Lüneburger Polizei verschlampt eine Vernehmung?
"Zur Klärung der im Zusammenhang mit dem Patienten Manuel M. erhobenen Vorwürfe ist dieser zur Durchführung einer zeugenschaftlichen Vernehmung von der Polizei vorgeladen worden. Der Vernehmung hat er keine Folge geleistet. Eine weitere Sachverhaltsaufklärung war deshalb nicht möglich." Heißt es in dem Einstellungsbeschluss der Lüneburger Staatsanwältin Brockhöft (Az. NZS 7104 Js 18386/11). Deshalb habe auch nicht geklärt werden können, ob die Straftat Veruntreuung von Geldern der Klienten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch verjährt sei.
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der Strafantrag gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Ruthard Stachowske stammt vom 18. März 2011. Die Tatzeit soll um den 23. März 2006 gelegen haben. Verjährt wäre die Sache also wahrscheinlich nicht. Denn entscheidend dürfte das Datum des Strafantrages sein. Sonst wäre die Schnelligkeit einer Staatsanwaltschaft ein entscheidender Faktor. Ließe die sich mit jedem Ermittlungsverfahren fünf Jahre Zeit, wäre jede Straftat der Veruntreuung verjährt.
Inzwischen ist mir berichtet worden, Manuel M. habe bis heute vergeblich auf eine zweite Vorladung gewartet. Nach der ersten sei er bei der Lüneburger Polizei gewesen, da aber die zuständige Mitarbeiterin krank war, habe man ihm einen neuen Termin in Aussicht gestellt. Den habe er nicht bekommen.
Recherchiert habe ich wegen dieser angeblichen Veruntreuungsgeschichte bereits vor über zwei Jahren. Sogar an die Deutsche Bischofskonferenz schrieb ich am 28. Februar 2010. Dass ich keine Antwort von der katholischen Kirche bekam, muss ich wohl nicht erwähnen...
Siehe "Nachgehakt"
Teil III: Fragen an Lüneburger Staatsanwaltschaft und an die Lüneburger Polizei
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