Fällt seiner Arbeitgeberin in den Rücken
"Die Entscheidung waren Folge von schweren Gefährdungen des Kindeswohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlicher oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einiger der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidung mit „Stalkern“ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt.“
(Landgericht Hamburg, 324 O 204/11 vom 27.01.2012)
Die Schreibfehler sind von Ruthard Stachowske. Der Text steht auf seinen Seiten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen dagegen hat am 24. Juni 2011 eine von der neuen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung abgegeben, in der steht, dass man eine solche Behauptung nicht mehr aufstellen werde. Stachowskes Kündigung ist noch gar nicht wirksam, er wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg.
"Vielleicht haben Sie bei der Recherche im Internet bemerkt, dass ich über verschiedene Blogs gestalkt werde. Dieses Stalking ist eine Reaktion auf familienrechtliche Verfahren und entspricht der Art des Stalkings und Cyber-Mobbings, das auch Jugendämter, Gerichte und andere, z. B. Gutachter nach familienrechtlichen Verfahren erleben.
Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden."
Diese Zeilen stellt Ruthard Stachowske dem Beschluss-Zitat voran. "Wir" kann nur für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch stehen. Die gehört bekanntermaßen zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Da sich Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt, ist er immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - und somit weisungsgebunden. Bei Abgabe der Abschlusserklärung hat Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet, hätte also von der Geschäftsführung darüber informiert werden müssen.
Ist er von Gisela van der Heijden informiert worden, liefert er ihr jetzt einen fristlosen Kündigungsgrund, der sogar Bestand haben dürfte. Ist er nicht informiert worden, hat die neue Geschäftsführerin ein Riesenproblem, denn das Hamburger Landgericht hat auch entschieden, dass ich als "Stalker" erkennbar bin und mit "Stalking" von Stachowske gemeint sei, dass er meine Veröffentlichungen nicht für angemessen hält.
Zudem muss ein unbedarfter Leser annehmen, dass alle familienrechtlichen Entscheidungen auf Gewalt seitens der Eltern basieren. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske aber nur zwei Fälle vorgebracht und nicht unzählige. In beiden Fällen haben die Mütter ihre Kinder wieder - auf Beschluss von Familiengerichten. Stachowske stellt also die Wirklichkeit auf den Kopf. Denn die heute gültigen Beschlüsse sind nicht gegen die Eltern gerichtet, sondern stellen Niederlagen von Stachowske und seinem Team dar, die in einem der beiden Fälle von der zuständigen Richterin u. a. so begründet worden sind: "Eine tatsächliche Therapie" habe es wohl gar nicht gegeben.
Bleiben wir bei diesem Fall: Diese Mutter hat sich erst bei mir gemeldet, als sie ihr Kind längst wieder hatte. Sie musste sich also gar nicht mehr gegen Stachowske und seine merkwürdigen Methoden wehren. In der Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg steht auch, dass ich im Wiederholungsfalle Schadenersatz fordern kann, den ich selbst beziffere...
Bleibt die Frage: Was geht im Kopf von Stachowske vor? Geht der etwa davon aus, dass er seinen Arbeitsplatz wieder bekommt, Gisela van der Heijden gehen muss - und er dann wieder das Sucht- und Jugendhilfe-Zepter in der Hand hält? Oder denkt er sich, wenn der Tjaden nun Schadenersatz fordert, sind die in Lüneburg finanziell noch schneller am Ende als gedacht? Kann beides wohl kaum sein. Offenbar hält sich Stachowske für unangreifbar.
Stachowske II
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Donnerstag, 22. März 2012
Donnerstag, 12. Januar 2012
Lüneburger Jugendamt hilft
12. Januar 2012
...und Stachowske grüßt nicht jeden
Soeben hat mich eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) angerufen, die vor sieben Jahren - wie so viele - Hals über Kopf aus der Einrichtung abgehauen ist, in Lüneburg blieb und vor sechs Jahren mit Hilfe des Jugendamtes von Lüneburg ihren Jungen wiederbekam. Jahre später kommen bei dem inzwischen Elfjährigen die Erinnerungen hoch, Erinnerungen an unglaubliche Strafen, verhängt von einer Mitarbeiterin, die immer noch in der TG arbeitet.
Ruthard Stachowske dagegen arbeitet nicht mehr in der Einrichtung, dafür aber an einem Erfolg in einem Verfahren, in dem morgen um 9.55 Uhr Richter Andreas Buske seinen Beschluss verkündet. Der Anwalt des fristlos Entlassenen leitete ein Schreiben von Stachowske kommentarlos an das Hamburger Landgericht weiter. Mein Anwalt bekam heute eine Kopie.
