Donnerstag, 27. Mai 2010

Gerichtstermine

Foto: Tjaden


Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1

20. April, 12 Uhr
Ruthard Stachowske gegen Heike Lemeter
Widerspruchsverfahren einstweilige Verfügung
Bericht hier
Aktueller Stand: Befangenheitsantrag gestellt
20. April, 12.15 Uhr, Ruthard Stachowske gegen Heinz-Peter Tjaden
Widerspruchsverfahren wegen einstweiliger Verfügung
Bericht hier
Aktueller Stand: Befangenheitsantrag gestellt
Einspruch eingelegt
20. April, 13.30 Uhr, Ruthard Stachowske gegen Heike Lemeter
Widerspruchsverfahren wegen einstweiliger Verfügung
Bericht hier
Aktueller Stand: Befangenheitsantrag gestellt


4. Mai 2010, 13.30 Uhr
Erster früher Termin
Schriftliches Vorverfahren
Jugendhilfe Lüneburg (Arbeitgeberin von Ruthard Stachowske) gegen Sajonara
Termin verschoben auf 11. Mai 2010
Termin 11. Mai 2010 nach Auskunft eines Gerichtsbeobachters wieder gestrichen
Verfahren endet mit einem Vergleich, über den beide Seiten Stillschweigen vereinbart haben.

Ordnungsmittelverfahren
Ruthard Stachowske gegen Heinz-Peter Tjaden
Basierend auf einer Versicherung an Eides Statt einer Mitarbeiterin des Rechtsanwaltes von Ruthard Stachowske

So surft man auf der juristischen Welle der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zum Gerichtsgebäude.

Die Bekanntgabe weiterer Termine folgt.

Alle Termine vom 30. März 2010 sind auf Antrag des gegnerischen Anwaltes auf den 20. April 2010 umgelegt worden. Diese Termine gelten nun.

Hintergründiges

Psychoexpertin


5. Mai 2010
Was ist eigentlich ein Original?

Bei den Verfügungsverhandlungen vor dem Hamburger Landgericht hat der Anwalt von Ruthard Stachowske zwei weitere Schriftsätze vorgelegt. Die wurden dem Richter und unserem Anwalt ausgehändigt. Einer der Schriftsätze enthielt die Kopie eines Übergabeprotokolls. Das Original hatte der Anwalt von Stachowske nicht dabei. Heike Lemeter bestritt sogleich, dieses Protokoll jemals unterschrieben zu haben.

Also forderte sie nach den Verhandlungen Einblick in das Original. Dazu schlug sie ein Treffen vor, bei dem Stachowskes Anwalt das Original hätte vorweisen können. Auf diese Bitte reagierte der Jurist mit der Zusendung einer weiteren Kopie dieses Übergabeprotokolls. Dafür berechnete er elf Euro.


1 Kommentar:

  1. Hallöchen Herr Tjaden,

    auch wenn dieser Termin verschoben wurde, haben schon wieder viele angesagt, zu dem Termin am 20.4 teilzunehmen.
    Es hat keine Nachteile, im Gegenteil jetzt können auch Ehemaligen und Betroffene da sein die nicht am 30.3 konnten.
    Sollte man doch den Anwalt der Gegenseite vielleicht dankbar sei, dass er Urlaub angemeldet hatte.

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