Freitag, 4. März 2011

Dreistigkeit des Tages

16. April 2010
Ich soll für Stachowske aussagen

Jetzt benennen Ruthard Stachowske und sein Anwalt mich in einem anderen Verfahren als Zeugen in ihrer Sache. Bestätigen soll ich ein Märchen von einer "brühwarmen Veröffentlichung". Herr Stachowske, ich passe nicht in ein Team, das Ehemalige fotografiert statt mit ihnen zu sprechen, ich passe nicht in ein Team, das Gefahr wittert, wenn eine Mutter zu ihrer Tochter sagt: "Wenn du zum Mond schaust, dann weißt du, dass ich an dich denke." Herr Stachowske, Ihnen sollten die Zeugen reichen, die sie ansonsten aufgerufen haben. Das sind: Sie selbst, Ihr eigener Anwalt und dessen Sekretärin. Ich würde Ihnen da doch nur die Suppe versalzen, weil ich bei der Wahrheit bleibe...Diese "brühwarme Veröffentlichung" gibt es nicht. Ihr Anwalt und Sie haben dem Gericht auch keinen Beweis für die Existenz vorgelegt.

15. April 2010
TG-Anwalt wirft mir Prozessbetrug vor

Wenn man meint, dreister geht es nun wirklich nicht mehr, gibt es einen weiteren Schriftsatz des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Im Ordnungsmittelverfahren 325 O 13/19 werfen sie mir seit dem 6. April 2010 "Prozessbetrug" vor. Es stimme nicht, dass ich den angegriffenen Beitrag am Abend des 26. Januar 2010 aus dem Netz genommen habe.

Dem Hamburger Landgericht tischen sie jetzt auf: Der Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske wird am 27. Januar 2010 darüber informiert, dass mir die einstweilige Verfügung zugestellt worden ist. Diese Info bekommt er so: Ich soll am 26. Januar 2010 im Netz über die Zustellung informiert haben. Lüge!

Nun setzt sich der Anwalt selbst an den PC und findet auf meinen Seiten "die verbotene Veröffentlichung". Gemeint ist damit nicht die frei erfundene Meldung über die Zustellung, sondern die per einstweiliger Verfügung angegriffene Mitteilung.

Anschließend bekommt die Sekretärin des Anwaltes den Auftrag, "sich als Zeugin zu präparieren". Aktiv wird sie um 16.22 Uhr. Sie ruft meine Seiten auf und wird dort fündig. Für diesen Fall hat sie den Auftrag: eine Aktennotiz anfertigen. Macht sie.

Der Antrag auf ein Ordnungsmittelverfahren wird am 12. Februar 2010 gestellt. Weder diesem Antrag noch dem zweiten Schriftsatz des Anwaltes von Ruthard Stachowske werden Ausdrucke der Beiträge beigefügt. Geht auch nicht: Den einen haben ich am 26. Januar 2010 gelöscht, den anderen hat der Anwalt frei erfunden.

Für diese Schilderungen benennt sich dieser Anwalt sogar noch selbst als Zeuge!
Den Vorwurf des Prozessbetruges werde ich mir keinesfalls gefallen lassen.  Wozu gibt es Staatsanwälte?

6. März 2010
Das TG-Monopoly: Gehe ins Gefängnis?

"...beantragen wir namens und in Vollmacht des Gläubigers (gemeint ist Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch), ohne mündliche Verhandlung unter Abkürzung der Stellungsnahmefrist für den Schuldner auf maximal eine Woche

1. gegen den Schuldner (gemeint bin ich) wird wegen des Verstoßes gegen das im Titel bezeichnete Unterlassungsverbot der Einstweiligen Verfügung der Kammer vom 21. 1. 2010 ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe festzusetzen, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft zu verhängen;

2. dem Schuldner die Kosten des Vollstreckungsverfahrens aufzuerlegen;

3. den Streitwert für das Vollstreckungsverfahren festzusetzen",

heißt es in einem "Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels", den der Anwalt von Ruthard Stachowske am 12. Februar 2010 an das Hamburger Landgericht geschickt hat.

