Ich erstatte hiermit Strafanzeige und stelle Strafantag gegen
Gisela van der Heijden - bis Ende Juni 2012 Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Reiherstieg 15, 21337 Lüneburg - heute ...Die Privatadresse ist mir nicht bekannt.
wegen Betruges und aller weiteren infrage kommenden Straftaten.
Begründung
Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - damals noch Jugendhilfe Lüneburg - ist 1973 gegründet worden. Zu ihr gehört seit 1993 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gegründet worden ist. Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch kürze ich mit TG ab.
Ende Dezember 2010 und am 24. Januar 2011 hat Ruthard Stachowske auf den Internet-Seiten der TG einen Beitrag veröffentlicht, in dem mir vorgeworfen wurde, ich hätte mich "mit Eltern von Kindern verbunden, welche Kinder und/oder Jugendliche der Gefahr sexueller Gewalt und/oder schwerer Gewalt aussetzen und/oder derartige Gefahren selbst begründen". Daraufhin erwirkte ich am 9. März 2011 vor dem Landgericht in Hamburg (324 O 127/10) einen Beschluss, dem sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 24. Juni 2011 per Abschlusserklärung unterwarf. Das Hamburger Landgericht stellte fest, dass Ruthard Stachowske in seinem Beitrag zwar lediglich von Stalkern gesprochen hatte, ich aber eindeutig erkennbar sei, weil ich der Einzige sei, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet.
Die Abschlusserklärung wurde von Gisela van der Heijden unterschrieben. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verpflichtete sich nicht nur dazu, diese Behauptung nicht selbst aufzustellen, sondern auch dazu, diese nicht verbreiten zu lassen. Für "jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung" wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, "deren Höhe nach Billigkeit festzulegen ist, die von einem Gericht überprüft werden kann".
Da ich am 23. März 2012 um 10.30 Uhr auf den Internet-Seiten von Ruthard Stachowske einen Beitrag entdeckte, in dem diese Behauptung wiederholt wurde, schickte ich noch am gleichen Tag ein Schreiben an Gisela van der Heijden und bezifferte die Vertragsstrafe auf 4 999 Euro. Ich bot der Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine richterliche Überprüfung meiner Forderung an. Sie reagierte nicht. In seinem Internet-Beitrag, den ich am 23. März 2012 entdeckte, bediente sich Ruthard Stachowske der Formulierung: "Hintergrund...war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden." Dieses "Wir" hat sich eindeutig auf die TG bezogen, die zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gehört. Darauf wies ich Gisela van der Heijden hin, die aber weiter duldete, dass Ruthard Stachowske im Namen der TG, somit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sprach.
Deswegen beantragte ich beim zentralen Mahngericht in Uelzen einen Mahnbescheid, der Anfang Mai 2012 zugestellt wurde. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg widersprach ohne Begründung. Also plante ich eine Klage, bat aber erst einmal das Mahngericht um eine Kopie des Widerspruchs, um festzustellen, wer diesen Widerspruch unterschrieben hatte. Diese Kopie bekam ich am 10. August 2012. Unterschrieben hatte Gisela van der Heijden, der Widerspruch war laut Eingangsstempel am 2. Mai 2012 beim Mahngericht eingegangen.
Ich war stets um eine gütliche Einigung bemüht, bekam aber auch von dem Nachfolger von Gisela van der Heijden keine Antwort. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist seit Anfang Februar 2012 eine hundertprozentige Tochter der Step gGmbH in Hannover. Nach dem Ausscheiden von Gisela van der Heijden übernahm der Step-Geschäftsführer Serdar Saris auch die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Jedenfalls wird das im Internet so behauptet. Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob meine Strafanzeige und mein Strafantrag auf Serdar Saris erweitert werden muss, da er den Vorgang kennen müsste.
Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:
Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen...,
aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr
weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen
Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau
van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter
mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der
Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden
Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die
Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich.
Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine
Bitte.
