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Mittwoch, 9. Mai 2012

Stachowske hat Recht (II)

Neue Gefahr: Kleine Künstlerin will sich ein Fahrrad kaufen

Wenn mir eine Mutter erzählt, was sie mit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg erlebt hat, wächst in mir die Ehrfurcht vor den in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch handelnden Personen. Wie gestern bei einem Anruf. Die Anruferin ist nicht einmal zwei Monate dort gewesen, dann sagte sie, dass sie diese Therapie nicht brauche, worauf sie zu hören bekam: "Deinen Jungen siehst du in deinem Leben nicht wieder. Außerdem stehst du unter Drogen." Das mit dem Kind hat bis heute geklappt. Gisela van der Heijden, seit dem 1. Januar 2011 Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, kennt diesen Erfolg. Dennoch ist sie so bescheiden, dass sie damit nicht hausieren geht. Die Erfolgsgeschichte darf niemand lesen.

Nicht angemessen gewürdigt wird so auch der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske als ehemaliger Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, über den diese Geschäftsführerin voriges Jahr behauptet hat, dass ihm vieles leichter gefallen sei, weil die  Frau dieses Sozialpädagogen im Jugendamt von Lüneburg arbeite. So hat sie dessen Licht gleich wieder unter den Scheffel gestellt, wo dieses Licht gar nicht hingehört, denn dessen Licht leuchtet über Lüneburg hinaus - in diesem Fall bis zu einem Jugendamt von Hamburg. Das heute allerdings nicht mehr von einem Erfolg spricht, sondern von einem Fehler, der korrigiert werden muss. Dafür müsste diese Behörde aber die vollständige Geschichte kennen, weil seit Jahren ein anderes Jugendamt zuständig ist. Aber auch dieses Jugendamt rückt - wie Gisela van der Heijden - keine Unterlagen heraus.

Warum eigentlich soll niemand erfahren, auf welchen Säulen der Erfolg von Ruthard Stachowske ruht? Warum werden stattdessen von der Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Geschichten erzählt wie die von der Ehefrau im Jugendamt in Lüneburg? Bis heute hat niemand bewiesen, dass sie Anteil hat an den Erfolgsgeschichten von Ruthard Stachowske. Ich glaube das auch nicht. Der hat offenbar ganz andere Erfolgsrezepte, die aber niemand erfahren soll. Warum lügen eigentlich alle. Die Rentenversicherung Braunschweig-Hannover ebenso wie der Verein, der die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg trägt? Auch denen sind die Erfolgsgeschichten doch schon lange bekannt. Und nun wollen sie von nichts wissen, weil sie sich nicht eingestehen wollen, dass Stachowske immer Recht hat?

Hat er doch bewiesen, als ich eine Siebenjährige zur Illustration meiner Geschichte "Wenn Zahlen einen Kopfstand machen" anstiftete. Auch weiterhin setze ich dieses Kind großer Gefahr aus. Vor ein paar Tagen habe ich der Kleinen ihren ersten Anteil am Honorar überwiesen. Den will sie nicht anrühren, sie will warten, bis das Geld für ein Fahrrad reicht. Wie gefährlich Rad fahren heutzutage ist, muss ich niemandem erzählen. Aber leider kann nicht jedes Kind wohlbehütet in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch aufwachsen. Dafür reichen die Mittel nicht. Die allerdings vermehrt werden könnten, wenn Gisela van der Heijden endlich mit Erfolgsgeschichten in die Öffentlichkeit ginge. Also: Los!

Die erste Folge über die Folgen

Die dritte Folge über die Folgen




Freitag, 4. Februar 2011

Na ja, tatsächlich?

4. Februar 2011
Die eindeutigen Erfolge des Herrn Stachowske

"Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."

Behauptet Ruthard Stachowske auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Seit dem 15. Dezember 2010. Wiederholt hat er diese Behauptung am 24. Januar 2011. Drei Tage nach einer juristischen Schlappe vor dem Hamburger Landgericht!

Auf eine Unterlassungserklärung hat es keine Reaktion gegeben. Jetzt beantragen wir eine Einstweilige Verfügung.

Dies noch zum angeblich "rechtmäßigen Handeln": Eine weitere Ehemalige berichtet. Ein halbes Jahr lang habe sie jeden Tag im Büro von Ruthard Stachowske auf einem Stuhl sitzen müssen. Acht bis 14 Stunden. Wenn sie deswegen in Tränen ausgebrochen sei, habe man schon mal die Frage in den Raum gestellt: "Hat die Liebeskummer?"

"Erziehungsmaßnahmen" der geschilderten Art sind in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs rechtmäßig. Sie sind verfassungswidrig.

Noch was: Ruthard Stachowske erwähnt in seinem Beitrag auch den Namen seines Anwaltes. Warum eigentlich lässt der sich in ein derart schiefes Licht rücken?

Auch Ex-Klienten werden verleumdet