Kopieren kann man kaum noch, was Stachowske schreibt. Immer noch will er beweisen, dass ich die Geschichte einer Ex-Klientin kenne, um seine Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbunden, die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan haben, zu untermauern. Dabei unterminiert er seine Argumentationskette. Erst weist er darauf hin, dass der Lebensgefährte dieser Ex-Klientin in meinem blog Kommentare abgegeben hat, dann behauptet er, diese Kommentare hätten mich zu sorgfältigen Recherechen veranlassen müssen. Schließlich sei ich "vermeintlicher Redakteur". Weiterhin merkt Stachowske an, dass Außenstehende die Kommentare dieses Lebensgefährten gar nicht verstehen könnten. Sage ich auch immer - und da soll ich sorgfältig recherchieren?
Unbestritten ist: Bei Verfahren, die Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich vor dem Hamburger Landgericht angestrengt haben, war diese Ex-Klientin am 20. April 2010 im Gerichtssaal anwesend. Sie hätte auch als Zeugin ausgesagt - wie fast ein Dutzend andere Ex-Klientinnen auch. Sie wurden vom Richter aber nicht angehört. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer kurzen Begrüßung. So was vergisst man doch gleich wieder, hat nun Stachowske in seinem Schreiben behauptet und fügte hinzu: "Wen man nicht kennt, den grüßt man nicht."
Mag für den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gelten. Für mich aber nicht. Ich habe alle Ex-Klientinnen begrüßt, auf dem Parkplatz vor dem Gericht habe ich vor der Verhandlung sogar einen Autofahrer gegrüßt, der gerade aus seinem Fahrzeug stieg. Als der mich fragte, in welchem Gebäude sich das Landgericht befindet, habe ich ihm das verraten.
Wäre nicht ich, sondern Stachowske auf dem Parkplatz gewesen, stünde dieser Mann wahrscheinlich immer noch dort, würde von Gebäude zu Gebäude blicken und sich fragen, in welchem sich das Landgericht von Hamburg versteckt...
Siehe auch
...und Stachowske grüßt nicht jeden
Soeben hat mich eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) angerufen, die vor sieben Jahren - wie so viele - Hals über Kopf aus der Einrichtung abgehauen ist, in Lüneburg blieb und vor sechs Jahren mit Hilfe des Jugendamtes von Lüneburg ihren Jungen wiederbekam. Jahre später kommen bei dem inzwischen Elfjährigen die Erinnerungen hoch, Erinnerungen an unglaubliche Strafen, verhängt von einer Mitarbeiterin, die immer noch in der TG arbeitet.
Ruthard Stachowske dagegen arbeitet nicht mehr in der Einrichtung, dafür aber an einem Erfolg in einem Verfahren, in dem morgen um 9.55 Uhr Richter Andreas Buske seinen Beschluss verkündet. Der Anwalt des fristlos Entlassenen leitete ein Schreiben von Stachowske kommentarlos an das Hamburger Landgericht weiter. Mein Anwalt bekam heute eine Kopie.
Kopieren kann man kaum noch, was Stachowske schreibt. Immer noch will er beweisen, dass ich die Geschichte einer Ex-Klientin kenne, um seine Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbunden, die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan haben, zu untermauern. Dabei unterminiert er seine Argumentationskette. Erst weist er darauf hin, dass der Lebensgefährte dieser Ex-Klientin in meinem blog Kommentare abgegeben hat, dann behauptet er, diese Kommentare hätten mich zu sorgfältigen Recherechen veranlassen müssen. Schließlich sei ich "vermeintlicher Redakteur". Weiterhin merkt Stachowske an, dass Außenstehende die Kommentare dieses Lebensgefährten gar nicht verstehen könnten. Sage ich auch immer - und da soll ich sorgfältig recherchieren?
Unbestritten ist: Bei Verfahren, die Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich vor dem Hamburger Landgericht angestrengt haben, war diese Ex-Klientin am 20. April 2010 im Gerichtssaal anwesend. Sie hätte auch als Zeugin ausgesagt - wie fast ein Dutzend andere Ex-Klientinnen auch. Sie wurden vom Richter aber nicht angehört. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer kurzen Begrüßung. So was vergisst man doch gleich wieder, hat nun Stachowske in seinem Schreiben behauptet und fügte hinzu: "Wen man nicht kennt, den grüßt man nicht."
Mag für den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gelten. Für mich aber nicht. Ich habe alle Ex-Klientinnen begrüßt, auf dem Parkplatz vor dem Gericht habe ich vor der Verhandlung sogar einen Autofahrer gegrüßt, der gerade aus seinem Fahrzeug stieg. Als der mich fragte, in welchem Gebäude sich das Landgericht befindet, habe ich ihm das verraten.
Wäre nicht ich, sondern Stachowske auf dem Parkplatz gewesen, stünde dieser Mann wahrscheinlich immer noch dort, würde von Gebäude zu Gebäude blicken und sich fragen, in welchem sich das Landgericht von Hamburg versteckt...
Siehe auch
Freitag, 11. November 2011
Landgericht Hamburg
11. November 2011
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
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