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Donnerstag, 22. November 2012

Unglaublich sein

Was ist die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur für ein Hohn- und Spott-Laden? Darf der Angestellte Ruthard Stachowske weiterhin tun und lassen, was er will und mit seinem Tun und Lassen seine Arbeitgeberin Lügen strafen? Zweifelsfrei ist Gisela van der Heijden vom 1. Januar 2011 bis zu ihrem Abflug am 21. Juni 2012 Geschäftsführerin dieses unsäglichen Vereins gewesen, was sie also sagte und versicherte, bleibt bindend für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Sie handelte im Auftrag dieser Einrichtung, die in jüngster Zeit bewiesen hat, dass sie nicht einmal ihre Kooperationspartner kennt. Ist der neue Geschäftsführer Serdar Saris die nächste Witzfigur, über die sich Ruthard Stachowske nach Belieben lustig machen darf?

Tatsache ist: Das erste äußerungsrechtliche Verfahren gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske (die sich bei den Klagen abwechselten) habe ich vor dem Hamburger Landgericht per Säumnisurteil zu 75 Prozent verloren. Deswegen sind mir Kosten in Höhe von fast 5 000 Euro entstanden. Anschließend hagelte es für Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg juristische Niederlagen, die eine fast sechsstellige Summe gekostet haben sollen.

Bei einem persönlichen Gespräch im Beisein des Anwaltes der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und meines Anwaltes sagte Gisela van der Heijden im Juni 2011 wortwörtlich: "Es kommt gar nicht infrage, dass Sie Kosten tragen." Die Kosten, die bis dahin angefallen waren, erstattete sie mir. Nun kommt der Sozialpädagoge Stachowske mit dem Rest angetrabt. Zwingen will er mich zu einer eidesstattlichen Versicherung, die er notfalls auch per Haftbefehl durchsetzen will. Diesen Haftbefehl habe ich im September 2012 angefochten.

Jetzt schreibt Stachowskes Anwalt an das Wilhelmshavener Amtsgericht und teilt dem Richter erst einmal Dinge mit, die mit der Sache gar nichts zu tun haben: "Der Gläubiger (Stachowske) setzt, nachdem alle arbeitsgerichtlichen Verfahren und strafrechtlichen Ermittlungen beendet sind, ohne dass bei einem der angezeigten vermeintlichen Verfehlungen des Gläubigers die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf hätte erkennen können, sein 1984 begonnenes Arbeitsverhältnis fort. Er befindet sich zur Zeit in einer längeren Urlaubsphase."

Diese widerwärtige Verdrehung von Tatsachen ist mir hinlänglich bekannt. Viele tatsächliche oder vermeintliche Straftaten konnte die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nicht mehr verfolgen, weil sie verjährt waren. Ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht, wurde also gar nicht geprüft. Bei einer Titel-Gaukelei hatte Stachowske gerade noch rechtzeitig die Kurve bekommen. Ein Ermittlungsverfahren ist noch gar nicht beendet, es wird sofort wieder aufgenommen, wenn es neue Hinweise gibt. Dabei geht es auch um Dokumentendiebstahl in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Ein Strafantrag ist im Sande verlaufen, weil sich der wichtigste Zeuge plötzlich nicht einmal mehr daran erinnern konnte, wie er nach Lüneburg gekommen war.

Will sich Stachowske etwa darüber lustig machen, dass man sich auf gewisse Leute nicht verlassen kann, wenn es Ernst wird? Das weiß ich doch längst, ist mir aber gleichgültig, weil ich von diesen Leuten sowieso nie etwas gehört habe, was zu besseren Verhältnissen in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hätte beitragen können - und an das Märchen einer Mutter, sie sei von Stachowske und seinem Team so sehr beeinflusst worden, dass sie sich selbst vor Gericht belastete, habe ich auch nie geglaubt. Unverschämt fand ich allerdings, dass dieser Sozialpädagoge vor dem Hamburger Landgericht behauptete, ich hätte mich mit dieser Mutter irgendwie verbunden. So verhinderte Stachowske eine weitere Total-Niederlage vor dem Hamburger Landgericht. Gelegentlich log der eben erfolgreich...

