Freitag, 8. November 2013

Verfahren gegen Stachowske

Der Vereinsvorstand und Matthias Lange als Geschäftsführer
sind Stachowske immer zu Diensten gewesen.






Darf dieser Sozialpädagoge Geld von mir fordern?

Eine hohe fünfstellige Summe hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nach eigenen Angaben, die auch in der Lüneburger Lokalzeitung veröffentlicht worden sind, für gerichtliche Auseinandersetzungen mit mir ausgegeben, die abwechselnd von der Einrichtung und von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geführt worden sind. Diese Taktik dachten sich der damalige Geschäftsführer Matthias Lange (heute Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe), der Sozialpädagoge und der Anwalt der Einrichtung aus. So sollten vermutlich die Erfolgschancen erhöht werden. Doch die juristische Sache ging meistens in die Hose, denn Stachowske konnte dem Hamburger Landgericht nicht einmal erklären, wie sich seine Therapiemethoden von dubiosen Methoden unterscheiden. Das war das für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg teuerste Verfahren.

Einmal allerdings war Stachowske fast zu 100 Prozent erfolgreich. Das Hamburger Landgericht untersagte mir die Veröffentlichung eines Beschlusses, der gegen eine Ex-Klientin des Sozialpädagogen ergangen war, weil ich diese Veröffentlichung mit der Anmerkung versehen hatte, dass die Angaben der Ex-Klientin erst noch geprüft werden müssten, bevor man sie endgültig für falsch erklären könne. Das Verbot kostete mich über 5 000 Euro. Inzwischen allerdings war Matthias Lange als Geschäftsführer entlassen worden, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an, die in einer Abschlusserklärung alle Auseinandersetzungen für beendet erklärte und mir versprach: "Sie werden keine Kosten tragen müssen."

Als aber van der Heijden zum Bayerischen Roten Kreuz in Erding gewechselt war, forderte Stachowske von mir die Begleichung der Kosten für besagtes Verfahren. Dagegen wehrte ich mich vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven im Frühjahr diesen Jahres mit einer Klage. Als Zeugen benannte ich auch Gisela van der Heijden und Matthias Lange.

Heute habe ich eine Kostenrechnung vom Wilhelmshavener Amtsgericht bekommen. Ich soll einen Vorschuss in Höhe von 136 Euro zahlen, damit das Verfahren nicht eingestellt wird. Da mir aber ein Wiedersehen von Ruthard Stachowske mit Matthias Lange und Gisela van der Heijden wichtig erscheint, werde ich das Geld überweisen. Da Lange inzwischen in Wilhelmshaven arbeitet, ist das sicherlich auch für die Lokalzeitung interessant. Aktuell werden dann auch wieder Themen, die der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur peinlich sein können.

Az. 6 C 170/13 Zivilsache

Die Abschlusserklärung von Gisela van der Heijden

Verfahren gegen Ruthard Stachowske (II)

1 Kommentar:

  1. eine mitarbeit bei der klärung der frage, wie hoch die forderung von stachowske eigentlich sein soll, haben seinerzeit alle verweigert. niemand antwortete...

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