24. Februar 2012
Kinder grüßen nicht - beantworten keine Fragen
Ein jüngst in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gedrehtes Video zeigt Kinder, die auf den Betrachter wie Zombies wirken. Ein "Zeit"-Artikel aus dem Jahre 2009 drängt sich ins Gedächtnis. Die Kleinen reagieren nicht auf Fragen, eine Mutter sagt: "Die dürfen sie auch nicht beantworten." Drohungen gebe es immer noch. Wie zu Zeiten von Ruthard Stachowske, der die Einrichtung bis zum 4. Juli 2011 geleitet hat. Kinder seien in der Einrichtung, dann wieder für ein paar Tage in irgendeiner Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: "Widerspricht jemand, wird ihm mit Kindesentzug gedroht."
Den Schriftverkehr mit Jugendämtern führt weiterhin die Sozialpädagon A. S., die sich auch schon in der Ära von Stachowske so manche irrwitzige Stellungnahme geleistet hat. Hört man ihre aktuellen Texte, fallen einem viele Kinder ein, die inzwischen wieder zuhause sind und sich prächtig entwickeln, während ihres Aufenthaltes in der TG angeblich aber unter so vielen Störungen gelitten haben, dass einem angst und bange hätte werden müssen.
Eine Leserin und Betroffene, die heute dieses blog im Netz entdeckt hat, soll in Tränen ausgebrochen sein. "Da hat sich überhaupt nichts geändert", sei ihr Kommentar gewesen. Ungestörte Gespräche mit Familienmitgliedern könnten nicht geführt werden, "weil immer jemand dabei ist".
Wieder droht einer Mutter der Sorgerechtsentzug während ihres TG-Aufenthaltes. Ein Jugendamt steuert auf dieses Ziel zu, lässt weitere Familienmitglieder nicht ins Hilfesystem - Begründung: "Die sind nicht in der Lage, die Kinder von ihrer Mutter fernzuhalten." Und so was geschieht immer noch in einer Einrichtung, die angeblich familienorientiert arbeitet?
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Freitag, 24. Februar 2012
Montag, 2. Mai 2011
Solidarität
29. Januar 2011
Alle überweisen einen Euro
Gestern hat mich über Facebook ein weiterer Hilferuf erreicht. Derweil ließ der Anwalt von Ruthard Stachowske nicht nur mein Girokonto und mein Sparkonto bei der Sparkasse Wilhelmshaven sperren. Heute schickte er auch eine Gerichtsvollzieherin vorbei. Die geforderte Summe ist nach unserer Auffassung zwar falsch, aber das hilft erst einmal nicht weiter.
Außerdem scheint die Gegenseite zu vergessen, dass wir ein Viertel der ersten Klage gewonnen haben und gegen den Rest in Berufung gegangen sind. Deshalb haben wir nun ebenfalls einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt. Sobald wir den Beschluss haben, könnten wir die gleichen Wege beschreiten wie der Anwalt von Ruthard Stachowske.
Inzwischen habe ich erneut an die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden geschrieben. Dort ist der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bekanntermaßen Honorarprofessor. Auch als solcher behauptet er: Tjaden ist mir nicht gewachsen. Da ich das anders sehe, habe ich wiederum eine öffentliche Veranstaltung in der Hochschule vorgeschlagen. Bisher kneift immer nur einer...
Toll fände ich es, wenn Betroffene und andere nun ein Zeichen setzen würden - mit monatlichen Überweisungen von jeweils einem Euro an den Anwalt von Ruthard Stachowske. Die Bankverbindung: Volksbank Uelzen, Konto 708 655 500, Bankleitzahl 258 622 92 (Empfänger: Springer, Speidel & Manning). Sobald die Überweisung erfolgt ist, bitte ich um Mitteilung. Das Aktenzeichen lautet 01522.10/JS/k
Mitmachen könnten alle, die nicht damit einverstanden sind, dass in dieser Einrichtung Mütter von ihren Kindern getrennt werden, dass Mütter, die sich angeblich falsch verhalten haben, von der Gruppe isoliert werden oder in einer dunklen Ecke über sich selbst nachdenken sollen usw. usw.
Merkwürdige Randerscheinung: Vor fast einem Jahr hat Ruthard Stachowske mit einer völlig frei erfundenen Geschichte gegen mich ein Ordnungsmittel beantragt. Eine gerichtliche Entscheidung gibt es immer noch nicht. Deshalb haben wir beim Hamburger Landgericht nachgehakt.
