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Montag, 24. März 2014

Urteile

Die im Netz veröffentlicht worden sind/Zu den Lügen eines Angestellten von Serdar Saris (Step gGmbH Hannover)/Serdar Saris hat diese Tatsache nicht zur Kenntnis nehmen wollen/Einen Brief ließ er zurückgehen/Er war lieber allein unter Automaten.../Der Angestellte von Serdar Saris hat inzwischen seine Lügen aus dem Netz genommen

Ein Hamburger beobachtet seit Jahren Meinungsäußerungsverfahren vor dem Landgericht in Hamburg. Auch bei den Verfahren, die von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von dem damaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, gegen mich angestrengt worden sind, ist er anwesend gewesen. Zwei Beschlüsse veröffentlichte dieser Prozessbeobachter im Internet. Über die ersten Verfahren berichtete er auf seinen Seiten und merkte an, dass er überhaupt nicht verstehen könne, warum meine Sache vom Hamburger Landgericht überhaupt nicht erörtert wurde. Thematisiert wurden während der mündlichen Verhandlung lediglich die Behauptungen einer Ex-Klientin, was ich geschrieben hatte, ist überhaupt nicht diskutiert worden. Dennoch bekam auch ich ein Säumnisurteil.

Warum kein Wort über Tjaden? Der Bericht

Die Therapiemethoden: Kann Stachowske nicht erklären

Tjaden verbündet sich mit Müttern, die ihren Kindern Schlimmes antun: Darf nicht behauptet werden

"Tjaden ist pädophil"
Soll Stachowske Anfang 2011 behauptet haben

Die ehemalige Sucht- und Jugendhilfe-Geschäftsführerin Gisela van der Heijden hat mir eidesstattlich versichert, dass mich Stachowske als "pädophil" verleumdete. Zum Hintergrund gehört ein unglaublicher Justizskandal. Ich habe dazu eine Petition veröffentlicht.

Die kann man hier unterschreiben

Dienstag, 16. April 2013

Stachowske lügt weiter (II)

"Eine andere Frage wäre die, wer solche Kampagnen unterstützt und mit welchen Motiven. Diese Frage zu stellen ist u.a. auch dadurch begründet, das parallel weitere Blogs mit einer ähnlichen vermeintlichen kritischen Ausrichtung entstanden sind, die bei der bereits erst erwähnten Entscheidung des Landgerichts Hamburg auch beachtet worden."

Je länger der jüngste Beitrag des Sozialpädagogen Ruthard Stachowske auf seinen Internet-Seiten, desto größer das Gestammel. Erst preist sich dieser Mann als unerschrockener Kämpfer für die Rechte von Kindern an, der deswegen möglicherweise sogar von "Auftrags-Cyber-Stalkern" verfolgt wird, und dann führt er in einem zusammengeschusterten Satz "weitere blogs" an, die angeblich bei einer Entscheidung des Hamburger Landgerichtes "beachtet worden" sind. Wer da nicht an "Auftrags-Cyber-Stalker" denkt, dem ist nach Stachowskes Auffassung wohl nicht mehr zu helfen.

Allein schon die Tatsache, dass dieser Sozialpädagoge nicht sauber argumentiert, beweist, dass dieser Mann nur eins im Sinn hat: Verwirrung stiften. Das können Verwirrte bekanntlich besonders gut. Was aber ist wahr?

Ruthard Stachowske hat auf den offiziellen Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Anfang 2011 behauptet, er werde von Stalkern verfolgt. Diese Veröffentlichung stand zwar nur kurze Zeit auf den TG-Seiten, weil sie von der Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen schnell wieder gelöscht wurde, aber da hatten mein Anwalt und ich schon vor dem Hamburger Landgericht geklagt. Um erfolgreich zu sein, mussten wir dem Gericht allerdings klar machen, dass Stachowske mich meinte. Denn es gab im Internet in der Tat viele Veröffentlichungen über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Die meisten stammten jedoch von mir. Die Portale Sajonara und www.pressemitteilung.ws gehörten dazu. Denen hatte Stachowske juristisch drohen lassen. Mit Sajonara wurde ein Vergleich geschlossen, weil der Betreiber als Student Angst vor Ärger hatte, www.pressemitteilung.ws stoppte die Beiträge nur vorübergehend.  Als die Betreiber festgestellt hatten, dass es sich bei der Drohung nur um heiße Luft handelte, packten sie das Stopp-Schild für meine Veröffentlichungen wieder ein. Bei diesen Beiträgen handelte es sich überwiegend um Beiträge, die auch in diesem blog erschienen waren.

Das Hamburger Landgericht gab uns Recht: Ich war mit "Stalkern" gemeint und verbot Stachowskes Veröffentlichung auf den TG-Seiten. Das ist hier nachzulesen. Auch später hat sich das Hamburger Landgericht nie mit den "weiteren blogs" beschäftigt. Deswegen verwendet Stachowske wohl auch den Ausdruck "beachtet".

