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Samstag, 6. Juli 2019

Leserbrief

Rechtliche Schritte

Sehr geehrter Herr Tjaden, ich war bei Herrn Stachowske in psychotherapeutischer Behandlung und bin dadurch auf sie gekommen. Ich leite gerade rechtliche Schritte gegen den Herrn Stachowske ein und würde mich gerne mit ihnen in Verbindung setzen!

Über eine Rückmeldung von ihnen würde ich mich sehr freuen!


Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt



Freitag, 16. November 2012

Sein gelassen

Kooperationspartner verschwinden oder basteln an neuen Internet-Auftritten

Erst ist die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ausgelassen gewesen wie Butter und verlinkte auf ihren Internet-Seiten einen Anbieter auch gewaltverherrlichender Spiele unter "Netzwerk", jetzt sind offenbar internette Heinzelmännchen in der Einrichtung. Die haben heute Morgen erst einmal einen neuen Link zum angeblichen Fachverband Drogen und Rauschmittel (FDR) in Hannover gesetzt, der inzwischen wieder verschwunden ist.

Ruft man jetzt diesen heute Morgen veröffentlichten Link auf, erfährt man, dass unter dieser Adresse ein Internet-Auftritt entstehen soll. Die FDR-Seiten, die vor wenigen Stunden über die Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg noch aufgerufen werden konnten, sind schon vor Monaten weiter gewandert. Außerdem ist die vorher verlinkte Spiele-Seite laut Denic-Datenbank gar keine zulässige Domain.

Gelöscht hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die angebliche Kooperationspartnerin "Therapiekette Niedersachsen" (TKN), die ihre Anlaufstelle in Hannover schon Anfang 2010 geschlossen hat. Ein Schelm, der dabei Böses denkt...

Gestern habe ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ein letztes Mal zur Begleichung meiner Abschlussrechnung für ein Jahr Beratertätigkeit aufgefordert. Ist das Geld bis 18 Uhr nicht auf meinem Konto, leite ich ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Sollte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg dem Mahnbescheid widersprechen, klage ich und lege dem Gericht alle mails der ehemaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden vor. Das könnte durchaus peinlich werden.

Die Frage bleibt: Wie eng arbeitet die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit angeblichen Dachverbänden zusammen, wenn man in Lüneburg nicht einmal weiß, was in diesen Vereinen vor sich geht und deshalb die Schließung einer Anlaufstelle verpennt? Zweite Frage: Hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg etwa auch nicht gewusst, dass der ehemalige TKN-Ansprechpartner seit fast zwei Jahren als Gebäudemanager bei der Step gGmbH Hannover arbeitet?

Siehe auch: Ausgelassen

Mittwoch, 4. Juli 2012

Eine Spar-Maus

Überraschungspaket mit Sparschwein. Foto: Heinz-Peter Tjaden















Mit 6,22 Euro in Cent-Münzen

Einer meiner Nachbarn hat mich nach der Rückkehr von einer Radtour mit meinem Jagdterrier Mike Tjaden im Treppenhaus abgefangen. Er hielt ein Päckchen in der Hand.

"Habe ich für Sie in Empfang genommen."

Zwischen einer Menge zerknülltem buntem Papier kam eine Spar-Maus zum Vorschein und ein Brieflein von einem Kind, das einige Monate in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist. Die Kleine schrieb: "Meine Mutter sagt, dass sie die verklagen wollen. Das Geld ist dafür."

Es sind 6,22 Euro in Ein-, Zwei-, Fünf- und Zehn-Cent-Münzen, die ich ebenfalls an das Mahngericht in Uelzen überweisen werde. Danke! Ich werde der Kleinen das Bilderbuch schicken, das ich mit einer 7-Jährigen aus Lübeck veröffentlicht habe.

