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Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (VIII)

Mutter wird "hart dran genommen"

Nach eigenen Angaben therapeutisch weitergebildet hat sich Professor Dr. Ruthard Stachowske als pädagogischer Rollenspieler, als Gestalt- und als systemischer Familientherapeut, außerdem als Traumaberater. Ulrike Krüger (Name geändert) spricht auch nach über fünf Jahren über ihre Zeit in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch noch so, als habe sie die Einrichtung erst gestern verlassen. Stundenlang erzählt sie, immer wieder fragt sie sich, wie ihr geschehen ist und ihre Therapeutin sage: “Wenn ich das alles gewusst hätte, hätte ich Sie dort nie hingeschickt.” Die Flyer, mit denen Stachowskes Gemeinschaft Werbung mache, sei aus vielen Praxen verschwunden.

Als Mutter von zwei Kindern habe man sie “hart dran genommen”, begründet worden sei das von Ruthard Stachowske mit der Verantwortung für die Erziehung des Nachwuchses. Nach 14 Monaten sei sie endlich abgehauen: “Mein Herz schlug bis zum Hals vor lauter Angst, dass sie mich schnappen. Ist das nicht verrückt? Ich war doch freiwillig in Therapie gegangen.” Bei der Ursachenforschung für diese Angst fällt der 48-Jährigen ein: “Ganz oft wurde uns in den Gruppen gedroht: Wer irgendetwas nach draußen dringen lässt, bekommt eine Anzeige.”

Inzwischen sind die beiden Mädchen wieder bei Ulrike Krüger. Nach ihrer Flucht aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch übernahm eine Pflegemutter die Betreuung ihrer Kinder. Die habe “ganz in der Nähe” gewohnt.

Vier Stunden hat dieses Gespräch gedauert. Die 48-Jährige beendet es mit den Worten: “Professor Stachowske redete uns immer ein, dass wir draußen allein nicht zurecht kämen.” Das schafft Ruthard Stachowske aber auch nicht immer. Manchmal braucht er einen Anwalt zur “vehementen Verfolgung” seiner Interessen. Mir ist diese Verfolgung am 28. Mai 2009 angekündigt worden. Seither verfolgt der Anwalt des Professors offenbar ganz genau, was ich im Netz veröffentliche. Beispielsweise das Schreiben des Anwaltes als PDF-Datei im blog http://behoerdenmuehlen.beeplog.de. Dieses blog hat der Jurist inzwischen sperren lassen. Zwei andere auch. Begründung: Er habe die Veröffentlichung nicht autorisiert.

Von öffentlichem Interesse ist aber durchaus, womit dieser Anwalt im Auftrag der Jugendhilfe Lüneburg als Betreiberin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gedroht hat. Es sei hier noch einmal wiederholt: “Meine Mandantin und deren Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich der betreuten Personen und der damit zusammenhängenden Vorgänge einer Schweigepflicht nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch). Aus diesem Grund werden in dieser außergerichtlichen Korrespondenz daher familiengerichtliche Beschlüsse oder Urteile sowie Dokumente der Jugendämter zu Beweiszwecken nicht vorgelegt, da Mitarbeiter meiner Mandantin sich hierdurch strafbar machen würden.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Durchsetzung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche Ihnen gegenüber vor den ordentlichen Gerichten meine Mandantin unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB zur Abwehr rechtswidriger Angriffe auf Vermögen und Ehre befugt ist, solche Geheimnisse zu Beweiszwecken zu offenbaren. Das wird meine Mandantin notfalls auch tun.”

§ 34 StGB lautet: “Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Das geschützte Interesse wären also das Vermögen und die Ehre von Professor Dr. Ruthard Stachowske, das beeinträchtigte Interesse die Verletzung der Schweigepflicht. Ob der Gesetzgeber das so gemeint hat?

Veröffentlicht am 4. Juli 2009