Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse
Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:
"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach
Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder,
Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die
Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert
wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und
Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu
Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.
Genau
diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder
belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter
wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit
Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen
gegen mich vorzugehen.
Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es
sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder
ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die
Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben,
ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im
Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch
andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet
werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der
Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden
könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als
auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der
Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann
daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die
Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das
Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O
204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen
öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich
verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)
Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.
Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material. Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.
Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.
Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Freitag, 5. Juli 2013
Freitag, 17. August 2012
Strafantrag (I)
Staatsanwaltschaft von Lüneburg antwortet
"Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:
Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.
Mit frdl. Gruß"
Mit diesem Vorgang hat sich die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nach meiner Strafanzeige vom 13. August 2012 bereits beschäftigt. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, weil es "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" gebe. Stimmt, für diesen Beweis bräuchte ich die mail, die Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, an die Lüneburger Polizei geschickt hat.
Gegen diese Bescheid kann ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. Darauf verzichte ich, denn die mail werde ich nie bekommen. Wichtiger sind auch die anderen Bestandteile meiner Strafanzeige.
"Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:
Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.
Mit frdl. Gruß"
Mit diesem Vorgang hat sich die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nach meiner Strafanzeige vom 13. August 2012 bereits beschäftigt. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, weil es "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" gebe. Stimmt, für diesen Beweis bräuchte ich die mail, die Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, an die Lüneburger Polizei geschickt hat.
Gegen diese Bescheid kann ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. Darauf verzichte ich, denn die mail werde ich nie bekommen. Wichtiger sind auch die anderen Bestandteile meiner Strafanzeige.
Donnerstag, 10. Februar 2011
Unverschämtheit
29. Januar 2011
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
Labels:
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Buskeismus,
Cyberstalking,
Dr. Jochen Springer,
Kinderquäler,
Rolf Schälike,
Staatsanwaltschaft Hannover,
Strafanzeige,
üble Nachrede,
Uelzen
Donnerstag, 15. Oktober 2009
Staatsanwalt ermittelt
15. Oktober 2009
Tatvorwurf: üble Nachrede
Heute ist morgen schon gestern, heißt es in einem Lied. Das Vergangene wird schnell wieder vergessen - und ist plötzlich erneut brandaktuell. Denn jetzt ermittelt die Oldenburger Staatsanwaltschaft. Laut Schreiben vom 12. Oktober 2009 hat das Verfahren dieses Aktenzeichen: NZS 169 Ujs 53254/09. Tatvorwurf: üble Nachrede.
Ganze Breitseiten sind gegen meine Berichte über die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch abgefeuert worden. Drei Kommentar-Beispiele:
Erschienen in einem blog der TG Wilschenbruch: „Da sitzt jetzt nur noch einer alleine vor seinem PC und wundert sich. Er ist enttäuscht, das er nicht die negative Aufmerksamkeit bekommt, nach der er sich so sehnt. Er möchte, das wir ihn bestrafen. Ein Opfer seiner selbst sucht einen Täter. Doch ist er nicht schon betraft genug? Ja, aber ein schönes Geschenk werden wir ihm noch machen, dann hat er erstmal wieder was zu tun.“
Erschienen auf meinen Seiten über die TG Wilschenbruch: „Hallo Herr Tjaden,
auf Ihren Seiten lassen Leute schreiben, die wegen Verbreitung von Kinderpornogtafie im Internet verurteilt sind. Dann war ´Burgdorf´ kein Justizskandal- Sie haben doch etwas mit Kinderpornografie im Internet zu tun. Wie in Burgdorf- unter dem Deckmantel von ´Kinderschutz´ verstecken sich die Täter- und Sie helfen. Wenn Sie wirklich freigesprochen wurden, dann veröffentlichen Sie doch das Urteil/den Freispruch auf Ihren Seiten, so kann sich ein jeder ´Bild Dir Deine Meinung´.
Sie hören und lesen ´Neues´ über sich.
Best regards,
Bob Woodward Carl Bernstein.“
Erschienen auf den Seiten der Landeszeitung für die Lüneburger Heide: „Ich empfehle allen, die anfällig sind für die diffusen Anschuldigungen des selbst ernannten Skandal-Journalisten Heinz-Peter Tjaden, sich ein unabhängiges Bild von der Einrichtung zu machen. TG Wilschenbruch bekommt bundesweit Anerkennung für ihre Erfolge und Konzepte. Aufsichtsbehörde ist neben des Jugendamtes auch die ´Die Deutsche Rentenversicherung ´. Bei der Klientel gibt es natürlich auch Ehemalige, die es nicht geschafft haben. Eine kleine Gruppe betreibt jetzt ein regelrechtes ´Internet-Stalking´. ohne wirklich nachvollziehbare Argumente. Tjaden lebt von Google-Anzeigen in seinen Blöcken und Hartz IV. Seine Vergangenheit ist mehr als dubios, wenn man sich die Mühe macht ihn auszugoogeln. Ich kenne verschiedene seiner Opfer persönlich. Mit ihm ist nicht zu spaßen. Er zerstört Menschen mit unrecherchierter Schmähkritik.“
Ähnlich wütende Reaktionen habe ich schon häufiger erlebt: bei Berichten über die Zeugen Jehovas, die Neuapostolische Kirche und die Scientology Church. Diese drei Kommentare jedoch sind von anderer Qualität. Es handelt sich um frontale Angriffe gegen meine Person. Die hat es bei meiner kritischen Auseinandersetzung mit Sekten und Psychovereinen nur hinter den Kulissen gegeben. Jetzt aber flattern Schmutzfinken auf Internet-Dächer, pfeifen ihr garstig Lied und hoffen, dass sie in einem Schwarm anderer Schmutzfinken unerkannt davon flattern können. Doch: Für die Kommentare auf den Seiten der Landeszeitung und der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gibt es Verantwortliche. Die können nicht weg fliegen.