Der dritte Absatz des Anwaltsschreibens an das Wilhelmshavener Amtsgericht klingt so, als sei aus Stachowske der Geldeintreiber für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geworden: "Beträge, die nach erfolgter Festsetzung und Begleichung durch den Schuldner (das bin ich) an den Arbeitgeber des Gläubigers von diesem werden herauszugeben sein, wird der Gläubiger weiterleiten."

Stopp! Gisela van der Heijden hat sogar einem Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven versichert, dass sie die Sache aus der Welt schaffen will. Das ist im Februar 2012 gewesen. Dann meldete sie sich nicht mehr. Mir schrieb Gisela van der Heijden, dass sie die Polizei einschalten werde, um an Unterlagen heranzukommen, die ihr von Stachowske vorenthalten werden. Sie sollte dringend vom Wilhelmshavener Amtsgericht befragt werden. Früher hat sie behauptet, sie habe Angst vor diesem Sozialpädagogen. Als Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding muss sie diese Angst wohl kaum noch haben...

Auf jeden Fall kann man der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bescheinigen, dass auch für sie eine "längere Urlaubsphase" angebracht wäre. Die könnte ruhig 100 Jahre dauern.

Ich habe nun 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Das Wilhelmshavener Amtsgericht will wissen, ob ich die Forderung von Stachowske für berechtigt halte. Soll ich darüber Serdar Saris informieren?

Vorher wirft der seine Automaten an...

Soll ich Gisela van der Heijden eine mail schicken?

Dann behauptet die möglicherweise wieder gegenüber der Lüneburger Polizei, ich würde sie belästigen...

Soll ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anrufen?

Die legen wohl wieder gleich auf...

Informiert sein


Sonntag, 28. Oktober 2012

Immer noch frei

Ein blog wie der "Stürmer"?

Obwohl der Anwalt von Ruthard Stachowske gern einen Haftbefehl genutzt hätte, um mich ins Gefängnis zu werfen, bin ich immer noch ein freier Mann. Wenn man alles glauben würde, was zur Verteidigung dieses Sozialpädagogen ins Netz gestellt worden ist, hätte ich Strafe sogar verdient. Vorgeworfen wird mir dort, mein blog gleiche dem "Stürmer".

Hauptthema des Stürmers war der Kampf gegen die „Degeneration der nordisch-germanischen Rasse“ durch Rassenschande. Inhalt des Stürmers waren daher überwiegend geradezu pornographische, oft sadistische Schilderungen von Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller Nötigung deutscher Frauen durch Juden.[1] Der Stürmer vertrat mit der Imprägnationstheorie,[2] einer Form des kontagionistischen Antisemitismus, die pseudo-wissenschaftliche Vorstellung, dass die Erbanlagen einer „deutschblütigenFrau schon durch einmaligen Geschlechtsverkehr mit einem Juden „verseucht“ würden und sie daher endgültig keinen „arischenNachwuchs mehr zeugen könnte.

Wikipedia

Ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache ruht bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg und wird sofort wieder aufgenommen, sobald es weitere Hinweise gibt, die zu den Autoren führen können, die mich auch noch mit L. Ron Hubbard vergleichen, der mit der Scientology Church ein ausgeklügeltes System zur finanziellen Ausbeutung und für psychische Abhängigkeit seiner Anhängerinnen und Anhänger erfunden hat. Dann soll ich auch noch ein ehemaliger Zeuge Jehovas sein, der von dieser Sekte ausgeschlossen worden ist.

Seit fast einem Dreivierteljahr gehört die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zur  Step gGmbH Hannover. Doch der Geschäftsführer Serdar Saris als ehemaliger Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover nimmt das alles offiziell nicht zur Kenntnis, will das wohl unter den Teppich kehren.

Auch zu dem oben erwähnten Haftbefehl schweigt er beharrlich, zur Mitwirkung müsste er von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht gezwungen werden. Zum wiederholten Male will Ruthard Stachowske bei mir eine Forderung eintreiben, deren Berechtigung von der ehemaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden in Zweifel gezogen worden ist. Deswegen schiebt ein Wilhelmshavener Gerichtsvollzieher den Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor sich her und hofft immer wieder, dass sich die leidige Geschichte in Luft auflöst.

Wird sie sich wohl auch. Obwohl ich in dieser Sache von niemandem unterstützt werde. Mein einziger Verbündeter ist derzeit der Gerichtsvollzieher. Alles hat seine Zeit. Nicht auszudenken, was geschehen würde, wenn ich die Leute fände, die solche Vergleiche angestellt haben. Dann wäre auch die Step gGmbH an jenem Ende, wo nach meiner Auffassung solche Einrichtungen mit solchen Geschäftsführern hingehören...