Wenn für diesen Sozialpädagogen aus "nicht damit beschäftigen" "beachten" wird, dann wird bei diesem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch aus kritischer Berichterstattung auch "Auftrags-Cyber-Stalking". Genauso fundiert sind seine Therapiemethoden, die in dieser Einrichtung seit Mitte 2011 verboten sind...

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Winfried Harendza


Ruthard S'tachowske klagt -
Winfried Harendza bezeugt







27. Oktober 2011
Der ahnungslose Vereinsvorstand?

In diesem blog habe ich am 17. Dezember 2009 einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg gegen eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht. Ich wies darauf hin, dass mir Informationen vorliegen, die diesem Beschluss widersprechen. Daraufhin klagte Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 1. Juli 2010 gegen mich (Az. 325 O 172/10). Den Streitwert setzte Stachowskes Anwalt auf 26 000 Euro fest. Zuvor hatte er eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, weil die Zeugen von Stachowske meinen Zeugen widersprachen und das Gericht entschied: Wenn das so ist, gewinnt der Antragsteller - in diesem Fall zu 75 Prozent.

In den Schriftsätzen von Stachowskes Anwalt tauchte immer wieder der Name Winfried Harendza auf. Der ist Vereinsvorstand des Vereins Jugendhilfe. Der betreibt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch.  Winfried Harendza gehörte zu den Zeugen des inzwischen fristlos Entlassenen.

Wird dieser Vereinsvorstand in diesen Tagen in der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" zitiert, muss man das Gefühl haben: Der war lange ahnunglos, handelte jedoch, als er informiert war.

Moment: Was ist das für ein Vereinsvorstand, der erst mit der Nase auf Missstände gestoßen werden muss, bis dahin aber als Zeuge auftritt, der im Nachhinein eingesteht, er sei gar nicht im Bilde gewesen.

Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 15. Oktober 2011 erklärte Winfried  Harendza, das "laufende Geschäft ist Sache der Geschäftsführung". Die ist seit Anfang des Jahres neu. Bis dahin war Winfried Harendza Unterstützer von Ruthard Stachowske ohne Hintergrundwissen?

Gegen mich geklagt hatte Ruthard Stachowske auch schon am 11. Juni 2010 (324 0 279/10). Dabei ging es um die Therapiemethoden. Streitwert dieses Mal: 35 000 Euro. In diesem Verfahren bezeugte Winfried Harendza "allen Mitarbeitern eine abgeschlossene Ausbildung". Zu diesen Mitarbeitern gehörten auch ehemalige Klienten. Die Beschäftigung Ehemaliger will der Vereinsvorstand laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 26. Oktober 2011 Stachowske untersagt haben. Wem hat denn nun Winfried Harendza eine "abgeschlossene Ausbildung" bescheinigt? Allen kann nicht sein - denn der Vereinsvorstand hat demnach gar nicht gewusst, wer in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftigt ist.

Weiter im Schriftsatz: Winfried Harendza versicherte dem Landgericht von Hamburg zudem, dass sich Ruthard Stachowske an alle Vorschriften hält. Und zwar "peinlich genau". Wie peinlich! Seit wann wird jemand fristlos entlassen, der jede Vorschrift beachtet?

Ruthard Stachowske verlor das Verfahren vor dem Hamburger Landgericht trotz Unterstützung des Vereinsvorstands sang- und klanglos. Der ebenfalls als Zeuge benannte Mathias Lange ist voriges Jahr als Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg entlassen worden. Da hat Winfried Harendza aber noch nicht die Kurve zur Straße des Ahnungslosen bekommen?

Wie hat denn die Kontrolle der Arbeit von Ruthard Stachowske ausgesehen? Einmal im Jahr mit ihm lecker Kaffee trinken und alle fünf Minuten nicken? Auf solch einen Vereinsvorstand kann man getrost verzichten. Kaffee trinken kann der auch in Lüneburg, wenn er dort in einem Cafe alle fünf Minunten nickt, bekommt er alle finf Minuten eine weitere Tasse Kaffee. Auf seine Kosten - nicht auf Kosten von Hilfesuchenden, um deren Schicksal er sich überhaupt nicht gekümmert hat.

Fehlt nur noch: Demnächst erklärt Winfried Harendza der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide": "Ich habe gar nicht gewusst, dass mich Stachowske als Zeuge benannt hat." Darüber wundern würde ich mich allerdings nicht...

Montag, 8. August 2011

Heute bin ich

8. August 2011
...gefragt worden

Wie ich damit umgehe, dass die Vorwürfe, die gegen Ruthard Stachowske erhoben werden, noch gar nicht bewiesen seien. Damit meint der Fragesteller wohl, dass die Kündigungsgründe erst noch geprüft werden müssen.

