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Sonntag, 8. August 2021

Der doppelte Wendt

Auf diesem Foto
ist Manfred
Wendt nur einmal
zu sehen.


Gratuliert Step gGmbH Hannover zum 50-jährigen Bestehen

Das Leben schreibt Geschichten, die man nicht erfinden kann. Die Step gGmbH Hannover, die 2012 unter merkwürdigen Umständen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und somit auch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geschenkt bekommen hat, in der Familien zerstört und Kinder gegen ihre Eltern aufgehetzt worden sind, feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen.

Dazu gratuliert auch der ehemalige hannoversche Oberstaatsanwalt Manfred Wendt, der die gute Zusammenarbeit mit der Step gGmbH bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2013 preist. Bei diesem Pensionär ist sich die Staatsanwaltschaft Hannover ab 2006 nicht einmal sicher gewesen, ob es den nicht doppelt gegeben hat. 

So, wie die Step gGmbH Hannover nie bereit gewesen ist, die Geschichte der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch aufzuarbeiten (die Einrichtung wurde 2014 von Step-Geschäftsführer Serdar Saris mit der Begründung geschlossen, das Konzept sei veraltet!), so ist die Staatsanwaltschaft Hannover nie bereit gewesen, mir reinen Wein einzuschenken als es um einen Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover ging, der mich offensichtlich belogen hatte. 

Das Grußwort von Manfred Wendt zum 50-jährigen Bestehen der Step gGmbH

Der doppelte Wendt bei der Staatsanwaltschaft Hannover

Die Step gGmbH Hannover wird übrigens unter dem Hashtag #gemeinsamweitergehen gefeiert. Mich allerdings wimmelte Serdar Saris ab, obwohl ich jahrelang über Wilschenbruch berichtet und Opfer der Einrichtung beraten hatte. Sogar die Flucht eines Kindes begleitete ich mit Zustimmung der Lüneburger Polizei. Bei der Step gGmbH Hannover sprang bei meinen Anrufen nur noch der Anrufbeantworter an, den Brief, den ich Serdar Saris schickte, bekam ich ungelesen zurück. 

Samstag, 25. Mai 2013

Gisela van der Heijden (IV)

Wenn ein Mensch Gott spielen will

In dem anonymen blog über Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, wird auch eine mail veröffentlicht, die van der Heijden am 21. Juni 2011 an meinen Rechtsanwalt geschickt haben soll. Damals ist Ruthard Stachowske noch Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen. Schon vor dieser mail wollte Stachowske von der damaligen Geschäftsführerin wissen, ob sie sich mit mir getroffen hätte. Das tat er schriftlich. Dieser Brief liegt mir vor. Der Verdacht liegt also nahe, dass sich Stachowske die mail vom 21. Juni 2011 besorgt hat.

In dieser mail fragte Gisela van der Heijden meinen Anwalt angeblich, ob wir uns darauf verständigen könnten, dass ich nach der Entlassung von Ruthard Stachowske die Berichterstattung über die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einstelle. In dem anonymen blog wird der Name Stachowske übrigens nicht erwähnt, ansonsten wird diese mail offenbar wortwörtlich wieder gegeben. Wer da mit wem zusammenarbeitet, ist also offensichtlich.

Behauptet wird in dem anonymen blog, dass diese mail die Adresse Heijden@jugendhilfe.de getragen hat. Das ist unwahrscheinlich. Schon Anfang 2011, also kurz nach ihrem Amtsantritt, wollte sich Gisela van der Heijden mit mir treffen. Dieses Treffen soll Stachowske laut einer eidesstattlichen Versicherung der damaligen Geschäftsführerin mit der Behauptung verhindert haben, ich sei pädophil. Diese eidesstattliche Versicherung liegt der Staatsanwaltschaft von Lüneburg vor.

Das Treffen, das Anfang Juni 2011 in Bremen stattgefunden hat, wurde mit der Vorzimmerdame von Gisela van der Heijden vereinbart. Sie hatte die mail geschrieben, mit der ich um ein Treffen gebeten wurde. Ich fragte die damalige Geschäftsführerin seinerzeit, wie naiv sie sei, da ihr doch klar sein müsse, dass Stachowske das Geschehen genau beobachte und wahrscheinlich überall in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Informanten sitzen habe. Anschließend wickelten wir den mail-Verkehr nur noch über die private mail-Adresse von Gisela van der Heijden ab. Die ersten Nachrichten löschte sie nach ihren Angaben schon im Juli 2011. Begründung: "Ich habe Angst vor dem Arzt der Einrichtung."