Haftbefehl angefochten (II)

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Haftbefehl angefochten (II)

Termin von Gerichtsvollzieher aufgehoben

"Ich melde mich dann wieder", sagt heute mein Gerichtsvollzieher, der mich für den 8. Oktober 2012 im Auftrag des Sozialpädagogen Ruthard Stachowske zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über meine Vermögensverhältnisse aufgefordert hat. Da das Wilhelmshavener Amtsgericht noch nicht über meine Anfechtung des damit verbundenen Haftbefehls entschieden hat, wurde dieser Termin aufgehoben.

Die Nachricht über die mir drohende Verhaftung hat bei Betroffenen, denen ich monate-, manchmal sogar jahrelang mein Ohr geliehen habe, große Empörung und eine Protestwelle ausgelöst - wäre eine Falschmeldung. Bei mir gemeldet haben sich deswegen nur diejenigen, die mir nicht monate-, manchmal sogar jahrelang in den Ohren lagen. Denen habe ich versichert, dass es gar nicht so leicht sei, mich ins Gefängnis zu werfen.

Wie lange sich Gisela van der Heijden als ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Serdar Saris als angeblich neuer Geschäftsführer ihr Schweigen noch leisten können, ist die entscheidende Frage. Möglicherweise sind sie vom Wilhelmshavener Amtsgericht schon zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Hoffentlich hat Serdar Saris bei der Step gGmbH rechtzeitig alle Automaten abgestellt, die sonst Fragende abwimmeln - und vielleicht haben sie bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg endlich jemanden gefunden, der Post nicht nur entgegennimmt, sondern auch noch beantwortet - und Gisela van der Heijden kann wohl kaum ihre gesamte Dienstzeit in einem Rettungswagen des Bayerischen Roten Kreuzes verbringen. Irgendwann muss sie aussteigen und auch erklären, warum sie Anfang des Jahres in dieser Sache mehrfach meinen Gerichtsvollzieher angerufen hat, um eine Klärung der Angelegenheit zu versprechen.

Mein Gerichtsvollzieher hat bei meinem heutigen Anruf jedenfalls einen erleichterten Eindruck gemacht, denn er möchte mich gar nicht zu einer Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen. Verständlich, denn auch ich würde mich an seiner Stelle fragen, was das für eine Einrichtung ist, die erst immer wieder anruft - und sich dann nicht mehr rührt...

Step gGmbH Hannover: Die Automaten-Einrichtung

Freitag, 21. September 2012

Haftbefehl: Anfechtung

Kostenlos wohnen wegen Stachowske und
van der Heijden? Das Gefängnis in
Wilhelmshaven. Foto: Tjaden



Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstraße 15
Wilhelmshaven

DR II-1306/12
8. September 2012

Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske, S...straße, Reppenstedt, hat gegen mich einen Haftbefehl erwirkt, damit ich eine eidesstattliche Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Diesen Haftbefehl fechte ich hiermit an, beantrage die Aufhebung und eine Beweisaufnahme in einem mündlichen Verfahren.

Begründung: Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske ist ein ehemaliger Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, der am 4. Juli 2011 entlassen worden ist. In der Zwangsvollstreckungssache Stachowske gegen mich wird die Dahlenburger Landstraße 150, 21337 Lüneburg, als ladungsfähige Adresse des Gläubigers angegeben. Dabei handelt es sich um die ehemalige Adresse der Geschäftsstelle der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die sich seit mehreren Monaten im Reiherstieg 15, Lüneburg, befindet.

Beweis: Internet-Auszug Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg

Wir sind umgezogen!


