Fällt seiner Arbeitgeberin in den Rücken
"Die Entscheidung waren Folge von schweren Gefährdungen des Kindeswohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlicher oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einiger der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidung mit „Stalkern“ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt.“
(Landgericht Hamburg, 324 O 204/11 vom 27.01.2012)
Die Schreibfehler sind von Ruthard Stachowske. Der Text steht auf seinen Seiten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen dagegen hat am 24. Juni 2011 eine von der neuen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung abgegeben, in der steht, dass man eine solche Behauptung nicht mehr aufstellen werde. Stachowskes Kündigung ist noch gar nicht wirksam, er wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg.
"Vielleicht haben Sie bei der Recherche im Internet bemerkt, dass ich über verschiedene Blogs gestalkt werde. Dieses Stalking ist eine Reaktion auf familienrechtliche Verfahren und entspricht der Art des Stalkings und Cyber-Mobbings, das auch Jugendämter, Gerichte und andere, z. B. Gutachter nach familienrechtlichen Verfahren erleben.
Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden."
Diese Zeilen stellt Ruthard Stachowske dem Beschluss-Zitat voran. "Wir" kann nur für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch stehen. Die gehört bekanntermaßen zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Da sich Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt, ist er immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - und somit weisungsgebunden. Bei Abgabe der Abschlusserklärung hat Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet, hätte also von der Geschäftsführung darüber informiert werden müssen.
Ist er von Gisela van der Heijden informiert worden, liefert er ihr jetzt einen fristlosen Kündigungsgrund, der sogar Bestand haben dürfte. Ist er nicht informiert worden, hat die neue Geschäftsführerin ein Riesenproblem, denn das Hamburger Landgericht hat auch entschieden, dass ich als "Stalker" erkennbar bin und mit "Stalking" von Stachowske gemeint sei, dass er meine Veröffentlichungen nicht für angemessen hält.
Zudem muss ein unbedarfter Leser annehmen, dass alle familienrechtlichen Entscheidungen auf Gewalt seitens der Eltern basieren. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske aber nur zwei Fälle vorgebracht und nicht unzählige. In beiden Fällen haben die Mütter ihre Kinder wieder - auf Beschluss von Familiengerichten. Stachowske stellt also die Wirklichkeit auf den Kopf. Denn die heute gültigen Beschlüsse sind nicht gegen die Eltern gerichtet, sondern stellen Niederlagen von Stachowske und seinem Team dar, die in einem der beiden Fälle von der zuständigen Richterin u. a. so begründet worden sind: "Eine tatsächliche Therapie" habe es wohl gar nicht gegeben.
Bleiben wir bei diesem Fall: Diese Mutter hat sich erst bei mir gemeldet, als sie ihr Kind längst wieder hatte. Sie musste sich also gar nicht mehr gegen Stachowske und seine merkwürdigen Methoden wehren. In der Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg steht auch, dass ich im Wiederholungsfalle Schadenersatz fordern kann, den ich selbst beziffere...
Bleibt die Frage: Was geht im Kopf von Stachowske vor? Geht der etwa davon aus, dass er seinen Arbeitsplatz wieder bekommt, Gisela van der Heijden gehen muss - und er dann wieder das Sucht- und Jugendhilfe-Zepter in der Hand hält? Oder denkt er sich, wenn der Tjaden nun Schadenersatz fordert, sind die in Lüneburg finanziell noch schneller am Ende als gedacht? Kann beides wohl kaum sein. Offenbar hält sich Stachowske für unangreifbar.
Stachowske II
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Donnerstag, 22. März 2012
Samstag, 3. März 2012
Nach der Geburt
3. März 2012
Ist vor der Geburt
"Eine vorgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt kann bereits so deutliche Spuren in dem nachgeburtlichen Leben hinterlassen, dass häufig genug das nachgeburtliche Leben bereits ab dem Moment der Geburt durch eine vorgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt irreversibel geschädigt und/oder lebenslang beeinflusst ist."
Bringt der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske über die Lippen. In Syke. Am 6. Juli 2012. Bei einer Fachtagung mit "namhaften Referenten". Nachmittags kommt jemand zu Wort, der genau weiß: Ein Trauma ist viereckig. Kann nur bestreiten, wer auch das nicht glaubt: Der Ball ist rund.
Wird Zeit für eine Konkurrenzveranstaltung. Beispielsweise in Achim. Liegt auch bei Bremen. Am 7. Juli 2012. Hauptreferent Heinz-Peter Tjaden. Die Ankündigung:
"Eine nachgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt kann keine Spuren im vorgeburtlichen Leben hinterlassen, weil bekannterweise die Geburt der Nachgeburt vorangeht. Vor der Geburt ist noch früher."
Nachmittags kommt in Achim jemand zu Wort, der genau weiß: Ein Trauma ist sechseckig. Sind zwei Ecken mehr als in Syke. Deswegen sind die Teilnahmegebühren auch ein wenig höher.
