20. September 2011
...auf jede Wand
Neue Therapeuten braucht eine neue Drogentherapieeinrichtung in Lüneburg. Die alte erzittert offenbar in ihren Grundfesten. Angeblich ist Ruthard Stachowske ante portas. Für den bevorstehenden Arbeitsgerichtsprozess soll der sich gut gewappnet haben. Dem Vernehmen nach hat er alle Kündigungsgründe in einer Erwiderung zerschmettert. Mit Hausordnungen anderer Einrichtungen wies er angeblich darauf hin, dass sein System keinesfalls einmalig ist.
Da mir die Kündigungsgründe unbekannt sind, kann ich sie aus Informationen nur per Hand verlesen. Dabei denke ich manchmal, dass ich mich wohl verlesen haben muss. Beispielsweise bei der Nachricht, die Rentenversicherung fordere jetzt auch die Entlassung von H. G., ehemals Stellvertreterin von Ruthard Stachowske.
Das wäre zwar konsequent, würde bedeuten: Stachowske kann gar nicht mehr ante portas sein. Oder kann sich jemand vorstellen, dass die Rentenversicherung erfreut über seine Rückkehr wäre? Wenn die nun auch H. G. weg haben will, wohl kaum.
Sind die Informationen zutreffend, muss man dem Arbeitsgericht doch nur noch verklickern, dass die Rentenversicherung offenbar weder mit Stachowske als Wieder-Leiter noch mit H. G. als Wieder-Stellvertreterin einverstanden wäre. Ginge Stachowske also aus dem Arbeitsgerichtsverfahren als Sieger hervor, käme nach den Gesetzen der Logik sofort jemand und würde die Tür von außen abschließen.
Inzwischen soll die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung den Anwalt gewechselt haben. Ist das so, dann sollte der die Argumentationsweise wechseln. Fest steht: Stachowske und sein Team haben Behörden getäuscht, Jugendämter hinters Licht geführt. Das lässt sich lückenlos belegen. Bezahlt wird die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch für Therapien. Dazu hat zumindest eine Richterin festgestellt: "Eine tatsächliche Therapie gibt es gar nicht."
Die Rentenversicherung sollte mal genau nachschauen, wer wie lange in der Therapeutischen Gemeinschaft gewesen ist und wo die Klientinnen und Klienten Hilfe bekommen haben. So schwer kann das nicht sein...
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Dienstag, 20. September 2011
Sonntag, 1. August 2010
Behördenstalking?
28. und 29. Juli 2010
Ein Anwalt - ein Buch/Stachowske-Anwalt bedankt sich bei mir
Hier lesen
25. Juli 2010
Wird die Jugendhilfe Lüneburg
unentwegt belagert?elagert?
"Der Begriff ´Stalking´ ist vom englischen Verb ´to stalk´ abgeleitet, das in der Jägersprache ´anpirschen/sich anschleichen´ bedeutet.
Dahinter verbirgt sich das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird."
Definiert die Polizei einen Straftatbestand, an den man kaum zu denken wagt, wenn man die Klageschrift des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg liest (Az. 325 O 172/10, Landgericht Hamburg).
Doch dieser Gedanke könnte einem kommen, wenn dieser Anwalt schreibt, man verklage mich, weil ich den Kläger "in seinem beruflichen Fortkommen" behindere. Das geschehe so: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf nahezu jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."
Das ist noch kein Stalking? Stimmt. Doch der Anwalt von Ruthard Stachowske hat auf Seite 17 seiner Klageschrift erst angefangen - heißt: Er geht noch weiter. Und landet bei der Jugendhilfe Lüneburg.
Was der angeblich geschieht, formuliert dieser Anwalt so: "Die Arbeitgeberin des Klägers, die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, sieht sich darüber hinaus inzwischen unentwegt in der Situation, gegenüber ihren Kostenträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, aber auch gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und sonstigen Kooperationspartnern klarzustellen, dass der Leiter der TG Wilschenbruch kein Krimineller ist..."
Diese Passage muss man mehr als einmal lesen, um sie zu begreifen. Da ich nie behauptet habe, dass Ruthard Stachowske ein Krimineller ist, drängen sich Fragen auf. Die lauten: Kommen diese Behördenvertreter persönlich vorbei und belagern die Einrichtung? Oder was bedeutet "unentwegt"? Laut Wörterbuch gibt es viele Bedeutungen, dazu gehören demnach "beharrlich, dauernd, ständig, unbeirrt, ununterbrochen, unverdrossen, ausdauernd, hartnäckig, permanent, unermüdlich, unerschütterlich, unverbrüchlich, zäh".
Wäre dieses "unentwegt" also Behördenstalking? Wenn ja - was habe ich damit zu tun? Warum verbittet sich die Jugendhilfe Lüneburg nicht einfach das, was sie offenbar als Belästigung empfindet?
Wenn aber die Behördenvertreter gar nicht persönlich vorbeikommen, sondern "unentwegt" anrufen? Wäre es dann besser? Und wie müsste man sich diese Telefonanrufe vorstellen? Etwa so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Ich habe die Veröffentlichungen von Herrn Tjaden gelesen." "Guten Tag, Herr Müller. Um das ein für alle Mal klarzustellen, versichere ich Ihnen, dass mein Angestellter kein Krimineller ist." Oder so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Aus den Veröffentlichungen von Herrn Tjaden schließe ich, dass Sie einen Kriminellen beschäftigen."
Wie aber käme beispielsweise ein Jugendamtsmitarbeiter bei Anrufvariante 2 auf solch eine Unterstellung? Darf er sich so was aus den Fingern saugen?
