Dienstag, 15. Mai 2012

Stachowske hat Recht (III)

Auf dieses Feindbild hat man sich eingeschossen

Wieder ist im Internet ein Beitrag erschienen, der zur Desinformation beiträgt. Angegriffen werden die Jugendamtsleiterin von Lüneburg, die sich in den Ruhestand verabschiedet, und die Frau von Ruthard Stachowske, die in diesem Jugendamt zu dem Team gehört, das für Heimeinweisungen zuständig ist.

Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) ist 1993 von Stachowske gegründet worden. In der Einrichtung, in der er bis dahin für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gearbeitet hatte, war er immer wieder von seinem Chef um einen anderen Umgang mit Menschen gebeten worden. Das steht seit Jahren in meinem blog, das wurde nie bestritten. Dennoch durfte er die TG gründen und deren Leiter werden.

Zur Team-Frau fast der ersten TG-Stunde gehört Arnhild S., die als Klientin in die Einrichtung gekommen ist und Stachowske so sehr anhimmelte, dass der sich darüber im Beisein anderer lustig machte. Bis sie die Genehmigung für ein Liebesverhältnis mit einem Klienten bekam. Der nahm schließlich Reißaus, bevor er die TG verließ, drohte er Stachowske mit der Polizei. Arnhild S. machte derweil Karriere, wurde Teammitglied, gehörte später zum inneren Führungszirkel und ist heute noch in der Einrichtung. Arnhild S. warf jeder Mutter, die um ihre Kinder kämpfte, Knüppel zwischen die Beine. Das macht sie auch heute noch.

Als die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe wechselte und die TG einen neuen Leiter bekam, keimte Hoffnung auf. Die trog. Bei der Entlassung von Stachowske ging es gar nicht um die Methoden, die Arnhild S. verinnerlicht hatte, sondern um die fürstliche  Bezahlung von Stachowske, die sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nicht mehr leisten wollte. Also heftete man ihm ein paar Vorwürfe an den Sozialpädagogen-Kittel, die vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wieder herunterfielen. Wichtig ist auch nur: Das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer ist zerrüttet, das reicht für eine fristgemäße Kündigung mit Abfindung.

Mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftige ich mich seit fast drei Jahren. Von den rund 100 Betroffenen, die sich bei mir gemeldet haben, gab es nur wenige, die mit dem Jugendamt von Lüneburg zu tun hatten. Eine Mutter berichtete mir, dass sich die scheidende Jugendamtsleiterin von Lüneburg sehr für sie eingesetzt habe. Niemals fiel in solchen Zusammenhängen der Name der Frau von Stachowske. Der Schwerpunkt lag in Hamburg.

Kurz bevor Gisela van der Heijden die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg übernahm, kam eine Mutter mit ihren beiden Kindern in die TG. Vor einigen Wochen ist sie von ihren Kindern getrennt worden. Als Gisela van der Heijden seit knapp zwei Monaten Geschäftsführerin war, haute eine 13-Jährige ab. Wurde van der Heijden um Hilfe gebeten, geschah Seltsames. So bekam ich vor einem halben Jahr eine mail von meinem Anwalt, in der er mir mitteilte, dass sich die neue Geschäftsführerin bei ihm gemeldet habe. Er schrieb mir am 1. Dezember 2011: "Frau vdH berichtete, Sie hätten ein Telefongespräch aufgenommen und damit gedroht, dieses zu veröffentlichen.
Das heimliche Anfertigen von Telefonaufzeichnungen ist ein Straftatbestand, Nötigung ebenfalls."

Diese Mitteilung haute mich vom Hocker, denn der Mitschnitt eines Telefongespräches und die Androhung einer Veröffentlichung waren frei erfunden. Warum hatte Gisela van der Heijden meinen Anwalt mit einer Lüge belästigt?

Dann war bei mir ein Gerichtsvollzieher, weil Stachowske Geld von mir haben wollte. Sofort unterrichtete ich Gisela van der Heijden. Sie antwortete am 1. Februar 2012 per mail: "ich habe vor wenigen Wochen versucht, Auskunft über seine Aktivitäten bei
Dr. Springer zu erhalten. Man hat das ganze richtig geschickt gedreht. Da
man ja teilweise mit dem Namen St. geklagt hat (aber die Adresse der
Einrichtung angegeben wurde) komme ich da nicht ran, er muss seine
Zustimmung geben und das tut er nicht. Wenn ich Ihre Unterlagen habe, kann
ich zur Polizei gehen und über die Polizei die Herausgabe erwirken. In einer
anderen Sache agiere ich ähnlich."

Dr. Springer war bis wenige Wochen vor der Entlassung von Ruthard Stachowske Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske, die mich mehrfach vor dem Landgericht in Hamburg verklagt hatten und so weitermachen wollten. Da dafür aber bereits mehrere 10 000 Euro ausgegeben worden waren, hatte die neue Geschäftsführerin den Klageweg verlassen. Den Segen für die Klagen hatte Stachowske vom Vorstand des Vereins bekommen, der die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg unter seinen Fittichen hat.

Gisela van der Heijden bekam die Unterlagen, mit denen sie zur Polizei gehen wollte. Ob sie das getan hat, weiß ich nicht. Mit dem Gerichtsvollzieher ließ sie mich allein...Inzwischen habe ich mich mit Stachowske geeinigt. Gisela van der Heijden habe ich mit jeder Behauptung und mit jedem ihrer gebrochenen Versprechen konfrontiert. Sie reagierte nicht.

Mit den Vorwürfen, die Gisela van der Heijden ihrem vorherigen Arbeitgeber gemacht hat, beschäftigt sich jetzt die Staatsanwaltschaft von Erfurt...Darauf wird sie wohl spätestens beim Polizeiverhör reagieren müssen. Falls überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Siehe Kommissar Internet












  


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