Posts mit dem Label Kritik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kritik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 24. Dezember 2017

Danke!

Niemals aufgeben

Ich bedanke mich für die vielen Grüße ehemaliger Mitglieder der Psycho-Sekte "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch", die 2014 geschlossen worden ist, weil wir nicht aufgegeben haben. Auch euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins Jahr 2018.

Ich habe gerade eine Broschüre mit dem Titel "Gequälte Kinderseelen-Jemand musste diese Pflegemutter verleumdet haben" veröffentlicht. Außerdem häufen sich in jüngster Zeit Diskussionsveranstaltungen, bei denen  Kritik an Jugendämtern geübt wird. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg fordert auf Bundesebene eine Kommission, die sich mit dem Thema Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Ich habe Kontakt mit ihm. Er sammelt Informationen...

Der Klick zu "Gequälte Kinderseelen"

Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XIII)

Strafantrag gestellt/Kein Ermittlungsverfahren

Schmähkritik hat Professor Dr. Ruthard Stachowske in zwei Kommentaren vermutet, die in einem meiner blogs erschienen sind. Deswegen bekam ich am 28. Mai 2009 ein Anwaltsschreiben, deshalb wurde ich zur Löschung der Kommentare aufgefordert. Wenn aber der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch kritische Veröffentlichungen über diese Einrichtung der Jugendhilfe Lüneburg als „Dreckseiten“ einstuft, ist das eine freie Meinungsäußerung? Von mir aus!

Doch der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, der Anwalt, der zweifellos genau verfolgt, was ich schreibe, weil Ruthard Stachowske das gern juristisch verfolgt hätte, schweigen nicht nur dazu, sie schweigen auch, wenn man sie fragt, ob es stimmt, dass in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine google-Liste verteilt worden ist, mit der ein Klick-Wettrennen gegen meine Berichte gestartet worden sein soll?

So geschehen ab 16. Juli 2009. An diesem Tag habe ich Faxe und mails an die Genannten geschickt, habe sie darauf hingewiesen, dass google mein Adsense-Konto am 23. Juni 2009 deaktiviert hat, weil meine Seiten zu einer Gefahr für die Anzeigenkunden geworden seien – eine mögliche Folge dieses Wettklickens. Futsch sind meine Anzeigenerlöse für Mai und Juni 2009, weitere kann ich nicht mehr erzielen.

Mitarbeiter wird nicht geschützt?

Dieses Schweigen ist verwunderlich, die prompte Antwort hätte doch lauten müssen: Ruthard Stachowske hat keine google-Listen verteilt. Dann hätte ich das Gegenteil beweisen müssen. Kann ich zwar, aber warum wird ein Anwalt, der jedes blog in Stundenschnelle hat sperren lassen, in dem sein Schreiben vom 28. Mai 2009 als PDF-Datei erschienen ist, plötzlich so schreibfaul? Und was ist mit der Geschäftsführung der Jugendhilfe Lüneburg als Betreiberin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Die stellt sich nicht mehr schützend vor ihren Mitarbeiter? Der Geschäftsführer soll zwar Urlaub machen, aber erreichbar wird er doch wohl sein oder einen Vertreter haben, der auf solche Anfragen reagiert.

Vielleicht müssen sie jetzt reagieren: Ich habe bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg Strafantrag gegen Ruthard Stachowske wegen der merkwürdigen Vorkommnisse gestellt. Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, würden auch noch andere Dinge auf den Tisch kommen. Beispielsweise diese handschriftlich verfassten Zeilen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: „Ich habe die Internetseiten…schmuggeln lassen.“ Geschrieben in diesen Tagen und ein weiteres Indiz dafür, dass stimmen könnte, was Teammitglieder berichten: In der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch soll das Lesen kritischer Artikel sogar den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt sein.

Anrufe zu später Stunde

Eine Anweisung dieser Art würde an das Verhalten anderer Gemeinschaften erinnern. So heißt es bei den Zeugen Jehovas, die Leitung dulde die Auseinandersetzung mit Kritik nicht. Gibt es in und außerhalb der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch dennoch Querköpfe, sollen sie anderen Berichten zufolge nicht einmal vor Telefonanrufen des Professors zu fast mitternächtlicher Stunde sicher sein.

Drei Stufen muss man in dieser Einrichtung überwinden, dann darf man in eine Wohnung, die zu dieser Gemeinschaft gehört. „Dieses Konzept ist eigentlich toll“, sagt eine Kennerin der Szene und gibt zu bedenken: „Wie dieses Konzept allerdings angewendet wird, steht auf einem anderen Blatt.“

Wie dieser ebenfalls handschriftliche Hilferuf aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: „…ich bin so allein.“ Gleichfalls geschrieben in diesen Tagen.

Veröffentlicht am 25. Juli 2009

Antwort der Lüneburger Staatsanwaltschaft vom 29. Juli 2008

Ich habe Ihr Vorbringen auf eine mögliche Strafbarkeit des Beschuldigten geprüft. Ein Ermittlungsverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestehen. Aus ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich solche nicht erkennen. Insbesondere liegen keine Anhaltspunkte für einen Betrug vor. Voraussetzung dafür wäre eine Täuschungshandlung. Eine solche ist nicht ersichtlich. Zudem fehlt es an einer für einen Betrug erforderlichen (Dritt-)Bereicherungsabsicht.

Montag, 29. Juni 2009

Was ist Schmähkritik?

Verächtlich machen als einziges Ziel

"Hauptfall im Netz der Netze ist die Kollision von Persönlichkeitsrechten zur Meinungsfreiheit. Da beiden Rechten gleichermaßen Rechnung zu tragen ist, muss eine Abwägung erfolgen, welches Recht nun Vorrang hat. Wegen der hohen Bedeutung von Art. 5 GG ist das Persönlichkeitsrecht stets ´im Lichte der Meinungsfreiheit´ zu betrachten. Mit dieser ´Formel´macht das Bundesverfassungsgericht (BverfG) deutlich, dass im Zweifel das Recht der eigenen Persönlichkeit zurückzutreten hat. So insbesondere bei politischen Auseinandersetzungen. Die Grenze ist aber dort erreicht, wo eine Beleidigung oder eine Schmähkritik vorliegt. Schmähkritik ist dann erreicht, wenn die Äußerung nichts mehr mit dem streitigen Thema zu tun hat und nur dazu dient, den anderen verächtlich zu machen. Beispiel: Die Äußerung ´Politiker X ist ein Arschloch´ stellt eine Beleidigung dar. Da sie nichts mit einer streitigen, politischen Auseinandersetzung zu tun hat, ist sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders verhält es sich bei der Aussage von Redakteur Y ´ich finde Politiker X ist ´ein verblendeter Kapitalist´. Hier liegt ein Moment der Stellungnahme; ein Dafür-Halten vor (´ich finde´), das als Werturteil der Meinungsfreiheit unterfällt."

Lexikon des Rechts