2. Mai 2011
Antrag zurückgenommen
Den Ordnungsmittel-Antrag hat der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg und von Ruthard Stachowske inzwischen zurückgenommen. Bleibt noch ein Verfügungsverfahren in dem mir die Veröffentlichung eines Beschlusses des Hamburger Landgerichtes mit Kurzkommentar untersagt worden ist. Für dieses Verfahren hat der gegnerische Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt. Die Kosten liegen bei über 1 900 Euro. Ich möchte nicht noch einmal erleben, dass mein Konto gesperrt wird.
Überweisungen haben veranlasst (Rückmeldungen per mail oder bei Facebook):
1. Lisa L., 29. Januar 2011, 12.40 Uhr, 1 Euro
2. Monika B., 30. Januar 2011,12.00 Uhr 1 Euro
3. Alexandra Isabella D., 30. Januar 2011, 1 Euro
4. Veronica, 31. Januar 2011, 1 Euro
5. Luca, 2. Februar 2011, 5 Euro
6. Harry, 3. Februar 2011, 1 Euro
7. Andrea, 8. Februar 2011, 10 Euro
8. A., 13. Februar 2011, 6 Euro
9. A., 1. Mai 2011, 15 Euro
Alle überweisen einen Euro
Gestern hat mich über Facebook ein weiterer Hilferuf erreicht. Derweil ließ der Anwalt von Ruthard Stachowske nicht nur mein Girokonto und mein Sparkonto bei der Sparkasse Wilhelmshaven sperren. Heute schickte er auch eine Gerichtsvollzieherin vorbei. Die geforderte Summe ist nach unserer Auffassung zwar falsch, aber das hilft erst einmal nicht weiter.
Außerdem scheint die Gegenseite zu vergessen, dass wir ein Viertel der ersten Klage gewonnen haben und gegen den Rest in Berufung gegangen sind. Deshalb haben wir nun ebenfalls einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt. Sobald wir den Beschluss haben, könnten wir die gleichen Wege beschreiten wie der Anwalt von Ruthard Stachowske.
Inzwischen habe ich erneut an die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden geschrieben. Dort ist der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bekanntermaßen Honorarprofessor. Auch als solcher behauptet er: Tjaden ist mir nicht gewachsen. Da ich das anders sehe, habe ich wiederum eine öffentliche Veranstaltung in der Hochschule vorgeschlagen. Bisher kneift immer nur einer...
Toll fände ich es, wenn Betroffene und andere nun ein Zeichen setzen würden - mit monatlichen Überweisungen von jeweils einem Euro an den Anwalt von Ruthard Stachowske. Die Bankverbindung: Volksbank Uelzen, Konto 708 655 500, Bankleitzahl 258 622 92 (Empfänger: Springer, Speidel & Manning). Sobald die Überweisung erfolgt ist, bitte ich um Mitteilung. Das Aktenzeichen lautet 01522.10/JS/k
Mitmachen könnten alle, die nicht damit einverstanden sind, dass in dieser Einrichtung Mütter von ihren Kindern getrennt werden, dass Mütter, die sich angeblich falsch verhalten haben, von der Gruppe isoliert werden oder in einer dunklen Ecke über sich selbst nachdenken sollen usw. usw.
Merkwürdige Randerscheinung: Vor fast einem Jahr hat Ruthard Stachowske mit einer völlig frei erfundenen Geschichte gegen mich ein Ordnungsmittel beantragt. Eine gerichtliche Entscheidung gibt es immer noch nicht. Deshalb haben wir beim Hamburger Landgericht nachgehakt.
2. Mai 2011
Antrag zurückgenommen
Den Ordnungsmittel-Antrag hat der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg und von Ruthard Stachowske inzwischen zurückgenommen. Bleibt noch ein Verfügungsverfahren in dem mir die Veröffentlichung eines Beschlusses des Hamburger Landgerichtes mit Kurzkommentar untersagt worden ist. Für dieses Verfahren hat der gegnerische Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt. Die Kosten liegen bei über 1 900 Euro. Ich möchte nicht noch einmal erleben, dass mein Konto gesperrt wird.