Die zentrale Verwaltung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gGmbH ist am 11. Mai umgezogen. Die neue Anschrift lautet: Reiherstieg 15, 21337 Lüneburg. Alle Telefonnummern bleiben erhalten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Es ist das zweite Mal, dass mich der Sozialpädagoge Stachowske zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen will. Das erste Mal geschah dies im Januar und Februar 2012. Damals war Gisela van der Heijden Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die ich sogleich über dieses Ansinnen ihres ehemaligen Angestellten informierte. Sie antwortete mir am 1. Februar 2012 um 12:11:20 Uhr per mail:

"ich habe vor wenigen Wochen versucht, Auskunft über seine Aktivitäten bei
Dr. S. zu erhalten. Man hat das ganze richtig geschickt gedreht. Da
man ja teilweise mit dem Namen St. geklagt hat (aber die Adresse der
Einrichtung angegeben wurde) komme ich da nicht ran, er muss seine
Zustimmung geben und das tut er nicht. Wenn ich Ihre Unterlagen habe, kann
ich zur Polizei gehen und über die Polizei die Herausgabe erwirken. In einer
anderen Sache agiere ich ähnlich.

Gisela van der Heijden"

Ich schickte daraufhin Gisela van der Heijden den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Hamburg, mit dem Stachowske seine Forderung begründet hatte. Auch den Obergerichtsvollzieher ...hielt ich auf dem Laufenden. Da sich auch Gisela van der Heijden mehrfach bei ihm gemeldet hatte, terminierte er die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf den 2. April 2012, um mir eine Atempause zu gönnen.

Zeugnis: Obergerichtsvollzieher...,Gisela van der Heijden

Als Redakteur beschäftige ich mich seit über drei Jahren mit einer Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die bis zum 4. Juli 2011 von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet worden ist. Mit Zustimmung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg strengte er mehrere Verfahren vor dem Hamburger Landgericht gegen mich an. Als Kläger wechselten sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Stachowske ab. Die Kosten für die verlorenen Verfahren trug nach Auskunft der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die damalige Arbeitgeberin des Sozialpädagogen Stachowske. Anwalt war damals der in der mail von Gisela van der Heijden erwähnte Dr. S. aus Uelzen. Er legte schließlich das Mandat nieder. Das entsprechende Schreiben liegt Obergerichtsvollzieher...vor und möge für das Verfahren als Beweismittel herangezogen werden.

Zeugnis: Obergerichtsvollzieher...,Gisela van der Heijden

Am 2. April 2012 erschien ich im Amtsgericht von Wilhelmshaven zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Obergerichtsvollzieher...schickte mich sofort wieder nach Hause, weil er sich darüber wunderte, dass sich Gisela van der Heijden zwar mehrfach bei ihm gemeldet hatte, da sie angeblich prüfen lassen wollte, ob die Forderung von Stachowske berechtigt oder gar bereits von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg beglichen worden ist, sich irgendwann aber nicht mehr meldete. Auch mir ist nicht bekannt, ob der am 1. Februar 2012 von Gisela van der Heijden angekündigte Gang zur Polizei von Erfolg gekrönt war.

Zeugnis: Obergerichtsvollzieher...,Gisela van der Heijden

Da ich erst einmal Zeit gewinnen und Gisela van der Heijden Zeit lassen wollte, traf ich mit Stachowske eine Ratenzahlungsvereinbarung. Doch Gisela van der Heijden rührte sich gar nicht mehr. Sie ist inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding und stuft jede Kontaktaufnahme als Belästigung ein. Ihr angeblicher Nachfolger ist Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover. Der ebenfalls nicht reagiert. Inzwischen rief ich zweimal die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an, um mit der Buchhaltung zu sprechen. Beim ersten Mal wurde ich vertröstet,  weil die Buchhaltung angeblich in Urlaub sei, beim zweiten Mal wurde gleich wieder aufgelegt.

Zeugnis: Frau R., Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die sich meldet, wenn man die Telefonnummer...wählt