Vorgeworfen wird mir, dass ich einen Beitrag, den ich auf richterlichen Beschluss am 26. Januar 2010 hätte löschen müssen, nicht gelöscht hätte. Das bezeugt eine Mitarbeiterin des Rechtsanwaltes von Ruthard Stachowske in einer Versicherung an Eides Statt, in der steht, sie habe den Beitrag am 27. Januar 2010 auf meinen Seiten noch "gesehen". Was sie gelesen haben will, verrät sie nicht.

Behauptet wird, dass ich gegen ein "gerichtliches Verbot" beharrlich verstoße, dass ich auf Recht und Gesetz aufmerksam gemacht werden müsste und dass ich "Teil einer groß angelegten Kampagne gegen den Gläubiger und die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH" sei.

Nun hören Sie mal zu, Herr Stachowske! Schauen Sie einmal in Ihrer Einrichtung nach, in jeden Winkel, unter jedes Bett, in jede Dachgeschoss- und Außenwohnung. Dann werden Sie feststellen: Ich bin nicht da! Wenn ich da wäre,  dürften Sie mich weder eine Treppe hochzerren noch von den anderen isolieren, sie dürften mir auch nicht mit Entzug eines Kindes drohen oder Behörden mit Lügen über mich füttern, sie dürften auch nicht behaupten, dass ich möglicherweise ein Kind in einem Kühlschrank verrecken lasse, wenn sie das mit mir machen würden, ginge ich schnurstracks zur Polizei, zum Bürgermeister und zu denen, die ihre Arbeit finanzieren.

Und noch was: Ich habe das gerichtliche Verbot am 26. Januar 2010 gegen 18 Uhr zugestellt bekommen. Obergerichtsvollzieher Thomas Onnen aus Wilhelmshaven steckte es in meinen Briefkasten, vorher klingelte er bei mir und blockierte den Klingelknopf, so dass mein Hund zur Tür flitzte und sich über den Dauerton wunderte. Ich beendete ein Telefongespräch, das ich gerade führte, ging nach unten, holte aus meinem Briefkasten einen neutralen Umschlag, in dem sich das gerichtliche Verbot befand.

Ich las die einstweilige Verfügung, nahm den Beitrag aus dem Netz  und speicherte ihn bei http://www.blogspot.com/ als Entwurf, dann schrieb ich eine mail an meinen Anwalt und informierte ihn. Der schickte umgehend ein Fax an das Landgericht Hamburg und forderte die Antragsschrift an. Anschließend fragte mich mein Anwalt, ob ich den Beitrag aus dem Netz genommen hätte. Das bejahte ich.

Weitere Leute setzte ich in Kenntnis, jemand aus Lüneburg rief mich umgehend an. Auch er fragte mich, ob ich den Beitrag aus dem Netz genommen hätte. Als ich ihm antwortete, dass dies nun ein Entwurf sei, der nicht mehr öffentlich zugänglich ist, entgegnete er: "Ach ja,  das geht ja auch..."

Warum eigentlich hat Ihr Anwalt bis zum 12. Februar 2010 mit seinem Antrag gewartet. Warum hat er nicht am 27. Januar das Gericht angerufen und um Augenschein meiner Seiten gebeten? Dann gäbe es doch einen glaubwürdigen Zeugen für den angeblichen Verstoß. Bekannt sind Sie dem Gericht doch bereits nach drei einstweiligen Verfügungen, einer Klage und einem weiteren Ordnungsmittelverfahrens...

Letzte Anmerkung: Fragen Sie doch einmal den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, warum der meine Fragen nicht beantwortet. Ist doch gleich, welche ich stelle. Geschwiegen wird immer!

19. Februar 2011
Gericht zweifelt an Antrag

Jetzt hat das Hamburger Landgericht dem Anwalt von Ruthard Stachowske 14 Tage Zeit gegeben, um seinem Antrag Substanz zu verleihen. Der mir gemachte Vorwurf sei nicht fundiert begründet worden.

4. März 2011
Der Rückzieher

Der Anwalt von Ruthard Stachowske teilt dem Hamburger Landgericht mit, dass der Antrag aus "rein wirtschaftlichen Gründen" zurückgezogen werde. "Weil wir gelogen haben, bis sich die Balken biegen" hat er wohl nicht schreiben dürfen...

