Lebt wohl gerne gefährlich
Noch ist die Sache mit dem Vollstreckungstitel, den Ruthard Stachowske als ehemaliger Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gegen mich erwirkt hat, nicht ganz ausgestanden. Jedenfalls nicht für mich. Zurzeit streite ich mich mit dem Amtsgericht von Wilhelmshaven über den Streitwert meiner Vollstreckungsabwehrklage. Sind wir uns darüber einig, werde ich den Antrag stellen, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Tatvorwurf: versuchter Betrug.
Ruthard Stachowske hat vor dem Landgericht in Hamburg gegen mich einen sagenumwobenen Teilerfolg erzielt, der mich schlappe 5 000 Euro kosten soll. Die Richter verhängten ein Säumnisurteil, weil mein Anwalt und ich auf Anhörung der im Gerichtssaal anwesenden Zeuginnen und Zeugen bestanden hatten, was das Gericht ablehnte. Anschließend verloren die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und Stachowske gegen mich ein Verfahren nach dem anderen. Alle Kosten trug die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin erklärte schriftlich alle juristischen Auseinandersetzungen für beendet.
Dieser Abschlusserklärung vorangegangen war so manches Schamützel zwischen Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin und dem Sozialpädagogen Stachowske. Im Juni 2011 hoffte van der Heijden noch: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht." Damals hatte Stachowske von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen Anhörungsbogen mit 13 Punkten bekommen. Aufgefordert wurde er auch zu einer Stellungnahme zu dem oben genannten Verfahren und den Kosten. Laut mail von Gisela van der Heijden vom 5. Juni 2011 ließ Stachowske die Frist für eine Stellungnahme verstreichen. Die neue Geschäftsführerin schrieb mir damals: "Er konnte bisher viele Rechtsstreite in die Wege leiten, weil die Jugendhilfe bezahlt hat...Uns hat die Angelegenheit fast 100 000 Euro gekostet."
In diesen Kosten enthalten sind auch die Kosten für das Säumnisurteil. Das muss so auch in den Büchern der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg stehen, obwohl die einige Macken aufweisen müssen. Die Verantwortung dafür trägt inzwischen der neue Geschäftsführer Serdar Saris, der zu allem schweigt. Wäre der seriös, dann hätte er Stachowske längst gesagt: "Sie gehen gegen Tjaden mit einer Forderung vor, die längst ausgebucht worden ist."
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
Posts mit dem Label Vollstreckung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Vollstreckung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Samstag, 16. März 2013
Donnerstag, 29. März 2012
Bilanz II
Die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiß, dass Ruthard Stachowske einen Rundumschlag gegen alle Ex-Klientinnen und Ex-Klienten gestartet hat. Da die Öffentlichkeit nicht weiß, wer sich bei mir gemeldet hat und wer nicht, geraten nun alle Ehemaligen in den Verdacht, ihren Kindern schwere Gewalt angetan zu haben. Wird eigentlich von Betroffenen gelesen, was Stachowske auf seinen Seiten schreibt? Hier steht es. Für eine Klage gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (der rechtlich betrachtet immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist) reicht die Erkennbarkeit. Glühen nun die Drähte, ist schon jemand zu einem Anwalt gegangen? Hat sich Gisela van der Heijden distanziert, ist sie Stachowske auf die Füße getreten? Nichts davon ist mir bislang bekannt geworden. Hat niemand einen Arsch in der Hose?
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Lautet der § 263 des Strafgesetzbuches (StGB).
Ende Januar 2012 hat mir ein Gerichtsvollzieher einen Besuch abgestattet. Einen zweiten Besuch kündigte er für den 20. Februar 2012 an. Sofort informierte ich darüber die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Die bat mich um Stillschweigen, versprach eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung ("hoffentlich weiß ich morgen mehr") und kündigte die Einschaltung der Polizei an, ich wies den alten und den neuen Anwalt von Ruthard Stachowske auf bereits geleistete Zahlungen hin, Gisela van der Heijden kannte die bereits seit einem halben Jahr - und hat mir jemand Fakten und Zahlen genannt? Nein. Gisela van der Heijden rief den Gerichtsvollzieher an und versprach ihm eine Rückmeldung, auf die er bis heute nach seinen Angaben vergeblich gewartet hat. Als ich vor dem 20. Februar 2012 in einer mail meinem Anwalt und der neuen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mitteilte, dass ich mit dem Gerichtsvollzieher in aller Ruhe sprechen werde, reagierte Gisela van der Heijden sofort mit einer mail an meinen Anwalt, in der sie behauptete, ich hätte gar kein Interesse an einer Klärung. Was hatte sie denn bis dahin geklärt? War sie bei der Polizei? Stimmte es immer noch, dass der alte Anwalt von Stachowske herumtrickste? Oder hatte der gar nicht getrickst? Ist es immer noch so, dass die neue Geschäftsführerin in der Einrichtung gar nicht mit offenen Karten spielen darf?
