Blick auf (Maya-)Kalender werfen
Dass der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske auf seinen Seiten weiter unter "Stalking" Behauptungen aufstellt, die seiner Arbeitgeberin, also der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, vom Hamburger Landgericht verboten worden sind, muss der neue angebliche Geschäftsführer Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover mit seiner Kompetenz ausmachen. Dass die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg dieses Verbot akzeptierte, hat ihm bislang noch nichts ausgemacht. Nichts machen macht eben gelegentlich nichts.
Dafür hat Serdar Saris aber eigenen Angaben zufolge alles im Griff. Außer Ruthard Stachowske, der endlich einmal auf seinen Kalender - es muss kein Maya-Kalender sein - schauen sollte. Denn auf seinen Seiten kündigt der Sozialpädagoge weiterhin eine - wahrscheinlich vorzügliche - Auseinandersetzung mit dem Thema "Stalking" an - und zwar für Mitte 2012. Nun sind wir schon fast mitten in der Vorweihnachtszeit. Advent, Advent, ein Lichtlein brennt - da läuft niemand mehr in Badehose herum. Es ist bekanntermaßen das zweite Mal, dass dieser Sozialpädagoge derlei ankündigt. 2011 sollten es in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Anwalt aus Uelzen u. a. Fachaufsätze sein, die wohl mit unsichtbarer Tinte geschrieben worden sind.
Baden geht die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg dagegen wohl in jeder Jahreszeit mit ihrem neuen Konzept für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Demnächst will man sich dort angeblich um traumatisierte Kinder kümmern, obwohl jeder Neurologe, der etwas von seinem Fach versteht, Traumatherapie für eher schädlich hält. Aktive Verdrängung sei wesentlich gesünder.
Falls Serdar Saris nicht wissen sollte, worum es hier geht, sollte er einmal auf diese Seite gehen:
Der internette Weg zur Aufklärung
(Kein Beitrag in diesem Portal ist so oft gelesen worden wie dieser)
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Montag, 3. Dezember 2012
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Sonntag, 1. August 2010
Behördenstalking?
28. und 29. Juli 2010
Ein Anwalt - ein Buch/Stachowske-Anwalt bedankt sich bei mir
Hier lesen
25. Juli 2010
Wird die Jugendhilfe Lüneburg
unentwegt belagert?elagert?
"Der Begriff ´Stalking´ ist vom englischen Verb ´to stalk´ abgeleitet, das in der Jägersprache ´anpirschen/sich anschleichen´ bedeutet.
Dahinter verbirgt sich das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird."
Definiert die Polizei einen Straftatbestand, an den man kaum zu denken wagt, wenn man die Klageschrift des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg liest (Az. 325 O 172/10, Landgericht Hamburg).
Doch dieser Gedanke könnte einem kommen, wenn dieser Anwalt schreibt, man verklage mich, weil ich den Kläger "in seinem beruflichen Fortkommen" behindere. Das geschehe so: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf nahezu jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."
Das ist noch kein Stalking? Stimmt. Doch der Anwalt von Ruthard Stachowske hat auf Seite 17 seiner Klageschrift erst angefangen - heißt: Er geht noch weiter. Und landet bei der Jugendhilfe Lüneburg.
Was der angeblich geschieht, formuliert dieser Anwalt so: "Die Arbeitgeberin des Klägers, die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, sieht sich darüber hinaus inzwischen unentwegt in der Situation, gegenüber ihren Kostenträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, aber auch gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und sonstigen Kooperationspartnern klarzustellen, dass der Leiter der TG Wilschenbruch kein Krimineller ist..."
Diese Passage muss man mehr als einmal lesen, um sie zu begreifen. Da ich nie behauptet habe, dass Ruthard Stachowske ein Krimineller ist, drängen sich Fragen auf. Die lauten: Kommen diese Behördenvertreter persönlich vorbei und belagern die Einrichtung? Oder was bedeutet "unentwegt"? Laut Wörterbuch gibt es viele Bedeutungen, dazu gehören demnach "beharrlich, dauernd, ständig, unbeirrt, ununterbrochen, unverdrossen, ausdauernd, hartnäckig, permanent, unermüdlich, unerschütterlich, unverbrüchlich, zäh".