Mein Anwalt und ich haben mit Gisela van der Heijden nie eine Vereinbarung getroffen, die ihrem Wunsch vom 21. Juni 2011 entsprach. Mein Anwalt führte deshalb mit mir ein Telefongespräch, wir waren uns einig, dass wir darauf nicht eingehen würden, weil wir das Recht auf Berichterstattung gegen Stachowske vor dem Landgericht in Hamburg in mehreren gewonnenen Prozessen erstritten hatten.

Verräterisch in dem anonymen blog ist die Anmerkung, das Treffen habe Anfang Juni 2011 im Bremer Schnoor-Viertel stattgefunden. Dieses Viertel hatte ich in meiner Antwort-mail an die Vorzimmerdame von Gisela van der Heijden zwar vorgeschlagen, als wir aber vor dem Roland in Bremen standen, wählten wir ein Café, das sich nicht im Schnoor-Viertel befindet. Das wissen nur mein Anwalt, der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden und ich. Hat die Vorzimmerdame meine mail an Stachowske weitergeleitet - oder wurde sie von Stachowske oder einem Teammitglied in einem unbewachten Augenblick ausgedruckt? Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Die Behauptung in dem anonymen blog ist jedenfalls falsch und basiert lediglich auf einem Vorschlag von mir, den sonst keiner kennt.

Bislang richten sich meine Strafanträge gegen Unbekannt. Das wird sich nun ändern. Ich werde in dem laufenden Ermittlungsverfahren das Augenmerk der Staatsanwaltschaft von Lüneburg auf diese Tatsachen lenken.

Meine Lieblings-Fernsehserien sind "Lie to me" und "Flemming". Thema sind die Tricks der Seele, die durchschaut werden können. In der gestrigen Folge ging es auch um Menschen, die Gott spielen wollen. Dafür, erklärt Flemming einer Studentin, müsse sich ein Mensch willkürlich verhalten. Mit Willkür mache man sein Verhalten unvorhersehbar. So steige ein Mensch zu einer Art Gott auf. So willkürlich hat sich auch Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch stets verhalten, berichten alle Ex-Klientinnen und Ex-Klienten. Man habe nie gewusst, woran man bei diesem Mann sei. Stachowske soll sogar hinter Klientinnen hergefahren sein, um sie zu einer Rückkehr in die Einrichtung zu bewegen, obwohl er sie vorher wüst beschimpft haben soll. Hätte mir das nur eine Mutter berichtet, hätte ich dem kein großes Gewicht beigemessen. Denn dieser Mann besitzt schließlich gar nicht die Qualifikation für das, was er tut...Und zwar in keiner einzigen Hinsicht.

Wie krank die Verfasser des anonymen Blogs über Gisela van der Heijden sind, machen sie auch mit diesem Satz klar: "Tjaden war wegen des Besitz von Internet Kinderpornographie angeklagt und nur durch ein fragwürdiges Urteil freigesprochen worden." Dieser Satz ist auf dem Mist von Stachowske gewachsen. Wahr ist vielmehr: Das Hildesheimer Landgericht hat das Verfahren gegen mich eingestellt, weil ich nie Internet-Kinderpornographie besessen habe. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Hannover erwiesen sich als völlig haltlos. Der Vorsitzende Richter sagte damals dem Vertreter der Staatsanwaltschaft von Hannover: "Lassen Sie endlich den Tjaden in Ruhe."

Auffällig in dem anonymen blog ist auch das schlechte Deutsch, das man auch auf den Internet-Seiten von Ruthard Stachowske findet. Wer mehr über meinen "Fall" wissen möchte, kann sich vier Flugblätter herunterladen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages prüft immer noch, ob ich einen Schadenersatzanspruch habe...