Muss ich erst Strafantrag gegen die Beteiligten stellen? Ob mein Vermögen nun um 4600 Euro oder um 100 Euro geschädigt wird, dürfte für die Staatsanwaltschaft nicht von Belang sein.
Nun habe ich der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sogar noch eine Steilvorlage geliefert. Ich berechnete in einem Einschreiben knapp 5 000 Euro für die Tatsache, dass Ruthard Stachowske mit der oben genannten Veröffentlichung gegen die von Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung verstoßen hat. Würde man mir diese Summe zahlen, könnte ich die Vollstreckung verhindern. Mein Anwalt müsste nicht damit rechnen, dass die Forderung, die Stachowske eintreiben will, verrechnet wird mit der Forderung, die wir an Stachowske haben. Denn der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft hat zwar am 20. April 2010 einen 75-prozentigen Anfangserfolg gelandet, danach begann für ihn aber eine juristische Niederlagenserie. Es könnte alles so einfach sein...
Die Abschlusseerklärung für einen Vergleich mit der Veröffentlichung von Stachowske (bis zu einem Vergleich oder einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg)
Wer nun meint, das könne doch alles nicht wahr sein, könnte sich an einer Aktion beteiligen, die bereits 2010 stattgefunden hat: Einen kleinen Betrag an den neuen Anwalt überweisen und ihn so ins Schleudern bringen: Rae Schwenn & Krüger, Konto-Nr. 3 612 066, BLZ 200 300 00, Az. DR II 56/12, Stachowske gegen Tjaden. Den überwiesenen Betrag bitte als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilen. Danke.
Bilanz III
Donnerstag, 8. März 2012
Vollstreckung
Sehr geehrte Rechtsanwälte (von Ruthard Stachowske),
sehr geehrter Herr Onnen,
der Wilhelmshavener Gerichtsvollzieher Thomas Onnen ist Ende Januar 2012 bei mir mit zwei Titeln vorstellig geworden. Das machte mich stutzig, weil Rechtsanwalt Dr. Springer aus Uelzen, der vorher den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vertrat, das Mandat im Juni 2011 mit der Begründung niedergelegt hatte, man habe miteinander abgesprochen, dass ich abwechselnd von Ruthard Stachowske und von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung verklagt werde, was nun nicht mehr möglich sei, weil es wohl eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung geben werde. Mit der Mandatsniederlegung kündigte Dr. Springer eine Abschlussrechnung an, die ich nicht kenne. Aber ich ging davon aus, dass damit alle Kosten aus der Welt sind, zumal ich die meisten Verfahren gewonnen habe.
Über die Vollstreckungsankündigung habe ich sofort Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Sie antwortete mir per mails:
1. Februar 2012
ich habe vor wenigen Wochen versucht, Auskunft über seine Aktivitäten bei Dr. Springer zu erhalten. Man hat das ganze richtig geschickt gedreht. Da man ja teilweise mit dem Namen St. geklagt hat (aber die Adresse der Einrichtung angegeben wurde) komme ich da nicht ran, er muss seine Zustimmung geben und das tut er nicht. Wenn ich Ihre Unterlagen habe, kann ich zur Polizei gehen und über die Polizei die Herausgabe erwirken. In einer anderen Sache agiere ich ähnlich.
Gisela van der Heijden
2. Februar 2012
Hallo Herr Tjaden,
hab' gerade mit dem Gerichtsvollzieher geredet. Da er unterwegs ist, werde ich mich mit ihm morgen mittag unterhalten. Ich lasse gerade eben prüfen, ob Herr St. überhaupt Gelder von Ihnen einfach "einziehen" kann. Ich hoffe, morgen weiß ich mehr.
