Dienstag, 12. Juni 2012

Ermittlungen wieder aufgenommen

Lüneburger Staatsanwaltschaft öffnet Strafakte wieder

Die Lüneburger Staatsanwältin Brockhöft nimmt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wieder auf (NZS 7104 Js 18386/11). Das wurde mir heute mitgeteilt. Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Ruthard Stachowske hatte ich am 21. Mai 2012 protestiert.

Was Gegenstand der Ermittlungen ist, verrate ich in diesem blog noch nicht. Entsprechende Informationen verschicke ich per mail an Betroffene. Relevant bleibt aber weiterhin nur, was 2006 oder später geschehen ist.

Außerdem teilte mir die Staatsanwälin Brockhöft mit: "Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dem Beschuldigten aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die vorläufige Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im August 1999 erteilt wurde. Diese dürfte somit bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gültig gewesen sein." Bedeutet: Diesen Titel ist Stachowske Anfang November 2011 wieder losgeworden. Warum hat das so lange gedauert?

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft von Lüneburg haben sich die von Stachowske eingeschalteten "Web-Killer" aus München nicht wieder gemeldet. Die baten mich um die Löschung bzw. Anonymisierung von Veröffentlichungen auf www.wagniskinder.de

2 Kommentare:

  1. das verfahren ist endgültig von der staatsanwaltschaft lüneburg eingestellt worden. was der wichtigste zeuge dazu zu protokoll gegeben hat, würdige ich morgen. die einstellung des verfahrens hat mir mein anwalt gerade erst mitgeteilt. dieser zeuge hat offenbar auch eine falsche eidesstattliche versicherung in einem verfahren abgegeben, das eine ex-klientin verloren hat mit kosten in vierstelliger höhe...

    AntwortenLöschen
  2. immerhin sind die punkte da geklärt. stachowske ist bei allen beschuldigungen, die nicht verjährt sind, unschuldig!

    AntwortenLöschen