Wäre dieses "unentwegt" also Behördenstalking? Wenn ja - was habe ich damit zu tun? Warum verbittet sich die Jugendhilfe Lüneburg nicht einfach das, was sie offenbar als Belästigung empfindet?
Wenn aber die Behördenvertreter gar nicht persönlich vorbeikommen, sondern "unentwegt" anrufen? Wäre es dann besser? Und wie müsste man sich diese Telefonanrufe vorstellen? Etwa so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Ich habe die Veröffentlichungen von Herrn Tjaden gelesen." "Guten Tag, Herr Müller. Um das ein für alle Mal klarzustellen, versichere ich Ihnen, dass mein Angestellter kein Krimineller ist." Oder so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Aus den Veröffentlichungen von Herrn Tjaden schließe ich, dass Sie einen Kriminellen beschäftigen."
Wie aber käme beispielsweise ein Jugendamtsmitarbeiter bei Anrufvariante 2 auf solch eine Unterstellung? Darf er sich so was aus den Fingern saugen?
Bleibt festzuhalten: Liest man diese Passage aus der Klageschrift aufmerksam, dann verstecken sich darin schwere Vorwürfe gegen die Kostenträger der Jugendhilfe Lüneburg. Was jetzt besteht, ist Klärungsbedarf, damit Schluss ist mit "unentwegt".
Dazu möchte ich gern beitragen und frage deshalb diese angeblich persönlich Vorbeikommenden oder ständig Anrufenden: Haben Sie wirklich all meine Veröffentlichungen gelesen oder haben Sie die nur überflogen?
Möglich wäre aber auch: Behördenvertreter fragen sich jetzt, warum ein Anwalt solche Behauptungen aufstellt. Das dürfte besonders für die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweg gelten. Weil: Auf Seite 7 der Klageschrift wird ein Rentenversicherungs-Mitarbeiter als Zeuge für Ruthard Stachowske aufgerufen. Woher würde der anreisen? Aus Laatzen, wo die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweig ihren Sitz hat, oder als "Unentwegter" aus Wilschenbruch?
Ob so oder so: Eine Fahrgemeinschaft zum Hamburger Landgericht würde der mit dem Anwalt von Ruthard Stachowske wohl kaum bilden.
Ein Anwalt - ein Buch/Stachowske-Anwalt bedankt sich bei mir
Hier lesen
25. Juli 2010
Wird die Jugendhilfe Lüneburg
unentwegt belagert?elagert?
"Der Begriff ´Stalking´ ist vom englischen Verb ´to stalk´ abgeleitet, das in der Jägersprache ´anpirschen/sich anschleichen´ bedeutet.
Dahinter verbirgt sich das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird."
Definiert die Polizei einen Straftatbestand, an den man kaum zu denken wagt, wenn man die Klageschrift des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg liest (Az. 325 O 172/10, Landgericht Hamburg).
Doch dieser Gedanke könnte einem kommen, wenn dieser Anwalt schreibt, man verklage mich, weil ich den Kläger "in seinem beruflichen Fortkommen" behindere. Das geschehe so: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf nahezu jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."
Das ist noch kein Stalking? Stimmt. Doch der Anwalt von Ruthard Stachowske hat auf Seite 17 seiner Klageschrift erst angefangen - heißt: Er geht noch weiter. Und landet bei der Jugendhilfe Lüneburg.
Was der angeblich geschieht, formuliert dieser Anwalt so: "Die Arbeitgeberin des Klägers, die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, sieht sich darüber hinaus inzwischen unentwegt in der Situation, gegenüber ihren Kostenträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, aber auch gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und sonstigen Kooperationspartnern klarzustellen, dass der Leiter der TG Wilschenbruch kein Krimineller ist..."
Diese Passage muss man mehr als einmal lesen, um sie zu begreifen. Da ich nie behauptet habe, dass Ruthard Stachowske ein Krimineller ist, drängen sich Fragen auf. Die lauten: Kommen diese Behördenvertreter persönlich vorbei und belagern die Einrichtung? Oder was bedeutet "unentwegt"? Laut Wörterbuch gibt es viele Bedeutungen, dazu gehören demnach "beharrlich, dauernd, ständig, unbeirrt, ununterbrochen, unverdrossen, ausdauernd, hartnäckig, permanent, unermüdlich, unerschütterlich, unverbrüchlich, zäh".