Überweisungen haben veranlasst (Rückmeldungen per mail oder bei Facebook):
1. Lisa L., 29. Januar 2011, 12.40 Uhr, 1 Euro
2. Monika B., 30. Januar 2011,12.00 Uhr 1 Euro
3. Alexandra Isabella D., 30. Januar 2011, 1 Euro
4. Veronica, 31. Januar 2011, 1 Euro
5. Luca, 2. Februar 2011, 5 Euro
6. Harry, 3. Februar 2011, 1 Euro
7. Andrea, 8. Februar 2011, 10 Euro
8. A., 13. Februar 2011, 6 Euro
9. A., 1. Mai 2011, 15 Euro
Dienstag, 2. Februar 2010
Das Tagebuch I
26. Januar 2010
Für jeden Tag ein Kreuz auf ein Kalenderblatt
114 schreibt Simone B. auf ein Kalenderblatt. Mit Kugelschreiber. Blau. Das Kalenderblatt trägt das Datum 17. Juni 2004. Die Sonne ist um 5.05 Uhr aufgegangen, um 21.41 Uhr geht sie unter. Simone B. ist seit fast vier Monaten in einer Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Schreibt zwei Tage später in ihr Tagebuch: „Heute ist Samstag, und es ist total beschissen. Ich habe das Gefühl, ich lasse Merlin in Stich. Aber was soll ich machen?“ Merlin ist der Sohn von Simone B. Vier Jahre alt. Sie darf ihn nicht sehen. Sie ist seit 114 Tagen in „Klausur“, verabschiedet sich von jedem Tag mit einem Kreuz auf einem Kalenderblatt. „Klausur“ nennt der Leiter der Einrichtung die Isolation von Patienten.
Fast sechs Jahre später sagt Simone B.: „Obwohl alles schon so lange her ist, muss ich immer wieder an diese Zeit denken. Ich bin zwar clean, aber die Zeit in Wilschenbruch hat auch einiges in der Seele kaputt gemacht.“ Daran können nach ihrem elfmonatigen Aufenthalt in der Einrichtung auch Psychologen nichts ändern. Ihre große Stütze ist eine Frau, die ebenfalls in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist: „Wenn ich bei ihr bin, reden wir viel über früher. Ich bin dann froh, dass ich einen Menschen habe, der das auch durchgemacht hat.“
Viermal ist sie in Wilschenbruch in „Klausur“ geschickt worden. Das erste Mal nach drei Wochen. Nach einem Kuss für einen Patienten. „Ihr hattet Sex“, behauptet das Team. „Hatten wir nicht“, sagt Simone B. heute noch. Sie wird von Merlin getrennt, muss den Tag unter einer Treppe verbringen und „über ihre Fehler nachdenken“. Noch schlimmer ist für sie die Trennung von ihrem Sohn: „Immer hatte ich Angst, habe gedacht, ich mache das alles nur für ihn.“
Teil 2
Für jeden Tag ein Kreuz auf ein Kalenderblatt
114 schreibt Simone B. auf ein Kalenderblatt. Mit Kugelschreiber. Blau. Das Kalenderblatt trägt das Datum 17. Juni 2004. Die Sonne ist um 5.05 Uhr aufgegangen, um 21.41 Uhr geht sie unter. Simone B. ist seit fast vier Monaten in einer Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Schreibt zwei Tage später in ihr Tagebuch: „Heute ist Samstag, und es ist total beschissen. Ich habe das Gefühl, ich lasse Merlin in Stich. Aber was soll ich machen?“ Merlin ist der Sohn von Simone B. Vier Jahre alt. Sie darf ihn nicht sehen. Sie ist seit 114 Tagen in „Klausur“, verabschiedet sich von jedem Tag mit einem Kreuz auf einem Kalenderblatt. „Klausur“ nennt der Leiter der Einrichtung die Isolation von Patienten.
Fast sechs Jahre später sagt Simone B.: „Obwohl alles schon so lange her ist, muss ich immer wieder an diese Zeit denken. Ich bin zwar clean, aber die Zeit in Wilschenbruch hat auch einiges in der Seele kaputt gemacht.“ Daran können nach ihrem elfmonatigen Aufenthalt in der Einrichtung auch Psychologen nichts ändern. Ihre große Stütze ist eine Frau, die ebenfalls in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist: „Wenn ich bei ihr bin, reden wir viel über früher. Ich bin dann froh, dass ich einen Menschen habe, der das auch durchgemacht hat.“
Viermal ist sie in Wilschenbruch in „Klausur“ geschickt worden. Das erste Mal nach drei Wochen. Nach einem Kuss für einen Patienten. „Ihr hattet Sex“, behauptet das Team. „Hatten wir nicht“, sagt Simone B. heute noch. Sie wird von Merlin getrennt, muss den Tag unter einer Treppe verbringen und „über ihre Fehler nachdenken“. Noch schlimmer ist für sie die Trennung von ihrem Sohn: „Immer hatte ich Angst, habe gedacht, ich mache das alles nur für ihn.“
Teil 2
Labels:
Angst,
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Kalenderblatt,
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Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch,
Trennung
Tagebuch II
30. Januar 2010
Mutter darf ihren Sohn nicht grüßen
Wieder das Wort „Angst“. Auf dem Kalenderblatt vom 18. Juni 2004. Simone B. schreibt: „Heute bin ich in die Dachwohnung gezogen. Es ist alles Scheiße, und ich habe Angst vor dem, was kommt. Ich habe Angst davor, Merlin zu verlieren. Ich habe Angst davor, dass Merlin bald in eine Pflegefamilie kommt. Ich fühle mich absolut kalt und tot.“
Auch Simone B. berichtet, dass sich meistens andere Mütter um ihren Sohn gekümmert haben, der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch habe zu ihr gesagt: „Merlin habe ich jetzt unter meiner Obhut.“ Derlei nennt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske „familienorientierte Drogentherapie“. Die dem Bericht von Simone B. zufolge dazu führen kann: Merlin schläft in einem Nebenzimmer, darf aber nicht zu seiner Mutter.