Mit frdl. Gruß
--
Polizeiinspektion Lüneburg /
Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Fachkommissariat 3
Birgit Prüße
Kriminalhauptkommissarin
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131/29-2431
Fax
04131/29-2330
Einmal abgesehen davon, dass ich Gisela van der Heijden keine "belästigenden mails" schicke, ist für mich rätselhaft, warum sie sich an die Lüneburger Polizei gewendet hat. Wäre ich der Auffassung, dass mich jemand mit mails belästigt, würde ich mich an die für mich zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg wenden. Das ungewöhnliche Vorgehen werte ich als Einschüchterungsversuch. Offenbar wollte Gisela van der Heijden unangenehmen Fragen zur Abschlusserklärung und zu ihrem Schweigen vorbeugen.
Mit Gisela van der Heijden, die am 1. Januar 2011 die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg übernahm, hatte ich nach einem Treffen in Bremen einen intensiven mail-Kontakt. Sie stellte mir ab 2. Juni 2011 viele Fragen zu Vorkommnissen in der TG. Dabei handelte es sich um eine bezahlte Beratertätigkeit. Ihre Kündigung bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg kam für mich überraschend. Im Netz fand ich einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass sie nun Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding sei. Also schickte ich ihr eine mail, in der ich sie über einen noch nicht abgearbeiteten TG-Vorgang informierte.
Was das mit Belästigung zu tun hat, weiß ich nicht - und warum sie einer klaren Stellungnahme zu der Vertragsstrafe und zu meiner Sichtweise ausweicht, verstehe ich nicht. Nach meiner Rechtsauffassung ist eine richterliche Überprüfung meiner Forderung Sache der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, nicht meine. Außerdem vermeide ich juristische Auseinandersetzungen, wenn ein Gespräch sinnvoll erscheint.
Auch in einer anderen mail hat mich Gisela van der Heijden angeschwärzt. Meinen Anwalt versorgte sie hin und wieder mit falschen Behauptungen, die ihn irritierten. So bekam ich am 1. Dezember 2011 von ihm diese mail:
Frau vdH berichtete, Sie hätten ein Telefongespräch aufgenommen und damit
gedroht, dieses zu veröffentlichen.
Das heimliche Anfertigen von
Telefonaufzeichnungen ist ein Straftatbestand, Nötigung ebenfalls.
Mit vdh meinte er Gisela van der Heijden. Dass ich ein Telefongespräch aufgenommen habe, war ebenso frei erfunden wie die angebliche Drohung mit einer Veröffentlichung. Damals hatte ich die Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg um Hilfe gebeten, weil sich eine Familie bei mir gemeldet hatte. Dabei ging es um eine 10- und eine 11-Jährige, die immer noch in der TG waren, obwohl die Mutter nicht mehr dort ist. Die 13-jährige Schwester der beiden Mädchen war im Februar 2011 aus der Einrichung abgehauen. Sie lebt inzwischen in Süddeutschland. Meine Frage, was diese beiden Kinder in einer Drogentherapieeinrichtung verloren haben, scheint mir berechtigt zu sein.
Die nötigen Unterlagen reiche ich nach, sobald mir die Vorgangsnummer vorliegt. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass es inzwischen eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske gibt. Zeitungsberichten zufolge hat die Sucht- und Jugendhilfe den Kündigungsschutzprozess bereits in fast allen Punkten verloren, noch in diesem Monat soll der dritte Termin stattfinden.
Strafantrag Ende
12. August 2012. Diese Veröffentlichung sollte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als letzte Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung werten. Morgen werde ich mich noch mit dem Mahngericht in Uelzen beraten...Die beiden Kinder, von denen hier die Rede ist, sollten längst in Wohnortnähe ihrer Familie sein...
13. August 2012. Ich habe mit dem Gericht gesprochen. Darüber ist auch die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Im Netz findet man übrigens immer noch die Behauptung, die Therapie in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch dauere sechs Monate im Stammhaus...
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Montag, 13. August 2012
Dienstag, 16. August 2011
Die Zeiten ändern sich?