Kopie
Staatsanwaltschaft Lüneburg
Az. NZS 1107 Js 21283/12





Freitag, 14. September 2012

Ich bin dann mal wech


Auf dem Serdar-Saris-Weg

Nächste Woche schalten sie bei der Step gGmbH Hannover die Automaten ab, die mails beantworten. Wie versprochen meldet sich eine Mitarbeiterin nach der anderen bei mir, entschuldigt sich dafür, dass man nicht mitgewirkt hat, als ein anonymer Hinweisgeber gegenüber dem Jobcenter von Wilhelmshaven den Eindruck erweckte, ich hätte von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die angeblich seit über einem halben Jahr zur Step gGmbH gehört, in der 20. und 21. Kalenderwoche 2011 Geld bekommen, um eine Zeitlang in Saus und Braus leben zu können, und erklärt mir, warum man bislang zu einem Haftbefehl geschwiegen hat, mit dem der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch von mir eine eidesstattliche Versicherung erzwingen will. Dann meldet sich Serdar Saris, Geschäftsführer der Step gGmbH Hannover, bei mir und verspricht: "Wenn Sie noch einmal die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anrufen, legt niemand mehr auf. Ihre Fragen werden von der Buchhaltung beantwortet." Außerdem - wird er mir erzählen - habe seine Vorgängerin Gisela van der Heijden die Anweisung bekommen, sich in Erding auf Fahrten mit dem Rettungswagen zu beschränken, statt ihre Zeit mit mails an die Lüneburger Polizei zu verplempern.

Dann ist alles Hannover. Diese Stadt hat Serdar Saris 1978 auf dem falschen Weg erwischt. Aus unerfindlichen Gründen verirrte er sich beim ersten Mal beim Abbiegen von der Autobahn auf die Vahrenwalder Straße und erschrak. Wäre mir auch so gegangen. Später benutzte der ehemalige Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover aber auch andere Straßen in der niedersächsischen Landeshauptstadt, denn irgendwie musste er zur Uni kommen. Mit immer die Vahrenwalder Straße rauf- und runterfahren hätte das nie geklappt...Schon fand er Hannover so schön, dass er sich als Grüner in die Kommunalpolitik geradezu hineinstürzte - wie später auch in den Maschsee? Dann hätte ich ihn sogar irgendwann gesehen, denn zu jener Zeit habe ich als Student im Maschseebad gearbeitet...Die Saison war völlig verregnet, die Zahl der Badegäste so gering...

Wie die Chance, dass bei der Step gGmbH Hannover tatsächlich die Automaten ausgeschaltet werden, wenn ich mich dort melde. Was die Staatsanwaltschaft von Lüneburg aus den Geschichten macht, die ich erzähle, weiß ich nicht. Wie das Jobcenter von Wilhelmshaven auf das Schweigen der Step gGmbH Hannover reagiert, warte ich ab. Ob das Amtsgericht von Wilhelmshaven Gisela van der Heijden wegen des Haftbefehls als Zeugin lädt, werde ich schon bald erfahren. Denn immer noch gibt es Einrichtungen, die aktiv werden, wenn man sie dazu auffordert.

Gestern hat mir ein Insider geschrieben, dass er keine Geschichte über die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg kenne, die nicht irre ende. Woran das wohl liegen mag?



Donnerstag, 2. August 2012

Im Wald (V)

Stachowskes Anwalt droht mir mit Haftbefehl

"Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass uns ein Haftbefehl gegen Sie bereits vorliegt", schreibt mir heute der Hamburger Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Aufgefordert werde ich zu einer Zahlung in Höhe von 4 959,39 Euro bis zum  7. August 2012. Die Kosten sind entstanden, weil das Landgericht von Hamburg am 20. April 2010 ein Säumnisurteil gegen mich erließ. Mein Anwalt und ich hatten bei der Verhandlung auf Vernehmung der anwesenden Zeuginnen und Zeugen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bestanden. Anschließend wollten wir Anträge stellen. Damit war das Gericht nicht einverstanden. Danach gewann ich vor dem Landgericht in Hamburg mehrere weitere Verfahren.

Seinerzeit vertrat ein Anwalt aus Uelzen sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Dann wurde der Geschäftsführer entlassen, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an. Alles lief auf eine Entlassung von Stachowske hinaus. Deshalb legte der Anwalt aus Uelzen beide Mandate nieder. Das teilte er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 1. Juni 2011 schriftlich mit. Am gleichen Tage hatte dieser Anwalt ein Fax von Stachowske bekommen. So erfuhr er, dass Stachowske von seiner Arbeitgeberin zu einer Stellungnahme aufgefordert worden war. Dabei ging es um eine angedrohte Pfändung meines Kontos wegen der Forderung aus dem oben genannten Verfahren. Der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske schrieb seinerzeit: "Beide Parteien waren sich darüber einig, sich wechselseitig im Vorgehen zu unterstützen." Gemeint war damit: Stachowske verklagt mich, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt mich, Stachowske verklagt mich...Das klappe nun nicht mehr, stellte der Anwalt aus Uelzen fest. Deshalb könne er beide Seiten nicht mehr vertreten.