Bleibt festzuhalten: Liest man diese Passage aus der Klageschrift aufmerksam, dann verstecken sich darin schwere Vorwürfe gegen die Kostenträger der Jugendhilfe Lüneburg. Was jetzt besteht, ist Klärungsbedarf, damit Schluss ist mit "unentwegt".
Dazu möchte ich gern beitragen und frage deshalb diese angeblich persönlich Vorbeikommenden oder ständig Anrufenden: Haben Sie wirklich all meine Veröffentlichungen gelesen oder haben Sie die nur überflogen?
Möglich wäre aber auch: Behördenvertreter fragen sich jetzt, warum ein Anwalt solche Behauptungen aufstellt. Das dürfte besonders für die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweg gelten. Weil: Auf Seite 7 der Klageschrift wird ein Rentenversicherungs-Mitarbeiter als Zeuge für Ruthard Stachowske aufgerufen. Woher würde der anreisen? Aus Laatzen, wo die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweig ihren Sitz hat, oder als "Unentwegter" aus Wilschenbruch?
Ob so oder so: Eine Fahrgemeinschaft zum Hamburger Landgericht würde der mit dem Anwalt von Ruthard Stachowske wohl kaum bilden.
Ein Anwalt - ein Buch/Stachowske-Anwalt bedankt sich bei mir
Hier lesen
25. Juli 2010
Wird die Jugendhilfe Lüneburg
unentwegt belagert?elagert?
"Der Begriff ´Stalking´ ist vom englischen Verb ´to stalk´ abgeleitet, das in der Jägersprache ´anpirschen/sich anschleichen´ bedeutet.
Dahinter verbirgt sich das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird."
Definiert die Polizei einen Straftatbestand, an den man kaum zu denken wagt, wenn man die Klageschrift des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg liest (Az. 325 O 172/10, Landgericht Hamburg).
Doch dieser Gedanke könnte einem kommen, wenn dieser Anwalt schreibt, man verklage mich, weil ich den Kläger "in seinem beruflichen Fortkommen" behindere. Das geschehe so: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf nahezu jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."
Das ist noch kein Stalking? Stimmt. Doch der Anwalt von Ruthard Stachowske hat auf Seite 17 seiner Klageschrift erst angefangen - heißt: Er geht noch weiter. Und landet bei der Jugendhilfe Lüneburg.
Was der angeblich geschieht, formuliert dieser Anwalt so: "Die Arbeitgeberin des Klägers, die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, sieht sich darüber hinaus inzwischen unentwegt in der Situation, gegenüber ihren Kostenträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, aber auch gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und sonstigen Kooperationspartnern klarzustellen, dass der Leiter der TG Wilschenbruch kein Krimineller ist..."
Diese Passage muss man mehr als einmal lesen, um sie zu begreifen. Da ich nie behauptet habe, dass Ruthard Stachowske ein Krimineller ist, drängen sich Fragen auf. Die lauten: Kommen diese Behördenvertreter persönlich vorbei und belagern die Einrichtung? Oder was bedeutet "unentwegt"? Laut Wörterbuch gibt es viele Bedeutungen, dazu gehören demnach "beharrlich, dauernd, ständig, unbeirrt, ununterbrochen, unverdrossen, ausdauernd, hartnäckig, permanent, unermüdlich, unerschütterlich, unverbrüchlich, zäh".
Wäre dieses "unentwegt" also Behördenstalking? Wenn ja - was habe ich damit zu tun? Warum verbittet sich die Jugendhilfe Lüneburg nicht einfach das, was sie offenbar als Belästigung empfindet?
Wenn aber die Behördenvertreter gar nicht persönlich vorbeikommen, sondern "unentwegt" anrufen? Wäre es dann besser? Und wie müsste man sich diese Telefonanrufe vorstellen? Etwa so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Ich habe die Veröffentlichungen von Herrn Tjaden gelesen." "Guten Tag, Herr Müller. Um das ein für alle Mal klarzustellen, versichere ich Ihnen, dass mein Angestellter kein Krimineller ist." Oder so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Aus den Veröffentlichungen von Herrn Tjaden schließe ich, dass Sie einen Kriminellen beschäftigen."
Wie aber käme beispielsweise ein Jugendamtsmitarbeiter bei Anrufvariante 2 auf solch eine Unterstellung? Darf er sich so was aus den Fingern saugen?
Bleibt festzuhalten: Liest man diese Passage aus der Klageschrift aufmerksam, dann verstecken sich darin schwere Vorwürfe gegen die Kostenträger der Jugendhilfe Lüneburg. Was jetzt besteht, ist Klärungsbedarf, damit Schluss ist mit "unentwegt".
Dazu möchte ich gern beitragen und frage deshalb diese angeblich persönlich Vorbeikommenden oder ständig Anrufenden: Haben Sie wirklich all meine Veröffentlichungen gelesen oder haben Sie die nur überflogen?
Möglich wäre aber auch: Behördenvertreter fragen sich jetzt, warum ein Anwalt solche Behauptungen aufstellt. Das dürfte besonders für die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweg gelten. Weil: Auf Seite 7 der Klageschrift wird ein Rentenversicherungs-Mitarbeiter als Zeuge für Ruthard Stachowske aufgerufen. Woher würde der anreisen? Aus Laatzen, wo die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweig ihren Sitz hat, oder als "Unentwegter" aus Wilschenbruch?
Ob so oder so: Eine Fahrgemeinschaft zum Hamburger Landgericht würde der mit dem Anwalt von Ruthard Stachowske wohl kaum bilden.
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