Genug geheult

Das Bilderbuch

Montag, 16. Januar 2012

Rätselhaftes Verhalten

16. Januar 2012
Die Armseligen und der Sozialpädagoge

Die Stachowske-Anhänger sind momentan im Internet wieder einmal hyperaktiv. Das könnte eine Reaktion darauf sein, dass die für den 13. Januar 2012 geplante Beschlussverkündung vom Hamburger Landgericht auf den 27. Januar 2012 verschoben worden ist. Dabei geht es um Behauptungen, die Stachowske, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden, seit dem 16. März 2011 auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht mehr aufstellen darf. Sie sind der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg per Einstweiliger Verfügung verboten worden. Der Beitrag verschwand auch sofort wieder aus dem Netz. Und zwar vollständig.

Hätten mein Anwalt und ich damals bereits gewusst, dass auch die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, mit derartigen Veröffentlichungen nicht einverstanden ist, hätten wir uns den Gang zum Gericht sparen können. Beendet wurden alle juristischen Auseinandersetzungen mit einer Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg.

Das geschah zu einer Zeit, als Ruthard Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete. Gehandelt hatte er hinter dem Rücken der Geschäftsführung. Deshalb reichten wir nach der Einstweiligen Verfügung eine Klage ein. Dieses Mal jedoch nicht gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, sondern gegen Stachowske, weil wir die Gefahr sahen, dass er nach seiner fristlosen Entlassung weiter so agieren würde wie bisher.

Bei diesem Verfahren haben wir den gleichen Richter wie beim Erlass der Einstweiligen Verfügung, also Andreas Buske als Vorsitzender Richter der Zivilkammer 24 ("Pressekammer"). Wie sich da Stachowske Siegchancen ausrechnen kann, ist rätselhaft. Mit den Antragsgegnern ändern sich doch die Behauptungen nicht. Außerdem haben wir uns in der Klageschrift auf die Punkte beschränkt, mit denen mein Anwalt und ich die Einstweilige Verfügung erreicht haben.

Damit jeder weiß, worum es geht, veröffentliche ich hier die Einstweilige Verfügung. Dafür sind der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Kosten entstanden. Die sind bezahlt. Wie andere Kosten, für die Stachowske verantwortlich zeichnet. Die sind keinesfalls - wie von ihm gegenüber seinem Arbeitgeber behauptet - von einer Rechtsschutzversicherung getragen worden...Der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat mehr als ein Mal gelogen!

Aber eins unterscheidet ihn von den Armseligen: Dazu hat er mit seinem Namen gestanden. Ergebnis: fristlose Kündigung.

Samstag, 9. Juli 2011

No victory, Ruthard

9. Juli 2011
Now and ever

Also, schrieb Ruthard Stachowske an einem kalten Januar-Tag des noch jungen Jahres 2011, wenn ich vor Gericht ziehe, gewinne ich nicht nur stets, sondern auch noch eindeutig. Das las eine Frau aus dem höheren Norden und teilte Heinz-Peter Tjaden diese Neuigkeit mit, die bis dahin jedem verborgen geblieben war, der es anders wusste.

Wie bald auch das Hamburger Landgericht, das die Verbreitung dieser Neuigkeit per Einstweiliger Verfügung verbot, weil Lügen derart kurze Beine  haben, dass sie Lüneburg nie verlassen sollten. Denn nur dort klappt´s mit der Innenverteidigung aus Jugendamts-Marlies und Psycho-Ruthard. Ein Verteidiger aus Uelzen dagegen schlägt bei scharfen Flanken in den Strafraum schon einmal über den Ball.

Weshalb dieser den Strafraum inzwischen auch verlassen hat - und schon kommt der nächste Ball geflogen. Jugendamts-Marlies schaut ihm nur noch hinterher, Psycho-Ruthard soll sich schon einen neuen Verein suchen. Denn Ruthard ist ein guter Mann. Der geht bei jeder Therapie in die Verlängerung.