Gisela van der Heijden informierte mich am 4. Juni 2011 auch darüber, dass der Anwalt aus Uelzen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine Abschlussrechnung für alle Verfahren schicken wollte. Ich teilte der damaligen Geschäftsführerin daraufhin mit, dass bereits Zahlungen an den Anwalt aus Uelzen geleistet worden waren. Darauf antwortete Gisela van der Heijden am 4. Juni 2011 in einer mail: "Was mich interessieren würde: Kann man die Höhe der an Dr. S. überwiesenen Gelder fassen? Das wäre für uns sehr wichtig. Denn eines ist für mich klar: Herr Dr. S. wird diese Summe nicht von der Schlussabrechnung abziehen." Ich antwortete unverzüglich. Die Reaktion von Gisela van der Heijden: "danke für die Info :-)." Die Gerichts- nicht die Anwaltskosten - wurden mir erstattet.

Offenbar war die Sucht- und Jugendhilfe damals nicht damit einverstanden, dass sich Stachowske die Rosinen eines Säumnisurteils aus einem Kuchen mehrerer Verfahren, die fast alle verloren worden waren, picken wollte. Motto: "Verlieren wir, steht dafür die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gerade, gewinnen wir, bitten wir Tjaden zur Kasse."

Wie die Abschlussrechnung des Anwaltes aus Uelzen ausgesehen hat, weiß ich nicht. Darüber bin ich von Gisela van der Heijden nie informiert worden. Stachowske wechselte den Anwalt und nahm nun wieder einen aus Hamburg. Der schickte mir Ende Januar 2012 einen Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven ins Haus. Wiederkommen wollte er am 20. Februar 2012. Danach wurde es hektisch. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg rief immer wieder den Gerichtsvollzieher an, versprach Klärung, mein Anwalt nahm Kontakt mit dem Anwalt von Stachowske auf, der kein Interesse an einer Vollstreckungsabwehrklage bekundete. Dann bekam ich vom Gerichtsvollzieher einen Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Doch dieser Termin fiel ins Wasser. Der Gerichtsvollzieher war dermaßen genervt von den Anrufen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die kein einziges Versprechen hielt, dass er alle Unterlagen an Stachowskes Anwalt zurückschickte.

Da ich immer noch auf eine Entwirrung des Knäuels hoffte, traf ich mit Stachowskes Anwalt erst einmal eine Ratenzahlungsveinbarung, an die ich mich im Mai 2012 nicht mehr gebunden fühlte, weil der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Organisation aus München eingeschaltet hatte, die mich um Löschung eines Beitrages auf www.wagniskinder.de bat. Die arbeitete mit einer Anwältin aus Berlin zusammen. Da Stachowske für fliegenden Anwaltswechsel bekannt ist,  fragte ich den Anwalt aus Hamburg, ob er das Mandat inzwischen niedergelegt hat. Darauf bekam ich keine Antwort. Dafür bin ich heute von ihm auf einen gegen mich existierenden Haftbefehl hingewiesen worden.

Nun frage ich mich: Wie komme ich an die Abschlussrechnung heran, die der Anwalt aus Uelzen am 1. Juni 2011 für alle Verfahren angekündigt hat? Auch dieser Jurist mauert. Auf meine Aufforderung, mir bereits geleistete Zahlungen zu bestätigen, hat er nie reagiert. Würde ich nun Gisela van der Heijden, die inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding geworden ist, über das heutige Schreiben informieren, müsste ich damit rechnen, dass sie erneut behauptet, sie bekäme von mir belästigende mails. Einmal hat sie das gegenüber der Lüneburger Polizei - die für mich gar nicht zuständig ist - bereits getan...

Schriebe ich an Serdar Saris von der Step gGmbH in Hannover, der nun auch Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist und somit der Nachfolger von Gisela van der Heijden, passierte wohl das, was bisher geschah: Serdar Saris antwortet nicht, landet eine mail beim Gebäudemanager der Step gGmbH, bekäme ich von ihm vielleicht die Antwort, die ich schon einmal bekommen habe:  "Ihre Probleme interessieren mich nicht die Bohne..."

Nachtrag

Ich habe soeben den Gerichtsvollzieher, Stachowskes Anwalt und Serdar Saris per mail informiert

Im Wald VI: Mahngericht Uelzen sagt: Unterschrift ist unleserlich.