Wenn Ruthard Stachowske erst die 100 000 Euro Abfindung von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg erhalten hat, kann er sich auch weitere Vortragsreisen und ein achteckiges Trauma leisten.
Das Schöne ist: Ich kenne eine Mutter, auf deren Bauch ein Mann herumgetrampelt ist. Das Kind kam schwer behindert zur Welt. Ob dieses Kind ein Trauma hat, kann niemand sagen. Dieses Kind kann nicht einmal Gefühle äußern. Die Mutter genießt jeden Tag mit ihren Kind. Ein Traum. Kein Trauma. Und dann kommt Ruthard Stachowske mit so einem verquarzten Mist daher?
18 Jahre lang hat dieser Sozialpädagoge die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) geleitet. Bis heute kenne ich keine Klientin und keinen Klienten, die oder der in dieser Einrichtung erfolgreich therapiert worden ist. Außerdem haben in der TG viele psychische Gewalt erlebt. Angewendet von Ruthard Stachowske und seinem Team. Darüber sollte dieser Sozialpädagoge einmal einen Vortrag halten.
Syke ist ein hübsches Örtchen. Dort mache ich immer Rast, wenn ich nach Hannover fahre. Trinke einen Kaffee. Esse ein Stück Kuchen. Habe keine Zeit für systemische Traumapädagogik. Auch am 6. Juli 2012 nicht. Wahrscheinlich hat meine Mutter vorgeburtlich betrachtet nur selten Kuchen gegessen, deswegen komme ich in Syke an meinem dortigen Lieblingscafé nicht vorbei...Dieser Tjaden scheint mir irre versibel zu sein...
Stachowske-Methoden bildhaft gemacht
Ist vor der Geburt
"Eine vorgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt kann bereits so deutliche Spuren in dem nachgeburtlichen Leben hinterlassen, dass häufig genug das nachgeburtliche Leben bereits ab dem Moment der Geburt durch eine vorgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt irreversibel geschädigt und/oder lebenslang beeinflusst ist."
Bringt der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske über die Lippen. In Syke. Am 6. Juli 2012. Bei einer Fachtagung mit "namhaften Referenten". Nachmittags kommt jemand zu Wort, der genau weiß: Ein Trauma ist viereckig. Kann nur bestreiten, wer auch das nicht glaubt: Der Ball ist rund.
Wird Zeit für eine Konkurrenzveranstaltung. Beispielsweise in Achim. Liegt auch bei Bremen. Am 7. Juli 2012. Hauptreferent Heinz-Peter Tjaden. Die Ankündigung:
"Eine nachgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt kann keine Spuren im vorgeburtlichen Leben hinterlassen, weil bekannterweise die Geburt der Nachgeburt vorangeht. Vor der Geburt ist noch früher."
Nachmittags kommt in Achim jemand zu Wort, der genau weiß: Ein Trauma ist sechseckig. Sind zwei Ecken mehr als in Syke. Deswegen sind die Teilnahmegebühren auch ein wenig höher.
Wenn Ruthard Stachowske erst die 100 000 Euro Abfindung von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg erhalten hat, kann er sich auch weitere Vortragsreisen und ein achteckiges Trauma leisten.
Das Schöne ist: Ich kenne eine Mutter, auf deren Bauch ein Mann herumgetrampelt ist. Das Kind kam schwer behindert zur Welt. Ob dieses Kind ein Trauma hat, kann niemand sagen. Dieses Kind kann nicht einmal Gefühle äußern. Die Mutter genießt jeden Tag mit ihren Kind. Ein Traum. Kein Trauma. Und dann kommt Ruthard Stachowske mit so einem verquarzten Mist daher?
18 Jahre lang hat dieser Sozialpädagoge die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) geleitet. Bis heute kenne ich keine Klientin und keinen Klienten, die oder der in dieser Einrichtung erfolgreich therapiert worden ist. Außerdem haben in der TG viele psychische Gewalt erlebt. Angewendet von Ruthard Stachowske und seinem Team. Darüber sollte dieser Sozialpädagoge einmal einen Vortrag halten.
| Nur noch ein paar Schritte bis zu meinem Lieblingscafé in Syke. Foto: Heinz-Peter Tjaden |
Syke ist ein hübsches Örtchen. Dort mache ich immer Rast, wenn ich nach Hannover fahre. Trinke einen Kaffee. Esse ein Stück Kuchen. Habe keine Zeit für systemische Traumapädagogik. Auch am 6. Juli 2012 nicht. Wahrscheinlich hat meine Mutter vorgeburtlich betrachtet nur selten Kuchen gegessen, deswegen komme ich in Syke an meinem dortigen Lieblingscafé nicht vorbei...Dieser Tjaden scheint mir irre versibel zu sein...
Stachowske-Methoden bildhaft gemacht
Freitag, 11. November 2011
Landgericht Hamburg
11. November 2011
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
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