6 Kommentare:

  1. Das klingt so , als ob Transparenz das Letzte ist was der Leiter dieser Einrichtung wünscht .
    Erlebt habe ich eine derartige Herausgabe der Habseligkeiten meiner Freundin , mit ihr gemeinsam , nachdem sie dort rausgeworfen wurde .
    Im Halbdunkel , im Walde ,vor einer Holzbrücke der Illmenau......ich kam mir vor als ob ich etwas Illegales tue , indem ich die Kartons und Tüten voller ..... entgegen nehmen würde .
    Die Skurrilität dieser Szenerie muß man einfach erlebt haben , dann kann man was erzählen .
    Absurd , einfach nur absurd .
    Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein .

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  2. ich denke da seid ihr nicht die einzigen, die ihre Sachen aus einem Waldstück erhalten habt.
    Das ist ja wie Räuber und Jandarm Spiel.
    Richtig gruselig.

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  3. Oder haben wir das gar mit Alibaba und den Pfirsich-Räubern zu tun ?

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  4. Zufällig habe ich das Spiel..............lach ich werde es mitbringen am 30.3.2010

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  5. Zum TG-Monopoly :
    Wenn vermeintlich unerlaubte Äußerungen , im Zusammenhang mit der im Internet oder sonstwo laut gewordenen Kritik , mit Ordnungshaft geahndet werden sollte , wo bitte schön wäre dann der zukünftige Aufenthaltsort des Herrn Stachowske anzusiedeln ?
    Im Himmel ? Eher nicht .
    Hier droht ein komplexes Lügengerüst einzustürzen und der Mann hat nichts besseres zu tun als sich auf Nebengleisen seinen Ruf zu wahren .
    Dabei könnte er doch mit seinen Erfolgen glänzen . Ist schon sehr bescheiden , dieser Mensch .
    Denn immerhin hat er es , wenn auch auf etwas unkonventionelle Art geschafft , die Kinder einer Frau wieder in ihre Arme zu ,,treiben'' und sich selbst in mindestens einem mir bekannten Fall , ins Abseits zu katapultieren .
    Und das nur , weil es Leute mit Wissen und gesundem Menschenverstand gibt .

    Angenommen , die deutsche Rechtsprechung würde diesen äußerst fragwürdigen Anträgen des Professors entsprechen ; Die Rechenschaft über die wahren Tatsachenbehauptungen wird er eh bald ablegen müssen .
    Was soll eigentlich dann dieser Firlefanz mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen gegenüber Kritikern , wobei es nich nicht einmal um das ,, Eingemachte '' geht ??

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  6. @Jugendhilfedisaster

    Das gegen mich angestrengte Ordnungsmittelverfahren ist ein schlechter Witz, der Folgen haben wird. Als Zeugin ruft man eine Mitarbeiterin des Rechtsanwaltes von Ruthard Stachowske auf? Und das auch erst am 12. Februar 2010? Wenn der Beitrag am 27. Januar 2010 wirklich noch im Netz gewesen wäre, hätte Stachowske den doch viele Leute lesen lassen können. Die hätten dann alle eine Versicherung an Eides Statt abgegeben. Auch das Gericht hätte er um Augenschein bitten können. Warum hat er das nicht getan? Einfache Antwort: Ich habe den Beitrag bereits am 26. Januar 2010 aus dem Netz genommen, und zwar unverzüglich nach Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses! Wegen solch einer Popel-Meldung hätte ich doch kein Ordnungsmittelverfahren riskiert...

    Ruthard Stachowske sollte sich der gesamten Angelegenheit widmen? Versucht er teilweise mit der Klage gegen Sajonara. Ich kenne die Klageschrift. Da werden Zitate aus dem Zusammenhang gerissen. Damit kommt niemand vor einem Gericht sehr weit. Noch handelt es sich um ein schriftliches Vorfahren. Was aber - wenn es bei Stachowske gegen Sajonara in die Hauptsache geht? Wie viele Zeugen treten dann auf? Ich schätze: mindestens zwei Dutzend! Die Adressen und Zusagen habe ich doch alle...

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