Sicher nicht! Nageln Sie doch mal einen Pudding an die Wand
"Doch nun hat das Hamburger Landgericht auf Antrag von Heinz-Peter Tjaden, Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, gegen die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung eine einstweilige Verfügung erlassen. Ruthard Stachwoske darf a) nicht mehr verbreiten oder verbreiten lassen, "der Antragsteller hätte sich mit Eltern verbunden, welche Kinder und/oder Jugendliche der Gefahr sexueller Gewalt und/oder schwerer Gewalt aussetzen und/oder solche Gefahren selbst begründen", er darf auch nicht mehr "den Eindruck erwecken, sie (die Jugendhilfe Lüneburg, der Verf.) habe sämtliche äußerungsrechtlichen Verfahren gegen den Antragsteller vollumfänglich gewonnen". (Az. 324 O 127/11, Zivilkammer 24)"
Habe ich am 15. März 2011 berichtet.
In einem Kommentar fragt nun jemand, ob alle Kritikerinnen und Kritiker des Sozialpädagogen Ruthard Stachowske für Spinner gehalten werden. Die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" habe doch mit mehreren Betroffenen gesprochen, aber nicht berichtet.
Mit dieser Frage dürfte dieser Kommentator zu kurz gesprungen sein. Das soll an der oben erwähnten einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichtes deutlich gemacht werden, die von der damaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit einer Abschlusserklärung akzeptiert worden ist. Gisela van der Heijden erklärte sich damit einverstanden, dass ich für jede Zuwiderhandlung Geld verlangen könne. Meine Forderungen könnten von einem Richter überprüft werden.
So. Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske ist nach heutigem Stand immer Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen. Dennoch startete er nach dieser Entscheidung des Hamburger Landgerichtes einen juristischen Alleingang in dieser Sache. Er handelte also gegen den ausdrücklichen Willen seiner Arbeitgeberin, die darauf aber nicht reagierte. Mein Hinweis, dass Stachowske mit diesem Vorgehen einen stichhaltigen Grund für seine Kündigung geliefert habe, wurde von Gisela van der Heijden ignoriert. Als ich Geld verlangte, weil Stachowske im Netz die Behauptungen zu a) wiederholt hatte, ließ die damalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg meine Rechnung unbeantwortet, meinen gerichtlichen Mahnbescheid schickte sie ohne Begründung zurück.
Gisela van der Heijden ließ ihren Angestellten also machen und warf mir Knüppel zwischen die Beine. Stachowske erzielte mit seinem Alleingang zu a) vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg. Dem Gericht hatte er zu diesem Zweck gefälschte oder erpresste Dokumente über Ex-Klientinnen und Ex-Klienten vorgelegt, die aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gestohlen worden waren. Auch dazu schwieg sich Gisela van der Heijden aus, obwohl sie den Dokumentendiebstahl bestätigt hatte.
Vor dem Hamburger Landgericht lieferte der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske zwei Mütter ans Messer, eine aus Wolfsburg, eine aus Lüneburg. Die Geschichte der Mutter aus Wolfsburg kannte ich. Mein Anwalt und ich konnten Stachowskes Lügen widerlegen. Bei der zweiten Geschichte ging es um eine Mutter, die sich als Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch selbst schwer belastet hatte und deshalb von einem Gericht in Hannover verurteilt worden war. Als mein Anwalt und ich aus den Schriftsätzen des gegnerischen Anwaltes von dieser Geschichte erfuhren, fielen wir aus allen Wolken. Wir waren uns schnell einig: "Wenn wir dem Gericht erzählen, dass diese Mutter in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht aus freien Stücken gehandelt hatte, werden wir vom Hamburger Landgericht für verrückt erklärt. Das glaubt uns niemand." Also beschränkten wir uns auf die Feststellung, dass wir die Geschichte dieser Mutter nicht gekannt hatten, bis sie uns von Stachowskes Anwalt erzählt wurde.
