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Freitag, 5. Juli 2013

Keine Strafverfolgung

Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse

Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:

"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.

Genau diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen gegen mich vorzugehen.

Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben, ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O 204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)

Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.

Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material.  Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.

Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.

Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen

Donnerstag, 7. März 2013

An die Staatsanwaltschaft

Von Lüneburg zu Az. NZS 1107 UJs 20502/12

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben festgestellt, dass die unter... gelöschten Dokumente, in denen auch die Namen von Kindern stehen, unter...wieder hochgeladen worden sind bzw. nach und nach wieder hochgeladen werden sollen. Behaupten jedenfalls die anonymen blogbetreiber.

Ich bitte Sie um sofortige Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens. An den in diesem blog veröffentlichten Behauptungen über mich habe ich mich nie gestört. Dass aber Kinder in Gefahr gebracht werden, halte ich weiterhin für einen unglaublichen Skandal.

Falls die blogbetreiber meinen sollten, dass sie mit ihrem Vorgehen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bzw. dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, nützen, dann sollte ihnen von allen Seiten – also auch von der Einrichtung und von Stachowske – klar gemacht werden, dass dies ein krankhafter Trugschluss ist. Unterbleibt diese Distanzierung, die es von der ehemaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden noch gegeben hat, dann spricht das für sich selbst. Neuer Geschäftsführer ist Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover.


 

Mittwoch, 15. August 2012

Deckel drauf

Weiteren Anhaltspunkt geliefert

Für das Ermittlungsverfahren habe ich der Staatsanwaltschaft Lüneburg nun einen weiteren Anhaltspunkt geliefert, der auf die Spur desjenigen führen könnte, der im Oktober 2011 aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gestohlene Dokumente anonym ins Netz gestellt hat (Az. NZS 1107 UJs 20502/12). Dazu habe ich die Vernehmung jenes Lüneburger Kinderarztes vorgeschlagen, der im Mai 2011 in seiner Personalakte auch Berichte über TG-Patienten fand, worüber er sich per mail bei der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden beschwerte. Außerdem erweiterte ich meine Strafanzeige.

Was aus meiner Abschlussrechnung für meine Beratertätigkeit wird, warte ich noch ab. Ich habe sie am 9. August 2012 an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt. Sollte diese Rechnung nicht bis Freitag beglichen worden sein, leite ich sie ebenfalls an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg weiter.

Der laut Impressum neue Geschäftsführer Serdar Saris rührt sich überhaupt nicht. Was ich überhaupt nicht verstehen kann. Würde ich in einem Betrieb die Geschäftsführung übernehmen, würde ich sofort mit meinem Vorgänger Kontakt aufnehmen, falls sich jemand bei mir meldet, der sich als Berater meines Vorgängers ausgibt und zudem auch noch beweisen kann, dass er für einen gewissen Zeitraum bereits als Berater bezahlt worden ist.

Aber auch in dieser Hinsicht tat sich bereits noch mehr Seltsames. Als ich vor einem Jahr Gisela van der Heijden auf die vereinbarte Bezahlung hinwies, wendete sie sich sofort an meinen Anwalt und behauptete, eine solche Vereinbarung gebe es nicht. Dass dies nicht stimmte, bewies ich meinem Anwalt im Handumdrehen. Die mail mit dieser Vereinbarung hat Gisela van der Heijden wahrscheinlich gar nicht mehr. Aber ich habe sie.

 Jetzt mache ich erst einmal den Deckel auf meine Berichte über dieses Thema. Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft herausbekommt.

Dienstag, 14. August 2012

Zu den Akten gelegt

Burgdorfer Umschau, März oder
April 2004, Herausgeber: Paul Rohde,
damals noch CDU-Ratsherr in Burgdorf





















Wiederaufnahme bei neuen Anhaltspunkten

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt erst einmal zu den Akten gelegt. Der Tatvorwurf lautet "Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz". Dabei geht es um Dokumente, die im Oktober 2011 unter Missbrauch meines Namens anonym ins Netz gestellt worden sind. Die veröffentlichten Schriftstücke stammen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und sind dort gestohlen worden. Genannt worden sind sogar die Namen und Adressen von Kindern.

Das Ermittlungsverfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, teilt mir die Staatsanwaltschaft (Az. NZS 1107 UJs 20502/12) mit. Dazu reichen diesem Schreiben zufolge "Anhaltspunkte, die zur Ermittlung des Täters führen könnten".

Solche "Anhaltspunkte" liegen mir inzwischen vor. Denn im Netz gibt es eine zweite anonyme Veröffentlichung. Die ist u. a. verlinkt mit dem oben abgebildeten Artikel aus der "Burgdorfer Umschau". Herausgeber des inzwischen eingestellten Magazins war der damalige CDU-Ratsherr Paul Rohde aus Burgdorf. Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, wendete sich mit diesem Bericht an das Hamburger Landgericht, um ein Verfahren gegen mich zu gewinnen. Dass Rohde diesen Artikel an Stachowske weitergeleitet hat, bestritt er auf Nachfrage nicht. Außerdem legte Stachowske dem Gericht die Dokumente vor, die anonym im Netz gelandet waren. In diesem Zusammenhang behauptete er, das anonyme blog nie geöffnet zu haben.