Wäre dieses "unentwegt" also Behördenstalking? Wenn ja - was habe ich damit zu tun? Warum verbittet sich die Jugendhilfe Lüneburg nicht einfach das, was sie offenbar als Belästigung empfindet?
Wenn aber die Behördenvertreter gar nicht persönlich vorbeikommen, sondern "unentwegt" anrufen? Wäre es dann besser? Und wie müsste man sich diese Telefonanrufe vorstellen? Etwa so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Ich habe die Veröffentlichungen von Herrn Tjaden gelesen." "Guten Tag, Herr Müller. Um das ein für alle Mal klarzustellen, versichere ich Ihnen, dass mein Angestellter kein Krimineller ist." Oder so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Aus den Veröffentlichungen von Herrn Tjaden schließe ich, dass Sie einen Kriminellen beschäftigen."
Wie aber käme beispielsweise ein Jugendamtsmitarbeiter bei Anrufvariante 2 auf solch eine Unterstellung? Darf er sich so was aus den Fingern saugen?
Bleibt festzuhalten: Liest man diese Passage aus der Klageschrift aufmerksam, dann verstecken sich darin schwere Vorwürfe gegen die Kostenträger der Jugendhilfe Lüneburg. Was jetzt besteht, ist Klärungsbedarf, damit Schluss ist mit "unentwegt".
Dazu möchte ich gern beitragen und frage deshalb diese angeblich persönlich Vorbeikommenden oder ständig Anrufenden: Haben Sie wirklich all meine Veröffentlichungen gelesen oder haben Sie die nur überflogen?
Möglich wäre aber auch: Behördenvertreter fragen sich jetzt, warum ein Anwalt solche Behauptungen aufstellt. Das dürfte besonders für die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweg gelten. Weil: Auf Seite 7 der Klageschrift wird ein Rentenversicherungs-Mitarbeiter als Zeuge für Ruthard Stachowske aufgerufen. Woher würde der anreisen? Aus Laatzen, wo die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweig ihren Sitz hat, oder als "Unentwegter" aus Wilschenbruch?
Ob so oder so: Eine Fahrgemeinschaft zum Hamburger Landgericht würde der mit dem Anwalt von Ruthard Stachowske wohl kaum bilden.
Samstag, 28. November 2009
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXIII)
Stalking im Internet?
Das Böse hat einen Namen: Heinz-Peter Tjaden. Um den scharen sich ein paar anonyme Kommentatoren, die sich auch noch wiederholen. Behauptet ein gewisser Marc Seeheim-Holzer, der in einer Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch lebt und seit kurzer Zeit ein blog betreibt, in dem die Vorzüge der Einrichtung gepriesen werden, die nach eigenem Bekunden eine familienorientierte Drogentherapie macht.
Er schreibt: „Vielleicht haben Sie uns über Google gefunden, dann wird Ihnen aufgefallen sein, das es Blogs gibt, die sich auf uns ´eingeschossen´ haben und in unserer Einrichtung ´Skandale´ wittern und produzieren wollen. Die Menschen dahinter wissen natürlich, dass eine öffentliche Diskussion über die vermeintlichen Inhalte aus Gründen der Schweigepflicht nach § 203 STGB nicht möglich ist und von uns auch nicht gewollt ist. In sofern sind Anschuldigungen dieser Art natürlich nicht konstruktiv zu verstehen. Falls Sie sich weitergehend damit beschäftigt haben, werden Sie leicht festgestellt haben, das die Vorwürfe nirgendwo belegt sind und überwiegend auf anonymen Kommentatoren beruhen, sich zudem oft wiederholen. Das Internet zeigt hier auch Schattenseiten. Das Phänomen ist auch als ´Cyber-Stalking´ oder ´Internet-Stalking´ bekannt.“
Sic tacuisses, Marc Seeheim-Holzer! Vielleicht kann dieser blog-Betreiber doch noch zum Denker werden! In den von mir veröffentlichten Erfahrungsberichten über die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch taucht auch der tatsächliche Name einer Mutter auf. Die hat sogleich anonyme Anrufe bekommen. Ich selbst schlage mich mit vielen Merkwürdigkeiten herum und mit Kommentaren aus der TG-Ecke, die so mancherlei Andeutung enthalten. Mehr schreibt man nicht wegen § 203 StGB?