16. August 2011
Jetzt darf Jana endlich zur Schule gehen
"Jetzt kann ich das", sagt ein Mädchen. Nennen wir es Jana. Als dieses Mädchen noch in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) war, hat es einmal in der Woche die Schule besucht, in Begleitung. Mehr traute Ruthard Stachowske Jana als TG-Leiter nicht zu.
Seit Jana nicht mehr in Lüneburg ist, besucht sie regelmäßig die Schule, wiederholt eine Klasse. Klasse! "Jetzt kann ich das..."
Wie Ruthard Stachowske die Schulpflicht für dieses Mädchen ausgehebelt hat, ist ebenso rätselhaft, wie seine Reaktion auf einen Hilferuf von Jana. Als sie ihm erzählt habe, erzählt die Kleine, dass sie von einem erwachsenen Klienten "angefasst" worden sei. habe Stachowske ihr mit der Polizei gedroht.
"Ich zeige dich an", soll er gesagt haben. Jana lüge...
Die meisten, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, machte Stachowske schlecht, damit die schlecht wieder aus der Einrichtung herauskamen.
Hundertprozentig verlassen konnte er sich dabei auf seine Mitarbeiterinnen H. G. und A. S. Die kleine Schar seiner bedingungslos treuen Anhängerinnen und Anhänger war handverlesen. Und die ist immer noch in der Einrichtung...
Immer wieder werde ich gefragt, wann sich das ändert. Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich weiß nur, wie sich das ändern könnte. Mit einem neuen Leiter, der diesen Leuten zeigt, wo Barthel den Most holt.
"Jetzt kann ich das", sagt ein Mädchen. Was diese Kleine kann, sollten andere auch können (wollen)...Denn die Fragen werden immer drängender. Welche Rolle hat das Jugendamt von Lüneburg gespielt? Was hat das Schulamt von Lüneburg gewusst? Und was die Leitung der Schule, die Jana einmal in der Woche besucht hat?
Jetzt darf Jana endlich zur Schule gehen
"Jetzt kann ich das", sagt ein Mädchen. Nennen wir es Jana. Als dieses Mädchen noch in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) war, hat es einmal in der Woche die Schule besucht, in Begleitung. Mehr traute Ruthard Stachowske Jana als TG-Leiter nicht zu.
Seit Jana nicht mehr in Lüneburg ist, besucht sie regelmäßig die Schule, wiederholt eine Klasse. Klasse! "Jetzt kann ich das..."
Wie Ruthard Stachowske die Schulpflicht für dieses Mädchen ausgehebelt hat, ist ebenso rätselhaft, wie seine Reaktion auf einen Hilferuf von Jana. Als sie ihm erzählt habe, erzählt die Kleine, dass sie von einem erwachsenen Klienten "angefasst" worden sei. habe Stachowske ihr mit der Polizei gedroht.
"Ich zeige dich an", soll er gesagt haben. Jana lüge...
Die meisten, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, machte Stachowske schlecht, damit die schlecht wieder aus der Einrichtung herauskamen.
Hundertprozentig verlassen konnte er sich dabei auf seine Mitarbeiterinnen H. G. und A. S. Die kleine Schar seiner bedingungslos treuen Anhängerinnen und Anhänger war handverlesen. Und die ist immer noch in der Einrichtung...
Immer wieder werde ich gefragt, wann sich das ändert. Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich weiß nur, wie sich das ändern könnte. Mit einem neuen Leiter, der diesen Leuten zeigt, wo Barthel den Most holt.
"Jetzt kann ich das", sagt ein Mädchen. Was diese Kleine kann, sollten andere auch können (wollen)...Denn die Fragen werden immer drängender. Welche Rolle hat das Jugendamt von Lüneburg gespielt? Was hat das Schulamt von Lüneburg gewusst? Und was die Leitung der Schule, die Jana einmal in der Woche besucht hat?