Auch die Lüneburger Staatsanwaltschaft habe ich eingeschaltet. Handelt die konsequent, kommt es zu einem Strafprozess. Denn: Kommentatoren, die sich bei ihrer Kritik an der Drogentherapie-Einrichtung im Ton vergriffen haben, wurden angeklagt und verurteilt. Dass so manche wütende Reaktion provoziert wurde, spielte dabei keine Rolle.
Merke: Der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wird zum Vielfach-Anrufer, wenn er mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist. Ein Mitarbeiter eines Jugendamtes berichtet: „Ich habe irgendwann den Anrufbeantworter eingeschaltet.“ Ein verstörtes Teammitglied erzählt: „Ich bin nicht mehr ans Telefon gegangen.“
Tatvorwurf: üble Nachrede
Heute ist morgen schon gestern, heißt es in einem Lied. Das Vergangene wird schnell wieder vergessen - und ist plötzlich erneut brandaktuell. Denn jetzt ermittelt die Oldenburger Staatsanwaltschaft. Laut Schreiben vom 12. Oktober 2009 hat das Verfahren dieses Aktenzeichen: NZS 169 Ujs 53254/09. Tatvorwurf: üble Nachrede.
Ganze Breitseiten sind gegen meine Berichte über die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch abgefeuert worden. Drei Kommentar-Beispiele:
Erschienen in einem blog der TG Wilschenbruch: „Da sitzt jetzt nur noch einer alleine vor seinem PC und wundert sich. Er ist enttäuscht, das er nicht die negative Aufmerksamkeit bekommt, nach der er sich so sehnt. Er möchte, das wir ihn bestrafen. Ein Opfer seiner selbst sucht einen Täter. Doch ist er nicht schon betraft genug? Ja, aber ein schönes Geschenk werden wir ihm noch machen, dann hat er erstmal wieder was zu tun.“
Erschienen auf meinen Seiten über die TG Wilschenbruch: „Hallo Herr Tjaden,
auf Ihren Seiten lassen Leute schreiben, die wegen Verbreitung von Kinderpornogtafie im Internet verurteilt sind. Dann war ´Burgdorf´ kein Justizskandal- Sie haben doch etwas mit Kinderpornografie im Internet zu tun. Wie in Burgdorf- unter dem Deckmantel von ´Kinderschutz´ verstecken sich die Täter- und Sie helfen. Wenn Sie wirklich freigesprochen wurden, dann veröffentlichen Sie doch das Urteil/den Freispruch auf Ihren Seiten, so kann sich ein jeder ´Bild Dir Deine Meinung´.
Sie hören und lesen ´Neues´ über sich.
Best regards,
Bob Woodward Carl Bernstein.“
Erschienen auf den Seiten der Landeszeitung für die Lüneburger Heide: „Ich empfehle allen, die anfällig sind für die diffusen Anschuldigungen des selbst ernannten Skandal-Journalisten Heinz-Peter Tjaden, sich ein unabhängiges Bild von der Einrichtung zu machen. TG Wilschenbruch bekommt bundesweit Anerkennung für ihre Erfolge und Konzepte. Aufsichtsbehörde ist neben des Jugendamtes auch die ´Die Deutsche Rentenversicherung ´. Bei der Klientel gibt es natürlich auch Ehemalige, die es nicht geschafft haben. Eine kleine Gruppe betreibt jetzt ein regelrechtes ´Internet-Stalking´. ohne wirklich nachvollziehbare Argumente. Tjaden lebt von Google-Anzeigen in seinen Blöcken und Hartz IV. Seine Vergangenheit ist mehr als dubios, wenn man sich die Mühe macht ihn auszugoogeln. Ich kenne verschiedene seiner Opfer persönlich. Mit ihm ist nicht zu spaßen. Er zerstört Menschen mit unrecherchierter Schmähkritik.“
Ähnlich wütende Reaktionen habe ich schon häufiger erlebt: bei Berichten über die Zeugen Jehovas, die Neuapostolische Kirche und die Scientology Church. Diese drei Kommentare jedoch sind von anderer Qualität. Es handelt sich um frontale Angriffe gegen meine Person. Die hat es bei meiner kritischen Auseinandersetzung mit Sekten und Psychovereinen nur hinter den Kulissen gegeben. Jetzt aber flattern Schmutzfinken auf Internet-Dächer, pfeifen ihr garstig Lied und hoffen, dass sie in einem Schwarm anderer Schmutzfinken unerkannt davon flattern können. Doch: Für die Kommentare auf den Seiten der Landeszeitung und der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gibt es Verantwortliche. Die können nicht weg fliegen.
Auch die Lüneburger Staatsanwaltschaft habe ich eingeschaltet. Handelt die konsequent, kommt es zu einem Strafprozess. Denn: Kommentatoren, die sich bei ihrer Kritik an der Drogentherapie-Einrichtung im Ton vergriffen haben, wurden angeklagt und verurteilt. Dass so manche wütende Reaktion provoziert wurde, spielte dabei keine Rolle.
Merke: Der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wird zum Vielfach-Anrufer, wenn er mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist. Ein Mitarbeiter eines Jugendamtes berichtet: „Ich habe irgendwann den Anrufbeantworter eingeschaltet.“ Ein verstörtes Teammitglied erzählt: „Ich bin nicht mehr ans Telefon gegangen.“
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