert.
Schon allein diese Tatsache wirft ein Licht auf diese Einrichtung, dass eigentlich alles andere im Dunkeln bleiben könnte. Dies zu wissen, müsste jedem reichen, um zu sagen: Von denen lasse ich die Finger! Die akzeptieren doch nicht einmal eine freie Entscheidung, sondern tun gegenüber der Öffentlichkeit so, als habe es diese nie gegeben.
Eine freie Entscheidung des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ist es gewesen, mehrere mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen und merkwürdigen Briefen zuzupflastern. Drei Termine gibt es deswegen bereits vor dem Landgericht in Hamburg. Werden die etwa abgewartet? Auch keinesfalls. Zwischenzeitliche Erfolge, die gar keinen Bestand haben müssen, nutzt der Leiter der Einrichtung für Auffordeungen, doch schon einmal den Gerichtsvollzieher loszuschicken, um Forderungen einzutreiben, die nach dem 20. April 2010 - also nach den Widerspruchsverfahren - möglicherweise gar nicht existent sind.
So benimmt sich niemand, der sich seiner Sache sicher ist. Nun beschäftigt sich auch das Bundesjustizministerium mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Werden auch diese Nachforschungen als Psychoterror eingestuft?
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