Mit Unterlagen meinte Gisela van der Heijden am 1. Februar 2012 die Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Die forderte ich sogleich bei Herrn Onnen an und leitete sie ebenfalls unverzüglich an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiter.
Bis heute habe ich keine Ahnung, was die von Gisela van der Heijden geplante Prüfung ergeben hat. Sie hüllt sich in Schweigen. Auch Dr. Springer hat nicht reagiert, als ich ihn um Bestätigung bereits gezahlter Raten bat. Auch Ihre Kanzlei reagierte nicht auf eine entsprechende Anfrage meines Anwaltes.
Fest steht, dass die von mir geforderten Summen nicht stimmen können. Deshalb bitte ich noch einmal um Mitteilung der korrekten Restschuld. Außerdem schlage ich Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung vor mit monatlichen Zahlungen von bis zu 50 Euro. Mehr kann ich mir als Alu-II-Empfänger nicht leisten. Eine weitere Rate in Höhe von 15 Euro habe ich bereits überwiesen, um meinen guten Willen zu zeigen.
Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist der 2. April 2012, 8.30 Uhr.
Siehe auch
sehr geehrter Herr Onnen,
der Wilhelmshavener Gerichtsvollzieher Thomas Onnen ist Ende Januar 2012 bei mir mit zwei Titeln vorstellig geworden. Das machte mich stutzig, weil Rechtsanwalt Dr. Springer aus Uelzen, der vorher den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vertrat, das Mandat im Juni 2011 mit der Begründung niedergelegt hatte, man habe miteinander abgesprochen, dass ich abwechselnd von Ruthard Stachowske und von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung verklagt werde, was nun nicht mehr möglich sei, weil es wohl eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung geben werde. Mit der Mandatsniederlegung kündigte Dr. Springer eine Abschlussrechnung an, die ich nicht kenne. Aber ich ging davon aus, dass damit alle Kosten aus der Welt sind, zumal ich die meisten Verfahren gewonnen habe.
Über die Vollstreckungsankündigung habe ich sofort Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Sie antwortete mir per mails:
1. Februar 2012
ich habe vor wenigen Wochen versucht, Auskunft über seine Aktivitäten bei Dr. Springer zu erhalten. Man hat das ganze richtig geschickt gedreht. Da man ja teilweise mit dem Namen St. geklagt hat (aber die Adresse der Einrichtung angegeben wurde) komme ich da nicht ran, er muss seine Zustimmung geben und das tut er nicht. Wenn ich Ihre Unterlagen habe, kann ich zur Polizei gehen und über die Polizei die Herausgabe erwirken. In einer anderen Sache agiere ich ähnlich.
Gisela van der Heijden
2. Februar 2012
Hallo Herr Tjaden,
hab' gerade mit dem Gerichtsvollzieher geredet. Da er unterwegs ist, werde ich mich mit ihm morgen mittag unterhalten. Ich lasse gerade eben prüfen, ob Herr St. überhaupt Gelder von Ihnen einfach "einziehen" kann. Ich hoffe, morgen weiß ich mehr.
Mit Unterlagen meinte Gisela van der Heijden am 1. Februar 2012 die Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Die forderte ich sogleich bei Herrn Onnen an und leitete sie ebenfalls unverzüglich an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiter.
Bis heute habe ich keine Ahnung, was die von Gisela van der Heijden geplante Prüfung ergeben hat. Sie hüllt sich in Schweigen. Auch Dr. Springer hat nicht reagiert, als ich ihn um Bestätigung bereits gezahlter Raten bat. Auch Ihre Kanzlei reagierte nicht auf eine entsprechende Anfrage meines Anwaltes.
Fest steht, dass die von mir geforderten Summen nicht stimmen können. Deshalb bitte ich noch einmal um Mitteilung der korrekten Restschuld. Außerdem schlage ich Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung vor mit monatlichen Zahlungen von bis zu 50 Euro. Mehr kann ich mir als Alu-II-Empfänger nicht leisten. Eine weitere Rate in Höhe von 15 Euro habe ich bereits überwiesen, um meinen guten Willen zu zeigen.
Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist der 2. April 2012, 8.30 Uhr.
Siehe auch
Abonnieren
Posts (Atom)