Die Vorwürfe sind belegt, sie werden demnächst vor Gericht zur Sprache kommen. Wie die Vorwürfe lauten? Der Leiter der Einrichtung droht sogar dann mit der Polizei, wenn Mütter noch das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben! Er lässt Patientinnen Briefe an Behörden schreiben, in denen Familienmitglieder angeschwärzt werden. Sind diese Patientinnen wieder draußen, entschuldigen sie sich bei den Betroffenen dafür. Derlei befindet sich bereits in den Akten der Lüneburger Staatsanwaltschaft! Ist auch das Stalking?
Bislang ist es doch immer Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske gewesen, der von seinen falschen Hypothesen nicht einmal ablassen konnte, wenn Experten bereits zu ganz anderen Schlüssen gekommen waren! Selbst dann rief er noch Behörden und Verfahrensbeteiligte an und tischte so allerlei auf. Über eine drogenfreie Mutter ließ er behaupten, sie beschaffe sich gerade Rauschgift!
Weiter schreibt Marc Seeheim-Holzer: „In der Drogentherapie gibt es nicht nur erfolgreiche Therapieverläufe und die Folgen sind manchmal bitter für die Klienten und ihre Angehörigen. Für die Kinder ist es oft ganz schlimm, wenn Therapien abgebrochen werden oder nicht zu einem drogenfreien Leben führen, hier tragen wir eine große Verantwortung.“ Darin steckt ein wahrer Kern. Doch: Der Leiter der Einrichtung versichert, dass solche Therapien auch beendet werden dürfen. Weil das bitter ist? Für wen?
Ich bekomme täglich viele Anrufe, kenne einige Betroffene inzwischen persönlich. Die Kinder sind fröhlich, gehen zur Schule oder machen eine Ausbildung, die Mütter gehen einer Arbeit nach oder kümmern sich um den Haushalt.
Niemand wittert hier Skandale oder will sie gar provozieren. Es gibt sie: So veröffentlicht Marc Seeheim-Holzer den Hilferuf einer Patientin, die sich bitter über ihre Familie beklagt. Keil für Keil wird in familiäre Beziehungen getrieben. Falsche Reaktionen führen sogleich zu Strafanträgen. So was macht doch niemand, der familienorientiert arbeitet!
Die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat mir am 28. Mai 2009 über einen Hamburger Anwalt ein Schreiben zukommen lassen, das auch eine Klageandrohung enthält. Andere blogs sind schnell wieder aus dem Netz verschwunden. Meins aber ist noch da! Warum denn das?
Zum Schluss verrate ich Ihnen noch etwas, Marc Seeheim-Holzer: Jugendämter haben mitgewirkt bei der Rückkehr von Kindern. Vertreten sie allzu lange die Position der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, bekommen solche Behörden sogar Rügen von Richtern! Schwarz auf weiß. Bis dahin haben Mütter bis zu 3 500 Euro für Anwälte und Gerichtskosten ausgegeben. Die kann man zurück klagen…Genau das wird zurzeit in die juristischen Wege geleitet!
veröffentlicht am 4. Oktober 2009
Das Böse hat einen Namen: Heinz-Peter Tjaden. Um den scharen sich ein paar anonyme Kommentatoren, die sich auch noch wiederholen. Behauptet ein gewisser Marc Seeheim-Holzer, der in einer Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch lebt und seit kurzer Zeit ein blog betreibt, in dem die Vorzüge der Einrichtung gepriesen werden, die nach eigenem Bekunden eine familienorientierte Drogentherapie macht.
