Posts mit dem Label Abmahnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Abmahnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 17. November 2012

Peinlich sein

Wie die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg


Noch vor zehn Jahren hätte niemand gedacht, dass vier popelige Buchstaben einmal Millionen Euro wert sein könnte. Heute, 2005, ist genau das der Fall. Die vier Buchstaben lauten E, B, A und Y, kurz: Ebay. Doch Ebay ist nicht die einzige wertvolle Domain im Web und so hat sich neben einem blühenden Domain-Markt auch eine Szene entwickelt, die Domains stiehlt oder kidnappt.

Sollten eigentlich alle wissen, die sich im Netz vorstellen.  Außerdem ist jeder auch für die Inhalte verlinkter Seiten verantwortlich. Schutz bieten soll dieser Hinweis: "Unter Bezug auf das Urteil vom 12. Mai 1998 (Geschäftsnummer 312 0 85/98) der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg erklären wir ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Homepage inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seite, zu denen Links oder Banner führen."

Die Internet-Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind im vorigen Jahr überarbeitet worden. Bis dahin hatte der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, angeblich ohne Wissen seiner Arbeitgeberin Texte veröffentlicht, die der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nicht nur peinlich gewesen sein sollen,  sondern auch in einem Fall Kosten für eine Abmahnung verursachten.  Außerdem kündigte Stachowske monatelang einen großen wissenschaftlichen Wurf an und machte so Werbung in eigener Sache, die der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden angeblich gar nicht gefiel, zumal aus mehreren solcher Ankündigungen nie etwas geworden ist. Warum solche teuren Alleingänge kein wirksamer Kündigungsgrund gewesen sind, bleibt rätselhaft.

Möglicherweise ist bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg vieles auch nur "angeblich". So sollen angeblich Experten die neuen Seiten gestaltet haben. Denen ist aber nicht aufgefallen, dass der für den Fachverband Drogen und Suchtmittel gesetzte Link (irgendwann) zu einem Spieleanbieter führte? Die Domain dieses Spieleanbieters war zwar nur 419,37 Euro wert - während die Domain des Fachverbandes bereits 925,23 Euro kosten würde, aber prüfen Experten nicht, was für Links sie setzen?

Erstaunlich ist, wie schnell die Rentenversicherung Braunschweig-Hannover auf meinen Hinweis reagiert hat, dass sich auf den Internet-Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Seltsames tut. Ob der Fachverband Grapping-Opfer geworden ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur: Viele Fragen bleiben ohne Antwort. Einige davon habe ich der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Die preiswerteste Domain, die ich besitze, ist übrigens 437,73 Euro wert. Die wollte Stachowske vertreiben.  Sie lautet www.wagniskinder.de




Donnerstag, 10. Februar 2011

Unverschämtheit

29. Januar 2011
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten

"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."

Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.

Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/  und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.

Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.

Weiter heißt es in diesem Beitrag:

"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."

Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.

Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:

"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."

In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/

"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.

Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.

"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.

Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?

"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."

Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.

Die Quelle des Beitrages:

http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126

Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.

30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet

Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.

31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg

Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.

Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.

Eine Solidaritätsaktion

2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike

Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.

Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren

01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45

19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30

21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"

Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.

Der Terminkalender von Rolf Schälike

10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung

Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.

Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."

Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?

Beschluss des Münchner Landgerichtes