Das Landgericht von Hamburg bei Prozessen aber nicht. Heinz-Peter Tjaden bekam jetzt Prozesskostenhilfe für die Klage gegen die Behauptung, Psycho-Ruthard gewinne jedes Verfahren. Dann wird aus der Einstweiligen Verfügung der endgültige Abpfiff. Und käme es zum Trikottausch, würden alle feststellen: "Der hat ja gar nichts an."

Das wäre ein gerechtes Ergebnis...

Hier anklicken: Im Netz veröffentlichte Beschlüsse




Sonntag, 17. April 2011

Zur TG-Therapie

17. April 2011
Ohne Familienmitglieder

Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:

"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.

Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.

Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.

Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.

Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.

Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.

Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
 
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
 
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so:  Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
 
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
 
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...

Das gesamte Urteil

Dienstag, 30. November 2010

TG Wilschenbruch vor Gericht III










Hamburger Idealbild: Journalisten üben den Gänsemarsch.

3. November 2010

"Was Sie in Ihrem blog schreiben, stimmt alles."

Ein Anrufer um 20 Uhr, der seinen Angaben zufolge fünf Monate lang in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist. Er will morgen mit seinem Vater nach Wilhelmshaven kommen. Er plant eine Sammelklage gegen die Einrichtung.

2. November 2010
Landgericht Hamburg, Kammer 25, Vorsitzender Richter Schulz, 11 und 11.30 Uhr

Prolog

So hat mein Rechtsanwalt Markus Kompa aus Münster in der Juni-Ausgabe des Medienmagazins "journalist" meinen Fall geschildert.

Können Sie aus Ihrer eigenen Praxis einen aktuellen Fall schildern?

Ich vertrete gerade jemanden, der wahrheitsgemäß über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg berichtete, die gegen eine Bloggerin erlassen wurde. Es geht dabei um Vorwürfe, die eine Therapie-Einrichtung für ehemalige Drogenkranke betreffen. Die Bloggerin hatte nach Meinung der Richter durch ihre Äußerungen einen angeblich unwahren – das heißt, einen von ihr zu beweisenden – Eindruck erweckt. Mein Mandant hat die ihr verbotenen Äußerungen nicht einmal wiederholt, sondern nur den verkürzten Unterlassungstenor. Außerdem hat er erwähnt, ihm lägen schriftliche Aussagen von Zeugen vor, welche den verbotenen Eindruck bestätigen. Diese Zeugen waren vor Gericht sogar präsent, und es gibt eidesstattliche Versicherungen, die den Richtern vorliegen. Mein Mandant hat nicht einmal geschrieben, für wie glaubhaft er die Zeugen hält – nicht einmal, was diese genau sagen. Trotzdem hat die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg auch gegen meinen Mandanten eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen.

Und warum? Weil die unstreitig wahre Berichterstattung meines Mandanten den Eindruck erwecke, den man der Bloggerin verboten hatte. Das widerspricht einigen Urteilen, die etwa Rolf Schälike, der Betreiber der Prozessberichterstattungs-Website "Buskeismus", erstritten hat. Demnach darf man den Tenor einer verbotenen Äußerung zum Zwecke der Berichterstattung wiederholen, wenn man sich die verbotene Äußerung nicht zu eigen macht. Sogar Äußerungen, die einem selbst verboten sind, darf man wiederholen, wenn man sich formal distanziert.

Termin 11 Uhr: Einstweilige Verfügung/Säumnisurteil vom 20. April 2010 bleibt bestehen. Mein Kommentar dazu

Termin 11.30 Uhr, Hauptsacheverfahren, Entscheidung wird am 26. November, 12 Uhr, im Raum B316 verkündet. Soll nun am 4. Dezember 2010 verkündet werden.

Kommentar eines Gerichtsreporters: "Der gegnerische Anwalt hat kaum etwas gesagt. Der Richter ist nachdenklich geworden."

Weitere Energiefeldtherapieerfolge der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch werden ohne esoterischen Anspruch auf Vollständigkeit hier gewürdigt