Donnerstag, 27. Oktober 2011

Winfried Harendza


Ruthard S'tachowske klagt -
Winfried Harendza bezeugt







27. Oktober 2011
Der ahnungslose Vereinsvorstand?

In diesem blog habe ich am 17. Dezember 2009 einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg gegen eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht. Ich wies darauf hin, dass mir Informationen vorliegen, die diesem Beschluss widersprechen. Daraufhin klagte Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 1. Juli 2010 gegen mich (Az. 325 O 172/10). Den Streitwert setzte Stachowskes Anwalt auf 26 000 Euro fest. Zuvor hatte er eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, weil die Zeugen von Stachowske meinen Zeugen widersprachen und das Gericht entschied: Wenn das so ist, gewinnt der Antragsteller - in diesem Fall zu 75 Prozent.

In den Schriftsätzen von Stachowskes Anwalt tauchte immer wieder der Name Winfried Harendza auf. Der ist Vereinsvorstand des Vereins Jugendhilfe. Der betreibt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch.  Winfried Harendza gehörte zu den Zeugen des inzwischen fristlos Entlassenen.

Wird dieser Vereinsvorstand in diesen Tagen in der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" zitiert, muss man das Gefühl haben: Der war lange ahnunglos, handelte jedoch, als er informiert war.

Moment: Was ist das für ein Vereinsvorstand, der erst mit der Nase auf Missstände gestoßen werden muss, bis dahin aber als Zeuge auftritt, der im Nachhinein eingesteht, er sei gar nicht im Bilde gewesen.

Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 15. Oktober 2011 erklärte Winfried  Harendza, das "laufende Geschäft ist Sache der Geschäftsführung". Die ist seit Anfang des Jahres neu. Bis dahin war Winfried Harendza Unterstützer von Ruthard Stachowske ohne Hintergrundwissen?

Gegen mich geklagt hatte Ruthard Stachowske auch schon am 11. Juni 2010 (324 0 279/10). Dabei ging es um die Therapiemethoden. Streitwert dieses Mal: 35 000 Euro. In diesem Verfahren bezeugte Winfried Harendza "allen Mitarbeitern eine abgeschlossene Ausbildung". Zu diesen Mitarbeitern gehörten auch ehemalige Klienten. Die Beschäftigung Ehemaliger will der Vereinsvorstand laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 26. Oktober 2011 Stachowske untersagt haben. Wem hat denn nun Winfried Harendza eine "abgeschlossene Ausbildung" bescheinigt? Allen kann nicht sein - denn der Vereinsvorstand hat demnach gar nicht gewusst, wer in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftigt ist.

Weiter im Schriftsatz: Winfried Harendza versicherte dem Landgericht von Hamburg zudem, dass sich Ruthard Stachowske an alle Vorschriften hält. Und zwar "peinlich genau". Wie peinlich! Seit wann wird jemand fristlos entlassen, der jede Vorschrift beachtet?

Ruthard Stachowske verlor das Verfahren vor dem Hamburger Landgericht trotz Unterstützung des Vereinsvorstands sang- und klanglos. Der ebenfalls als Zeuge benannte Mathias Lange ist voriges Jahr als Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg entlassen worden. Da hat Winfried Harendza aber noch nicht die Kurve zur Straße des Ahnungslosen bekommen?

Wie hat denn die Kontrolle der Arbeit von Ruthard Stachowske ausgesehen? Einmal im Jahr mit ihm lecker Kaffee trinken und alle fünf Minuten nicken? Auf solch einen Vereinsvorstand kann man getrost verzichten. Kaffee trinken kann der auch in Lüneburg, wenn er dort in einem Cafe alle fünf Minunten nickt, bekommt er alle finf Minuten eine weitere Tasse Kaffee. Auf seine Kosten - nicht auf Kosten von Hilfesuchenden, um deren Schicksal er sich überhaupt nicht gekümmert hat.

Fehlt nur noch: Demnächst erklärt Winfried Harendza der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide": "Ich habe gar nicht gewusst, dass mich Stachowske als Zeuge benannt hat." Darüber wundern würde ich mich allerdings nicht...

2 Kommentare:

  1. Alles sehr widersprüchlich, stimmt, ahnungslos? Dass ich nicht lache, und es arbeiten immer noch EHEMALIGE in der Einrichtung, also in dem Punkt: glatt gelogen!

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  2. Heute, von 12:52 Uhr bis etwa 14:10 Uhr fand in Saal 2 die arbeitsgerichtliche Verhandlung (Teil 1) statt.

    Ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit.

    In diesem Zusammenhang bekam Herr Stachowske heute bereits gleich nach Beginn Kündigung Nr. 5 überreicht durch Herr RA B. (RA der 'Jugendhilfe', seinem ehemaligen Arbeitgeber).

    Kündigungsgrund lt. RA:
    Sachvortrag in der Verhandlung - die private Gartenpumpe des Herr St. im Garten seines Privathauses in Reppenstedt ..., repariert laut RA B. auf Kosten der Jugendhilfe - und zwar wohl gleich doppelt (Herr St. soll sich lt. Vortrag in der Verhandlung Geld betr. dieser Pumpe sogar 2x wiedergeholt haben...)

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