Im Netz gibt es eine Suchmaschine für Therapie-Einrichtungen in Niedersachsen. Dort findet man auch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Dafür sorgt die Therapiekette Niedersachsen, deren „Annahmestelle“ in Hannover laut männlicher Stimme auf einem Anrufbeantworter seit Ende 2009 geschlossen ist.
Per mail habe ich am 9. November 2009 diese Therapiekette um eine Stellungnahme zu den Schilderungen von Müttern gebeten. Fast drei Monate später bekam ich auf einem Briefbogen ohne Anschrift und ohne die üblichen Kontaktdaten diese Antwort: „Als Vorstandsvorsitzender der Therapiekette Niedersachsen bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Die von Ihnen in dieser Mail gemachten Aussagen bezüglich der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch können wir nicht teilen. Johannes Harwardt“.
Würde bedeuten: Alle Mütter, die sich bis heute bei mir gemeldet haben, saugten sich ihre „Aussagen“ aus den Fingern, wie Simone B. ebenfalls diese: „Drei Wochen lang durfte ich meinen Sohn nicht einmal grüßen oder ihn in den Arm nehmen. Ich sollte einfach an ihm vorbeilaufen.“ Für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch hatte sie sich nach ihren Worten aus diesem Grund entschieden: „Ich habe damals die Therapie gemacht, um meinem Sohn wieder näher zu sein.“ Damit habe sie nicht gerechnet: „Ich wusste damals nicht, dass man uns auseinander bringen wollte.“
Teil 3
Mutter darf ihren Sohn nicht grüßen
Wieder das Wort „Angst“. Auf dem Kalenderblatt vom 18. Juni 2004. Simone B. schreibt: „Heute bin ich in die Dachwohnung gezogen. Es ist alles Scheiße, und ich habe Angst vor dem, was kommt. Ich habe Angst davor, Merlin zu verlieren. Ich habe Angst davor, dass Merlin bald in eine Pflegefamilie kommt. Ich fühle mich absolut kalt und tot.“
Auch Simone B. berichtet, dass sich meistens andere Mütter um ihren Sohn gekümmert haben, der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch habe zu ihr gesagt: „Merlin habe ich jetzt unter meiner Obhut.“ Derlei nennt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske „familienorientierte Drogentherapie“. Die dem Bericht von Simone B. zufolge dazu führen kann: Merlin schläft in einem Nebenzimmer, darf aber nicht zu seiner Mutter.
Im Netz gibt es eine Suchmaschine für Therapie-Einrichtungen in Niedersachsen. Dort findet man auch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Dafür sorgt die Therapiekette Niedersachsen, deren „Annahmestelle“ in Hannover laut männlicher Stimme auf einem Anrufbeantworter seit Ende 2009 geschlossen ist.
Per mail habe ich am 9. November 2009 diese Therapiekette um eine Stellungnahme zu den Schilderungen von Müttern gebeten. Fast drei Monate später bekam ich auf einem Briefbogen ohne Anschrift und ohne die üblichen Kontaktdaten diese Antwort: „Als Vorstandsvorsitzender der Therapiekette Niedersachsen bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Die von Ihnen in dieser Mail gemachten Aussagen bezüglich der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch können wir nicht teilen. Johannes Harwardt“.
Würde bedeuten: Alle Mütter, die sich bis heute bei mir gemeldet haben, saugten sich ihre „Aussagen“ aus den Fingern, wie Simone B. ebenfalls diese: „Drei Wochen lang durfte ich meinen Sohn nicht einmal grüßen oder ihn in den Arm nehmen. Ich sollte einfach an ihm vorbeilaufen.“ Für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch hatte sie sich nach ihren Worten aus diesem Grund entschieden: „Ich habe damals die Therapie gemacht, um meinem Sohn wieder näher zu sein.“ Damit habe sie nicht gerechnet: „Ich wusste damals nicht, dass man uns auseinander bringen wollte.“
Teil 3
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