Ist aber gar nicht mein Thema. Was in diesem blog steht, ist nur sehr am Rande von dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch juristisch bekämpft worden. Mit den hinlänglich bekannten Misserfolgen. Ruthard Stachowske ist nicht einmal in der Lage gewesen, dem Landgericht von Hamburg zu erklären, wie sich seine Therapiemethoden von umstrittenen Therapiemethoden unterscheiden.

Außerdem kommt mir gelegentlich auch der Zufall zu Hilfe. Da plaudere ich mit jemandem über eine Geschichte, die nicht in Niedersachsen spielt und von einem Tag zum anderen sind wir in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Genannt werden Namen, geschildert werden Reaktionen, wenn der Name Stachowske fällt und wieder fügt sich ein Mosaiksteinchen zu den anderen.

Alle Leserinnen und Leser wissen, dass ich nie in dieser Einrichtung gewesen bin, die mail- und Telefon-Kontaktperson aber auch nicht. Die Arbeit auf sozialem Gebiet führt zu Schnittmengen.

Kürzlich hat mir jemand gezielte Falschinformationen angekündigt. So werde man Informanten finden, die Dritten bislang unbekannt sind. Keine Chance, kann ich da nur sagen. Ich habe diesen Jemand warnen lassen: Wiederholt er diese Drohung, steht er in diesem blog.

Das inzwischen zehn Mal so viele Leserinnen und Leser hat wie noch vor wenigen Wochen. Was sich in Lüneburg tut, spricht sich herum wie ein Lauffeuer. Das gefällt nicht allen. Die versuchen nun, mit falschen Behauptungen Verwirrung zu stiften. Misslingt ebenfalls. Wichtige mails hebe ich auf...

Freitag, 8. April 2011

TG-Sektkorken knallen (III)

8. April 2011
Nur der TG-Leiter ist in Klausur

So könnte es sein: S. feiert, G. jubelt, die Klientinnen und Klienten tanzen durch das Haus, nur Ruthard Stachowske ist von der Jugendhilfe Lüneburg in Klausur geschickt worden. Isoliert von den anderen soll er darüber nachdenken, warum er selbst klagt und verliert oder die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vorschickt und verliert. Jetzt zum dritten Mal.

Schweres Geschütz hat die Jugendhilfe Lüneburg am 11. Juni 2010 gegen Heinz-Peter Tjaden aufgefahren. Kritische Anmerkungen über die therapeutischen Methoden seien völlig unangebracht, denn "die Therapieverfahren der ´TG Wilschenbruch´ und die angewandten Methoden sind allesamt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes zu sehen und entsprechen den Vorgaben der Psychotherapeutenkammer sowie der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover sowie den Vereinbarungen mit dem Landesamt für Jugend und Familie in Hannover."

Ob die "allesamt" auch wissen, dass Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch einen Doktorvater mit Lehrstuhl an der Universität Witten-Herdecke hat, die jüngst Rudolf Steiner als Begründer der Anthroposophie feierte, dass sich Ruthard Stachowske 2007 bei der GLS-Bank mit zwei Anthroposophen im Aufsichtsrat 15 000 Euro lieh, um Spenden für Indien vorzufinanzieren und ob die ebenfalls wissen, welche Methoden in Wilschenbruch tatsächlich angewendet werden, sei dahingestellt, das Hamburger Landgericht hat die Klage in allen Punkten abgewiesen. Den Streitwert hat die Klägerin mit 35 000 Euro beziffert. Damit liegen die Kosten für Gericht und Anwälte bei über 6 000 Euro!

Das ist eine Hausnummer, unter der die Jugendhilfe Lüneburg bei Klage-Wiederholungen nicht mehr lange erreichbar sein dürfte...Nun steht auch in den Gerichtsakten, dass die neue Geschäftsführerin einen Doktor-Titel geführt hat, den sie heute nicht mehr führt.

Freitag, 18. Februar 2011

Schriftsatzfrist

18. Februar 2011
Betr. Die Therapiemethoden

Richter Andreas Buske ist am 21. Januar 2011 mit der Klage von Ruthard Stachowske gegen Heinz-Peter Tjaden recht unzufrieden gewesen. An unserer Klageerwiderung hatte er nichts auszusetzen. Und schon bekam der gegnerische Anwalt vom Hamburger Landgericht eine Hausaufgabe. Werde die nicht gemacht, werde die Klage abgewiesen.

Die Aufgabe ist in eine Frage gekleidet: Wie unterscheiden sich die Therapiemethoden der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch von einer höchst umstrittenen Therapiemethode? 

Flugs beantragte der gegnerische Anwalt eine Schriftsatzverlängerung bis zum 18. Februar 2011, weil die Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung krank sei. Diese Frist ist heute abgelaufen.

Auf Antrag der Jugendhilfe Lüneburg ist der Streitwert des Verfahrens auf 35 000 Euro festgesetzt worden. Bislang ist uns von einem Schriftsatz des gegnerischen Anwaltes noch nichts bekannt geworden.