Montag, 8. August 2011
Heute bin ich
8. August 2011
...gefragt worden
Wie ich damit umgehe, dass die Vorwürfe, die gegen Ruthard Stachowske erhoben werden, noch gar nicht bewiesen seien. Damit meint der Fragesteller wohl, dass die Kündigungsgründe erst noch geprüft werden müssen.
Ist aber gar nicht mein Thema. Was in diesem blog steht, ist nur sehr am Rande von dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch juristisch bekämpft worden. Mit den hinlänglich bekannten Misserfolgen. Ruthard Stachowske ist nicht einmal in der Lage gewesen, dem Landgericht von Hamburg zu erklären, wie sich seine Therapiemethoden von umstrittenen Therapiemethoden unterscheiden.
Außerdem kommt mir gelegentlich auch der Zufall zu Hilfe. Da plaudere ich mit jemandem über eine Geschichte, die nicht in Niedersachsen spielt und von einem Tag zum anderen sind wir in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Genannt werden Namen, geschildert werden Reaktionen, wenn der Name Stachowske fällt und wieder fügt sich ein Mosaiksteinchen zu den anderen.
Alle Leserinnen und Leser wissen, dass ich nie in dieser Einrichtung gewesen bin, die mail- und Telefon-Kontaktperson aber auch nicht. Die Arbeit auf sozialem Gebiet führt zu Schnittmengen.
Kürzlich hat mir jemand gezielte Falschinformationen angekündigt. So werde man Informanten finden, die Dritten bislang unbekannt sind. Keine Chance, kann ich da nur sagen. Ich habe diesen Jemand warnen lassen: Wiederholt er diese Drohung, steht er in diesem blog.
Das inzwischen zehn Mal so viele Leserinnen und Leser hat wie noch vor wenigen Wochen. Was sich in Lüneburg tut, spricht sich herum wie ein Lauffeuer. Das gefällt nicht allen. Die versuchen nun, mit falschen Behauptungen Verwirrung zu stiften. Misslingt ebenfalls. Wichtige mails hebe ich auf...
...gefragt worden
Wie ich damit umgehe, dass die Vorwürfe, die gegen Ruthard Stachowske erhoben werden, noch gar nicht bewiesen seien. Damit meint der Fragesteller wohl, dass die Kündigungsgründe erst noch geprüft werden müssen.
Ist aber gar nicht mein Thema. Was in diesem blog steht, ist nur sehr am Rande von dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch juristisch bekämpft worden. Mit den hinlänglich bekannten Misserfolgen. Ruthard Stachowske ist nicht einmal in der Lage gewesen, dem Landgericht von Hamburg zu erklären, wie sich seine Therapiemethoden von umstrittenen Therapiemethoden unterscheiden.
Außerdem kommt mir gelegentlich auch der Zufall zu Hilfe. Da plaudere ich mit jemandem über eine Geschichte, die nicht in Niedersachsen spielt und von einem Tag zum anderen sind wir in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Genannt werden Namen, geschildert werden Reaktionen, wenn der Name Stachowske fällt und wieder fügt sich ein Mosaiksteinchen zu den anderen.
Alle Leserinnen und Leser wissen, dass ich nie in dieser Einrichtung gewesen bin, die mail- und Telefon-Kontaktperson aber auch nicht. Die Arbeit auf sozialem Gebiet führt zu Schnittmengen.
Kürzlich hat mir jemand gezielte Falschinformationen angekündigt. So werde man Informanten finden, die Dritten bislang unbekannt sind. Keine Chance, kann ich da nur sagen. Ich habe diesen Jemand warnen lassen: Wiederholt er diese Drohung, steht er in diesem blog.
Das inzwischen zehn Mal so viele Leserinnen und Leser hat wie noch vor wenigen Wochen. Was sich in Lüneburg tut, spricht sich herum wie ein Lauffeuer. Das gefällt nicht allen. Die versuchen nun, mit falschen Behauptungen Verwirrung zu stiften. Misslingt ebenfalls. Wichtige mails hebe ich auf...
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