Heute habe ich von der Lüneburger Polizei eine mail bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass sich dort die ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und jetzige Geschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding, Gisela van der Heijden, über mich beschwert habe. Den Inhalt der Beschwerde-mail kenne ich nicht, die Mitteilung hat die Lüneburger Polizei aber zu der Vermutung veranlasst, dass ich mich der Belästigung schuldig mache. Die solle ich bleiben lassen. Für den Fall, dass ich mich nicht daran halte, sei Gisela van der Heijden zu strafrechtlichen Schritten gegen mich geraten worden.
Ich habe die Lüneburger Polizei umgehend darüber informiert, dass zu der Amtszeit von van der Heijden eine Mahnung von mir verschwand. Die hatte ich an die Privatadresse der damaligen Geschäftsführerin gerichtet, weil sie die Befürchtung hegte, dass Post an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sie nicht erreiche, da sie nur noch selten an ihrem Arbeitsplatz sei. Ich hätte also einen guten Grund zu weiteren Fragen an Gisela van der Heijden. Die stelle ich aber inzwischen an die Step gGmbH als neue Gesellschafterin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Eine Antwort bekam ich bislang nicht.
Mitgeteilt habe ich Gisela van der Heijden allerdings, was sich in Sachen Ruthard Stachowske als ehemaligem Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch tut. Bevor sie Lüneburg verließ, hatte sie Interesse daran bekundet. Wenn sie solche Informationen nicht mehr haben will, hätte sie mir das persönlich mitteilen können.
Ich habe die Lüneburger Polizei gefragt, ob sie mir die mail von Gisela van der Heijden zukommen lassen kann. Möglicherweise ist die ebenso merkwürdig wie frühere Behauptungen von ihr, mit denen sie meinen Anwalt und Familien verwirrte. Was ich ganz und gar nicht mag, ist der Versuch, mich hinterrücks durch den Bauch "erschießen" zu wollen.
Und warum wendet sich van der Heijden an die Polizei in Lüneburg und verschwendet deren Arbeitszeit? Ich wohne in Wilhelmshaven. Für mich zuständig ist also die Polizei in Wilhelmshaven...
Im Wald (II): Gebrochene Versprechen
was ist denn das für eine geschichte? das wird ja immer irrer. wenn gisela van der heijden plötzlich an ermittlungsverfahren, die sie gut gefunden hat, nicht mehr interessiert ist, wäre das ebenso irre. hat die alle mails vergessen, die sie während ihrer zeit in lüneburg an x leute verschickt hat. auch alle gespräche mit ex-klienten?
AntwortenLöschentja, denn, wenn man dem tjaden nicht mit offenem visier begegnen kann, sind üble methoden gefragt...
AntwortenLöschenDie Jugendhilfe Lüburg ist gerettet, Auftrag efüllt.
AntwortenLöschenDie betroffenen Familien schwer entäuscht.
Alles Verarschung?
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AntwortenLöschenmich beschleicht das gefühl, dass die nervös werden. was will gisela van der heijden bei der lüneburger polizei? für mich ist die staatsanwaltschaft in oldenburg zuständig. die würde ihre anzeige nach wilhelmshaven weiterleiten. dann bekäme die kripo von mir eine persönliche einladung in meine wohnung, damit die sich alle mails anschauen, die ich geschrieben und die ich bekommen habe.
AntwortenLöschenund warum reagiert der gebäudemanager der step ggmbh aus hannover, der bis anfang 2010 für die anlaufstelle der therapiekette niedersachsen zuständig gewesen ist, so unverschämt auf meine anfrage? "meine probleme" interessieren ihn nicht die bohne? erstens sind es nicht ausschließlich meine probleme, sondern mehr welche der step ggmbh, zweitens frage ich mich inzwischen, wie sorgfältig bei denen die beratung gewesen ist, wenn die nicht mal das personal kennen.
siehe die von mir veröffentlichten kommentare zu meinem beitrag "therapiekette niedersachsen".
ich denke, dass professor uwe jopt aus bielefeld recht hat: das helfersystem zeichnet sich aus durch unfähigkeit, die immer mehr unfähige helfer produziert...und es ist ein milliardengeschäft, das niemand kontrolliert.
AntwortenLöschenherr tjaden, warum verleumdet gisela van der heijden jemanden wie sie. und wenn ihre vorwürfe stimmen würden, warum nimmt sie den umweg? strafantrag stellen, ermittlungen einleiten lassen. oder zivilrechtlich gegen sie vorgehen. ginge auch. statt dessen eine mail an die lüneburger polizei...
AntwortenLöschentja, herr tjaden, und dann noch in einem ermittlungsverfahren solche zeugen wie manuel m., der möglicherweise doch tatsächlich, vielleicht, aber auch nicht, eine uhr hatte...bei vielen kann man sich auf eins verlassen. man ist verlassen, wenn man sich auf sie verlässt.
AntwortenLöschenich fasse das alles nicht mehr.
Löschenmanche Leute regeln das eben, zur gegebenen Zeit, auf ihre eigene Weise.
AntwortenLöschenund was will der dichter uns damit sagen? herr tjaden verschickt doch keine belästigende mails. die geschichte ist doch frei erfunden.
LöschenAlles hing von manuel m. ab?
AntwortenLöschenDas ist doch irre so zu denken.
Es haben sich mehrere Zeugen vor dem Landgericht in Hamburg gemeldet, die nie angehört wurden , aber manuel m. soll alles versaut haben.