So geht das nicht, entschied das Hamburger Landgericht, den konkreten Behauptungen von Ruthard Stachowske müssen konkrete Tatsachen entgegengesetzt werden, Nichtwissen reicht nicht. So erlitten wir eine Teilniederlage, die mich 641 Euro kostete. Dass Stachowske wieder einmal die Mutter aus Wolfsburg in den Dreck gezogen hatte, interessierte Gisela van der Heijden nicht die Bohne. Das ist jetzt leider auch bei dem neuen Geschäftsführer Serdar Saris festzustellen. Oder weiß der nicht, dass Stachowske auf seinen eigenen Internet-Seiten seinen Teilerfolg bei diesem Alleingang ausweidet. Wie unfähig und desinteressiert dürfen eigentlich Geschäftsführer sozialer Einrichtungen sein?
Wer sich also nur auf Ruthard Stachowske konzentriert, liegt falsch. Er ist Bestandteil eines Systems, das an Verlogenheit kaum noch zu überbieten ist. Kein seriöses Unternehmen würde einen Angestellten weiter beschäftigen, der auch noch öffentlich macht, dass er sich um den erklärten Willen seiner Firma nicht kümmert, sondern einfach macht, was er will.
Auch deshalb hätte es ein Lokalredakteur, der die ganze Geschichte beleuchten will, schwer. In der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg würde er auch niemanden finden, der eine klare Kante vertritt. Die sind so sehr damit beschäftigt, von der Vergangenheit abzulenken, dass sich der neue Geschäftsführer Serdar Saris alle paar Wochen ein neues Konzept für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch einfallen lassen muss, um die Lokalzeitung bei Laune zu halten. Und wer hat´s erfunden? Ruthard Stachowske mit einer Vorgehensweise, die jedem anständigen Sozialpädagogen zuwider sein müsste...
Wie dreist dieser Mann ist, stellt er immer wieder unter Beweis. So meldet er seit einem Jahr auf seinen Internet-Seiten: "In der juristischen Auseinandersetzung ... habe ich die für mich
wichtigen juristischen Klärungen u. a. durch Entscheidungen des Landgerichts
Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg erreichen können." Dazu ist festzustellen: Verklagt worden bin ich abwechselnd von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske. Immer vor dem Landgericht in Hamburg, nie vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Da Stachowske und seine Arbeitgeberin nur sehr selten erfolgreich waren, blechten sie für ihre Niederlagen eine hohe fünfstellige Summe. Geklärt worden ist beispielsweise vom Hamburger Landgericht, dass die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Stachowske die inzwischen in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch verbotenen Therapiemethoden nicht von dubiosen Methoden abgrenzen konnten.
Sollte sich Stachowske bis heute darüber freuen, dann weiß ich wirklich nicht mehr, welche Einrichtung ich diesem Sozialpädagogen empfehlen sollte. Auch eine Ex-Klientin zerrte er vor das Landgericht Hamburg. Diese Mutter aus Wolfsburg und ich haben das gemeinsam durchgestanden. Einige seiner Lügen zerschmetterten wir, bevor sie die Runde gemacht hatten. So schickte Stachowske die Polizei in die Wohnung dieser Mutter, weil sie angeblich ein Kind aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch versteckte. Das war aber in Dresden - und ist immer noch bei der dortigen Mutter. Dann erfand Stachowske Kurznachrichten dieser Wolfsburgerin. Diese Erfindung zerpflückten mein Anwalt und ich mit großem Vergnügen. Die Mutter gab bei der Polizei zu Protokoll: "Stachowske ist ein armer Mensch." Auch mich wollte er zur Polizei schicken. Doch in seinem Strafantrag waren schneller zwei Löcher für die Ablage, als dieser Sozialpädagoge schauen konnte.
Wer jetzt Serdar Saris dazu gratulieren will, dass solch ein Angestellter weiter von ihm beschäftigt wird, der möge das tun.
Über Zufälle und andere Merkwürdigkeiten
herr tjaden, ihre analysen sind fürwahr prächtig. eine fantastische mischung von fakten und ironie. dass die evangelische hochschule dresden vor einer öffentlichen diskussion über die arbeit ihres honorarprofessors stachowske gekniffen hat, wird da verständlich :-)
AntwortenLöschenGerade die Hochschulen sollten sich einem kritischen Blick und dem Diskurs stellen!
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