Die Flugblätter

In dem anonymen blog fehlen übrigens alle Angaben, die Stachowske und seine Verbündeten nicht haben können, weil es dabei um Verfahren geht, die Ex-Klientinnen gewonnen haben, als sie nicht mehr in der Einrichtung waren. Experten analysierten die Vorhaltungen, die man diesen Müttern in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gemacht hatte, und kamen ausnahmslos zu dem Ergebnis: "Diese Anschuldigungen sind haltlos." Dennoch werden in dem anonymen blog über Gisela van der Heijden die Namen dieser Ex-Klientinnen genannt, die Vorhaltungen werden erneuert. Das kann sich nur ein sehr kranker Geist einfallen lassen, der über Leichen geht...

Was da der neue Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Serdar Saris, macht, ist skandalös. Ist der so sehr mit Leichen zählen beschäftigt, dass er keine Zeit dafür findet, solche Veröffentlichungen sofort wieder sperren zu lassen?

Gisela van der Heijden ist jetzt Geschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding. Sie hat nach meinen Informationen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die damaligen Vorfälle informiert. Dass ich ihr Verhalten schnell merkwürdig fand, ist ein anderes Thema, das ich in diesem blog bereits gewürdigt habe. Auch nach der Entlassung von Ruthard Stachowske hielt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch Kinder in der Einrichtung fest, die dort nichts mehr zu suchen hatten. Mehr dazu auch in meiner Broschüre "Meine Tante und die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch", erschienen bei www.lulu.com.

Zum Beginn der Serie über dieses anonyme blog

Dienstag, 12. Juni 2012

Ermittlungen eingestellt (III)

Az. NZS 7104 Js 18386/11
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Brockhöff,

mit Beschluss vom 15. Mai 2012 haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt. In der Begründung erwähnen Sie eine Urkunde, mit der nachgewiesen worden sei, dass es sich bei dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch um einen psychologischen Psychotherapeuten handele. Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" ist Stachowske wegen dieses Titels vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung verklagt worden. Der Bericht erschien am 2. November 2011. Seither ist dieser Titel von Stachowskes Internet-Seiten verschwunden.

Außerdem schreiben Sie in Ihrer Begründung, der von mir benannte Zeuge Manuel M. habe der Vernehmung "keine Folge geleistet". Deshalb sei eine "weitere Sachverhaltsaufklärung" nicht möglich gewesen. Manuel M. dagegen behauptet, dass er nach der ersten Vorladung die Lüneburger Polizei um einen neuen Termin gebeten habe, zudem sei die zuständige Polizei-Mitarbeiterin krank gewesen. Eine zweite Vorladung habe er jedoch nie bekommen.

Die Lüneburger Polizei habe ich deswegen bereits um Aufklärung gebeten.

Diese mails habe ich heute verschickt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zu wütenden Kommentaren geführt, die ich nicht veröffentlichen werde. Sonst hätte ich möglicherweise die nächste Klage am Hals.

Den wütenden Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, was es bedeuten würde, wenn die Staatsanwaltschaft von Lüneburg Ruthard Stachowske den Prozess machen würde. Sie täte das im Namen des Staates. Das setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Oder will etwa jemand, dass der Staat leichtfertig Prozesse führt? Dann hätten wir schnell eine Bundesrepublik Deutschland, die niemand wollen kann.

Ich bin selbst einmal Opfer eines schlampigen Ermittlungsverfahrens geworden, die Staatsanwaltschaft von Hannover zerrte mich ohne ein einziges Beweismittel vor Gericht. Deshalb verlor ich drei Jobs, stand immer wieder in einem Magazin, erfuhr monatelang nur aus der Presse, was die Staatsanwaltschaft von Hannover angeblich gegen mich vorzubringen hatte. Bis zur Verhandlung vergingen zweieinhalb Jahre, die ich nie wieder vergessen werde. Nach Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Einstellung des Verfahrens wurde ich von der Staatsanwaltschaft Hannover sogar noch belogen. Wofür sich nicht einmal das niedersächsische Justizministerium interessierte.

Dieses Ministerium wäre auch die Dienstaufsicht für die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Würde die genauso schlampig arbeiten wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft Hannover, hätte das niedersächsische Justizministerium wahrscheinlich auch daran kein Interesse.

Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Lüneburger Polizei werden nun prüfen müssen, ob die Angaben von Manuel M. zutreffend sind. Sind sie zutreffend, müsste er vernommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht bei der Einstellung des Verfahrens bleibt. Auch Ruthard Stachowske darf nicht ohne stichhaltige Beweise von der Lüneburger Staatsanwaltschaft verklagt werden.

Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover

Staatsanwaltschaft von Lüneburg nimmt Ermittlungen wieder auf




Donnerstag, 31. Mai 2012

Drei Jahre vergangen

Die unendliche Geschichte soll nicht unendlich bleiben

Überraschenderweise hat es auch vor drei Jahren einen 29. Mai gegeben. Noch überraschender bekam ich an diesem Tag eine Klageandrohung eines Hamburger Anwaltes, der mich so auf die damals von Ruthard Stachowske geleitete Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch aufmerksam machte. Diese Aufmerksamkeit teilte die Öffentlichkeit schnell mit mir, was Stachowske aber gar nicht gefiel. Das überraschte mich. Der Hamburger Anwalt startete ein Wettrennen mit mir: Kaum hatte ich irgendwo die Klageandrohung ins Netz gestellt oder darüber berichtet, ließ er diese Veröffentlichung wieder sperren. Die meisten Veröffentlichungen konnte ich wieder entsperren.  Dann teilte ich mit, dass ich keine weiteren Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch schreiben werde.

Schon meldete sich eine Mutter aus Wolfsburg bei mir und ließ mir Unterlagen zukommen, die aus dieser Einrichtung stammten. Innerhalb weniger Tage organisierten wir ein Treffen Betroffener in Lüneburg, zu dem ich auch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch einlud. Die erschien nicht, ließ uns aber immerhin fotografieren, wenn wir die Straße betraten. Bei diesem Treffen schlug ich eine Sammelklage vor, die jedoch scheiterte, weil nicht alle an einem Strang ziehen wollten.

Im Netz dokumentierte ich den Fall dieser Mutter aus Wolfsburg, auch weitere Leidensgeschichten erzählte ich. Das sollte es wieder gewesen sein. Ich fuhr nach Marbach am Neckar, half einem Bekannten bei der Pressearbeit und bekam dort einen Anruf der Mutter aus Wolfsburg. Sie hatte eine Abmahnung des nächsten Anwaltes von Stachowske bekommen. War also wieder Essig mit nicht mehr schreiben über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, zumal Stachowske nun eine Klagelawine lostrat, die von seinem Arbeitgeber finanziert wurde.

Als er dafür endlich schätzungsweise 60 000 Euro durch den Schornstein gejagt hatte, wurde er entlassen. Stachowske nahm sich den dritten Anwalt. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hatte sich derweil eine neue Geschäftsführerin gegönnt, die alles besser machen wollte. Und nun konnte ich endlich aufhören?

Pustekuchen! Die neue Geschäftsführerin versprach so schnell Hilfe für Betroffene wie sie diese Versprechen wieder brach. Also beschlossen wir: Geschäftsführerin links liegen lassen, Anwälte machen lassen. Die scheinen nun erfolgreich zu sein, Gerichtsverfahren stehen bevor.

Mehr werde ich hier nicht verraten. Nach und nach habe ich Beiträge aus diesem blog genommen. Und was geschieht? Ich bekomme einen anonymen Brief, abgeschickt in dem Dorf, in dem die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe lebt, Stachowske steht auch wieder bei mir auf der Matte. Möglicherweise kommt er mir demnächst mit einer Anwältin aus Berlin...

Lasst es doch endlich sein! Ich habe doch längst begriffen, dass andere über eine Schließung oder einen anderen radikalen Schnitt entscheiden müssen. Auch auf die aktuell Betroffenen kommt es jetzt an. Bei Gerichtsverfahren, bei Klagen gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die durchaus Erfolg haben können. Was zu Zeiten von Stachowske geschehen ist, ist weitgehend verjährt. Das habe ich inzwischen von der Lüneburger Staatsanwaltschaft schriftlich bekommen.

Ich möchte mich hier nur noch einmal zu Wort melden, und zwar dann, wenn die aktuelle Fälle ein gutes Ende genommen haben.