In meinem Strafantrag, den ich nun an die Staatsanwaltschaft Lüneburg schicken werde, zähle ich Hinweise auf, die auf einen schlampigen Umgang mit Akten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hindeuten und schildere, was geschehen kann, wenn man nicht locker lässt. Dann schickt die ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, schon nach dem ersten Pieps eine mail an die Polizei von Lüneburg.

Und wer ist Paul Rohde? Der hat 1988 in Burgdorf die Wochenzeitung "Neue Woche" gegründet. Nach der Scheidung von der Verlegerin bekam er eine Abfindung in sechsstelliger Höhe und schied aus dem Verlag aus. Ich übernahm in der Redaktion seine Nachfolge, die Abfindung mussten wir erst einmal erwirtschaften.

Zum 31. März 2003 beendete ich meine Tätigkeit für die "Neue Woche" und zog am 23. Dezember 2003 nach Wilhelmshaven, wo wir im Juni 2004 die Wochenzeitung 2sechs3acht4 gründeten. Als Rohde seine Zeilen veröffentlichte, befanden wir uns in der Gründungsphase, ich war weder wohnungslos noch Sozialhilfeempfänger. Die Geschichte über meine Internet-Seiten hatte sich Rohde ebenfalls frei ausgedacht, ich wohnte in der von-Münnich-Straße 27, hätte also diese Adresse im Impressum dieser "Internet-Zeitung" nennen können. Außerdem hatte ich Burgdorf als zweiten Wohnsitz behalten. Auch diese Adresse hätte ich verwenden können.




















Dienstag, 12. Juni 2012

Ermittlungen wieder aufgenommen

Lüneburger Staatsanwaltschaft öffnet Strafakte wieder

Die Lüneburger Staatsanwältin Brockhöft nimmt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wieder auf (NZS 7104 Js 18386/11). Das wurde mir heute mitgeteilt. Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Ruthard Stachowske hatte ich am 21. Mai 2012 protestiert.

Was Gegenstand der Ermittlungen ist, verrate ich in diesem blog noch nicht. Entsprechende Informationen verschicke ich per mail an Betroffene. Relevant bleibt aber weiterhin nur, was 2006 oder später geschehen ist.

Außerdem teilte mir die Staatsanwälin Brockhöft mit: "Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dem Beschuldigten aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die vorläufige Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im August 1999 erteilt wurde. Diese dürfte somit bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gültig gewesen sein." Bedeutet: Diesen Titel ist Stachowske Anfang November 2011 wieder losgeworden. Warum hat das so lange gedauert?

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft von Lüneburg haben sich die von Stachowske eingeschalteten "Web-Killer" aus München nicht wieder gemeldet. Die baten mich um die Löschung bzw. Anonymisierung von Veröffentlichungen auf www.wagniskinder.de

Donnerstag, 4. August 2011

Wieder verliert er

4. August 2011
Juristische Bruchlandung auch bei Staatsanwaltschaft

Zivilrechtlich bekommt Ruthard Stachowske schon lange keine juristische Schnitte mehr. Also muss sich der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gefagt haben: Wozu gibt es Staatsanwälte?

Sogleich gab er sich die Antwort: Die gibt es für Strafanzeigen gegen Heinz-Peter Tjaden. Das hat sich vor langer Zeit auch schon einmal die Neuapostolische Kirche gedacht, die gegen jedes meiner Bücher über Sekten strafrechtlich vor- und einging.

Ging jetzt auch Ruthard Stachowske. Sein Vorwurf, ich hätte mich der Beleidigung schuldig gemacht, wurde von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg nicht geteilt. Deswegen teilte sie mit: Es gibt nicht einmal einen Anfangsverdacht, dass Tjaden so etwas getan haben könnte.

Staatsanwälte stellen scheint für Ruthard Stachowske noch schwerer zu sein als Familien stellen.

Donnerstag, 9. Juni 2011

Aussage verweigert

3. Mai 2011
Ermittlungsverfahren wegen "Beleidigung"

Der Vorgang trägt die Nummer 2011 00 532 932. Das Schreiben stammt von der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Es handelt sich um eine: "Vorladung als Beschuldigter".

Inzwischen weiß ich: Ruthard Stachowske hat gegen mich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen "Beleidigung" angestrengt. Beleidigt fühlt er sich von einer Veröffentlichung, die am 28. Februar 2011 oder vorher erschienen ist.

Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass ich keine Aussage machen werde. Das erhöht die Chancen für einen Prozess...Das Interesse der Staatsanwaltschaft an einem solchen Verfahren dürfte allerdings gering sein!

9. Juni 2011
Letzte Aufforderung

Heute habe ich noch einmal Post von der Lüneburger Staatsanwaltschaft bekommen.  Ein letztes Mal werde ich zu  einer Stellungnahme aufgefordert  Die Frist endet am 17. Juni 2011. Da haben wir früher den "Tag der deutschen Einheit" gefeiert, erinnert wurde an einen Aufstand in der DDR.