Er schreibt: „Vielleicht haben Sie uns über Google gefunden, dann wird Ihnen aufgefallen sein, das es Blogs gibt, die sich auf uns ´eingeschossen´ haben und in unserer Einrichtung ´Skandale´ wittern und produzieren wollen. Die Menschen dahinter wissen natürlich, dass eine öffentliche Diskussion über die vermeintlichen Inhalte aus Gründen der Schweigepflicht nach § 203 STGB nicht möglich ist und von uns auch nicht gewollt ist. In sofern sind Anschuldigungen dieser Art natürlich nicht konstruktiv zu verstehen. Falls Sie sich weitergehend damit beschäftigt haben, werden Sie leicht festgestellt haben, das die Vorwürfe nirgendwo belegt sind und überwiegend auf anonymen Kommentatoren beruhen, sich zudem oft wiederholen. Das Internet zeigt hier auch Schattenseiten. Das Phänomen ist auch als ´Cyber-Stalking´ oder ´Internet-Stalking´ bekannt.“
Sic tacuisses, Marc Seeheim-Holzer! Vielleicht kann dieser blog-Betreiber doch noch zum Denker werden! In den von mir veröffentlichten Erfahrungsberichten über die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch taucht auch der tatsächliche Name einer Mutter auf. Die hat sogleich anonyme Anrufe bekommen. Ich selbst schlage mich mit vielen Merkwürdigkeiten herum und mit Kommentaren aus der TG-Ecke, die so mancherlei Andeutung enthalten. Mehr schreibt man nicht wegen § 203 StGB?
Die Vorwürfe sind belegt, sie werden demnächst vor Gericht zur Sprache kommen. Wie die Vorwürfe lauten? Der Leiter der Einrichtung droht sogar dann mit der Polizei, wenn Mütter noch das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben! Er lässt Patientinnen Briefe an Behörden schreiben, in denen Familienmitglieder angeschwärzt werden. Sind diese Patientinnen wieder draußen, entschuldigen sie sich bei den Betroffenen dafür. Derlei befindet sich bereits in den Akten der Lüneburger Staatsanwaltschaft! Ist auch das Stalking?
Bislang ist es doch immer Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske gewesen, der von seinen falschen Hypothesen nicht einmal ablassen konnte, wenn Experten bereits zu ganz anderen Schlüssen gekommen waren! Selbst dann rief er noch Behörden und Verfahrensbeteiligte an und tischte so allerlei auf. Über eine drogenfreie Mutter ließ er behaupten, sie beschaffe sich gerade Rauschgift!
Weiter schreibt Marc Seeheim-Holzer: „In der Drogentherapie gibt es nicht nur erfolgreiche Therapieverläufe und die Folgen sind manchmal bitter für die Klienten und ihre Angehörigen. Für die Kinder ist es oft ganz schlimm, wenn Therapien abgebrochen werden oder nicht zu einem drogenfreien Leben führen, hier tragen wir eine große Verantwortung.“ Darin steckt ein wahrer Kern. Doch: Der Leiter der Einrichtung versichert, dass solche Therapien auch beendet werden dürfen. Weil das bitter ist? Für wen?
Ich bekomme täglich viele Anrufe, kenne einige Betroffene inzwischen persönlich. Die Kinder sind fröhlich, gehen zur Schule oder machen eine Ausbildung, die Mütter gehen einer Arbeit nach oder kümmern sich um den Haushalt.
Niemand wittert hier Skandale oder will sie gar provozieren. Es gibt sie: So veröffentlicht Marc Seeheim-Holzer den Hilferuf einer Patientin, die sich bitter über ihre Familie beklagt. Keil für Keil wird in familiäre Beziehungen getrieben. Falsche Reaktionen führen sogleich zu Strafanträgen. So was macht doch niemand, der familienorientiert arbeitet!
Die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat mir am 28. Mai 2009 über einen Hamburger Anwalt ein Schreiben zukommen lassen, das auch eine Klageandrohung enthält. Andere blogs sind schnell wieder aus dem Netz verschwunden. Meins aber ist noch da! Warum denn das?
Zum Schluss verrate ich Ihnen noch etwas, Marc Seeheim-Holzer: Jugendämter haben mitgewirkt bei der Rückkehr von Kindern. Vertreten sie allzu lange die Position der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, bekommen solche Behörden sogar Rügen von Richtern! Schwarz auf weiß. Bis dahin haben Mütter bis zu 3 500 Euro für Anwälte und Gerichtskosten ausgegeben. Die kann man zurück klagen…Genau das wird zurzeit in die juristischen Wege geleitet!
veröffentlicht am 4. Oktober 2009
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