Nun noch der Link zu weiteren Informationen

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Ich mache mich derweil weiter auf die Suche nach einer Verfassungsbeschwerde/ Thema: Die Staatsanwaltschaft von Hannover verschleppt und lügt

Dienstag, 22. November 2011

Dreckspatz (IV)

22. November 2011
Der arme Wicht und der niedersächsische Ministerpräsident

"Umfangreiche Dokumente deuten darauf hin, dass auch seiner Zeit unbeteiligte Personen wie die Vorsitzende der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Frau Dunja McAllister und ihr Ehemann, der niedersächsische Ministerpräsident, David McAllister durch Heinz-Peter Tjaden in sein Verständnis seiner Rolle als unschuldiges Opfer eines Justizskandals mit einbezogen werden."

Steht jetzt auf den Schmutzseiten, auf denen gefälschtes, erpresstes oder aus dem Zusammenhang gerissenes Material über Ex-Klientinnen, andere Betroffene und Kritiker der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht wird.

Klingt nach Stachowske light, ganz so irrsinnig wie so manche Diagnosen des am 4. Juli 2011 fristlos entlassenen Sozialpädagogen Ruthard Stachowske ist der Verfasser noch nicht. Was nicht ist, kann aber noch werden.

Möglich ist aber immer noch: Er will seine Schmutzseiten lächerlich machen, damit er eines Tages dem Staatsanwalt sagen könnte, wenn der ihn denn ertappte: "Mit meinen Ausführungen über Tjaden habe ich doch bewiesen, dass ich mir nur einen schlechten Scherz erlaubt habe."

Ich habe den niedersächsischen Ministerpräsidenten in mein Verständnis meiner Rolle als unschuldiges Opfer eines Justizskandals mit einbezogen? Erstens: Ich bin unschuldig. Haben zwei Gerichte bestätigt. Die Akten sind im September 2006 geschlossen worden. Zweitens: Die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten hat sich im vorigen Jahr für mich verwendet, damit das niedersächsische Justizministerium als Aufsicht der Staatsanwaltschaft von Hannover endlich angemessen reagiert. Drittens: Hat mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags heute mitgeteilt, dass eine Prüfung der damaligen Vorgänge eingeleitet worden ist.

Immer mehr beschleicht mich das Gefühl, dass dieser anonyme blogger zu lange in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch in Nicht-Therapie gewesen sein muss. Wäre das so, sollte er endlich eine Therapie machen. Haben andere doch auch gemacht. Waren die endlich aus der Einrichtung raus, gingen die erst einmal zu einem Experten.

Heute hat mir eine Mutter, die vor elf Jahren in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist, berichtet, dass sie sofort an Ruthard Stachowske gedacht habe, als es um einen Mann ging, der Kinder anschreit. Soll man das Nachhaltigkeit nennen?

Hier findet man Dokumente zu meiner Geschichte. Nicht gefälscht. Nicht erpresst. Unter meinem Namen veröffentlicht. Ich stehe zu dem, was ich schreibe.

Unterscheidet mich von Schmierfinken, die bei dem Gedanken, sie müssten beweisen, was sie schreiben, die Hose voll haben. Wenn dieser Dreckspatz aus seinem Versteck kommen müsste, würde jedem sofort klar werden: Was für ein armer Wicht!

Wenn Armseligkeit klein machen würde, könnte dieser anonyme blogger unter dem Teppich Trampolin springen...Wie wirbt der eigentlich für seine Schmierereien? Verschickt der links? Zuzutrauen wäre ihm das. Doof genug ist er!

Ein Hamburger twittert: "Pfui"

Donnerstag, 10. Februar 2011

Unverschämtheit

29. Januar 2011
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten

"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."

Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.

Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/  und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.

Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.

Weiter heißt es in diesem Beitrag:

"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."

Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.

Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:

"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."

In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/

"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.

Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.

"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.

Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?

"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."

Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.

Die Quelle des Beitrages:

http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126

Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.

30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet

Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.

31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg

Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.

Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.

Eine Solidaritätsaktion

2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike

Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.

Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren

01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45

19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30

21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"

Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.

Der Terminkalender von Rolf Schälike

10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung

Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.

Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."

Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?

Beschluss des Münchner Landgerichtes