Az. NZS 7104 Js 18386/11
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Brockhöff,
mit Beschluss vom 15. Mai 2012 haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt. In der Begründung erwähnen Sie eine Urkunde, mit der nachgewiesen worden sei, dass es sich bei dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch um einen psychologischen Psychotherapeuten handele. Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" ist Stachowske wegen dieses Titels vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung verklagt worden. Der Bericht erschien am 2. November 2011. Seither ist dieser Titel von Stachowskes Internet-Seiten verschwunden.
Außerdem schreiben Sie in Ihrer Begründung, der von mir benannte Zeuge Manuel M. habe der Vernehmung "keine Folge geleistet". Deshalb sei eine "weitere Sachverhaltsaufklärung" nicht möglich gewesen. Manuel M. dagegen behauptet, dass er nach der ersten Vorladung die Lüneburger Polizei um einen neuen Termin gebeten habe, zudem sei die zuständige Polizei-Mitarbeiterin krank gewesen. Eine zweite Vorladung habe er jedoch nie bekommen.
Die Lüneburger Polizei habe ich deswegen bereits um Aufklärung gebeten.
Diese mails habe ich heute verschickt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zu wütenden Kommentaren geführt, die ich nicht veröffentlichen werde. Sonst hätte ich möglicherweise die nächste Klage am Hals.
Den wütenden Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, was es bedeuten würde, wenn die Staatsanwaltschaft von Lüneburg Ruthard Stachowske den Prozess machen würde. Sie täte das im Namen des Staates. Das setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Oder will etwa jemand, dass der Staat leichtfertig Prozesse führt? Dann hätten wir schnell eine Bundesrepublik Deutschland, die niemand wollen kann.
Ich bin selbst einmal Opfer eines schlampigen Ermittlungsverfahrens geworden, die Staatsanwaltschaft von Hannover zerrte mich ohne ein einziges Beweismittel vor Gericht. Deshalb verlor ich drei Jobs, stand immer wieder in einem Magazin, erfuhr monatelang nur aus der Presse, was die Staatsanwaltschaft von Hannover angeblich gegen mich vorzubringen hatte. Bis zur Verhandlung vergingen zweieinhalb Jahre, die ich nie wieder vergessen werde. Nach Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Einstellung des Verfahrens wurde ich von der Staatsanwaltschaft Hannover sogar noch belogen. Wofür sich nicht einmal das niedersächsische Justizministerium interessierte.
Dieses Ministerium wäre auch die Dienstaufsicht für die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Würde die genauso schlampig arbeiten wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft Hannover, hätte das niedersächsische Justizministerium wahrscheinlich auch daran kein Interesse.
Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Lüneburger Polizei werden nun prüfen müssen, ob die Angaben von Manuel M. zutreffend sind. Sind sie zutreffend, müsste er vernommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht bei der Einstellung des Verfahrens bleibt. Auch Ruthard Stachowske darf nicht ohne stichhaltige Beweise von der Lüneburger Staatsanwaltschaft verklagt werden.
Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover
Staatsanwaltschaft von Lüneburg nimmt Ermittlungen wieder auf
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