Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat nach monatelangen Ermittlungen die Akte Ruthard Stachowske wieder geschlossen: Straftaten wie Unterschlagung und Betrug seien dem Sozialpädagogen nicht nachzuweisen, manches sei bereits verjährt.
Vor dem Landgericht in Hamburg fand im April 2010 eine Verhandlung statt, bei der es auch um den Umgang des damaligen Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) mit Privateigentum seiner Schutzbefohlenen ging. Ex-Klienten gaben eidesstattliche Versicherungen ab, die mein Anwalt und ich zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg weiterleiteten.
Wenn Klienten Briefe vorenthalten worden seien, habe das wohl therapeutische Gründe gehabt, verschwundener Schmuck und ein verschwundener Pass eines Klienten seien nicht Stachowske, sondern einer Mitarbeiterin ausgehändigt worden, heißt es in dem Einstellungsbeschluss.
Auch mit dem Vorwurf, Stachowske habe Strafgelder, die Klientinnen und Klienten gezahlt haben, wenn sie sich nach Auffassung des damaligen TG-Leiters eines Fehlverhaltens schuldig machten, beschäftigte sich die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Der Ex-Klient, der behauptet hatte, im Sommer 2008 seien Strafgelder einer Nonne für ein Hilfsprojekt in Indien überreicht worden, habe das Verhör geschwänzt, was weitere Ermittlungen unmöglich gemacht habe, denn: "Reine Vermutugsermittlungen sind nicht zulässig."
Außerdem habe der ehemalge TG-Leiter zu Protokoll gegeben, diese Strafgelder seien seinerzeit beispielsweise für eine Pizza-Sammelbestellung, für einen Fahrradanhänger, den ein alleinerziehender Vater dreier Kinder bekommen habe, und für eine Sprachreise einer Klientin nach England ausgegeben worden.
Aus den genannten Gründen habe das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen.
Teil II: Lüneburger Polizei verschlampt eine Vernehmung?
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