Ihr macht es Euch sehr einfach.
Wegen ein paar unterschlagenen Gütern sollte Stachowske ans Bein gepinkelt werden?
Da gab es doch wohl genug andere Versagungen des honorierten Professors.
Ich weiß zwar über den Hergang der Vorladungen und den angeblich versäumten Aussagen des manuel m. nichts, aber eine Frage beschäftigt mich:
Wäre seine Aussage tatsächlich das I-Tüpfelchen gewesen???
1. Was vor dem Landgericht in Hamburg geschehen ist, hat mein Anwalt in einem Gespräch mit dem "journalist" (Juni 2010) geschildert. Auch auf www.buskeismus.de ist das geschehen.
Löschen2. Im Dezember 2009 hat Stachowske einer Ex-Klientin per einstweiliger Verfügung des Landgerichtes Hamburg eine Aussage untersagt. Ich veröffentlichte damals den Beschluss und machte die Anmerkung, dass mir Aussagen vorliegen, die dem Beschluss widersprechen. Daraufhin verklagte Stachowske die Ex-Klientin und mich. Da wir bei der Verhandlung darauf bestanden, dass erst die anwesenden Zeugen gehört werden, bevor wir Anträge stellen, kassierten wir ein Säumnisurteil. Meine Solidarisierung mit dieser Ex-Klientin kostete mich rund 6 000 Euro, von denen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gut 1800 Euro übernahm. Weitere Versprechen wurden gebrochen.
3. Von der Behauptung, Stachowske habe Güter unterschlagen, muss ich mich ganz energisch distanzieren. sonst gelte ich wieder als mitstörer, gegen den stachowske vorgehen kann. so hat er es auch 2009 gehalten.
4. Mein Anwalt und ich hätten damals vor dem Landgericht in Hamburg mein Verfahren von dem Verfahren der Ex-Klientin abtrennen können. Dann wäre zumindest ich wahrscheinlich erfolgreich gewesen, obwohl man beim Landgericht in Hamburg nie weiß, was geschiet. Dort sind schon ganz andere Behauptungen verboten worden.
Löschen5. Als alle äußerungsrechtlichen Verfahren beendet waren, haben wir das Material an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg weitergeleitet. Die leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das schließlich eingestellt wurde, weil Vorwürfe entweder nicht erhärtet werden konnten oder verjährt waren.
6. Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg mitgeteilt hatte, dass Manuel M. als Zeuge beim Verhör nicht erschienen sei und mir daraufhin mitgeteilt wurde, dass nun Manuel M. "außer sich" sei, teilte ich das der Staatsanwaltschaft mit, die das Ermittlungsverfahren wieder aufnahm.
7. Warum Manuel M. "außer sich" gewesen sein soll, ist mir nach seinem Verhör rätselhaft. Angeblich weiß er nicht einmal, ob er Privateigentum mit in die Einrichtung gebracht hat und wenn, wer dieses Privateigentum entgegengenommen hat. Einen weiteren Vorwurf, der viel wichiger erschien, gab er gar nicht zu Protokoll, ob genau dieser noch nicht verjährt war, während auch die Geschichte mit dem Privateigentum unter die Verjährung gefallen wäre...
8. Alle Zeugen haben laut Staatsanwaltschaft von Lüneburg ausgesagt, dass Stachowske mit der Lagerung von Privateigentum gar nichts zu tun hatte. Demnach kann er es auch gar nicht unterschlagen haben. In persönlichen Gesprächen klang das immer anders.
9. Das fürwahr Irre ist, dass ich nach der ersten Einstellung des Verfahrens Kommentare bekommen habe, in denen ein Schimpfwort an das andere gereiht worden ist. Ich veröffentlichte sie nicht. Als ich genau diese Leute bat, mit dem Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens zur Polizei zu gehen, trat Schweigen im Wald ein.
10. Niemand wird bei einem Verhör daran gehindert, auch Dinge zu Protokoll zu geben, die nicht in einem Strafantrag stehen. Die Staatsanwaltschaft hat für die Verhöre einen Fragenkatalog entwickelt. Den hätte man auch erweitern können...
11. In dem Ermittlungsverfahren gegen Stachowske ist es auch nicht um nur einen Vorwurf gegangen, sondern um sehr viele. Bei der Materialsammlung haben sich mein Anwalt und ich sehr große Mühe gegeben.
Löschen12. Außerdem sind äußerungsrechtliche Verfahren und Strafverfahren zwei Paar Schuhe. Wenn ein Staatsanwalt Anklage erhebt, macht er das im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Er hätte also Ex-Klienten vertreten. Wenn etwas verjährt ist, darf er das nicht, wenn Aussagen nicht stichhaltig sind, darf er das auch nicht. Da helfen auch keine eidesstattlichen Versicherungen vor dem Landgericht Hamburg, die der Staatsanwaltschaft allesamt vorgelegen haben. Auch daran hat sich das Ermittlungsverfahren entlang gehangelt.
13. Soll noch angemerkt werden: Nach diesem Säumnisurteil klagte Stachowskes Arbeitgeber gegen mich wegen meiner Kritik an Stachowskes Therapiemethoden. Das war am 11. Juni 2010. Ich wurde also von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt, nicht von Stachowske. Das verschweigt der Vereinsvorsitzende Winfried Harendza bis heute. Der Streitwert wurde auf 35 000 Euro hochgeschraubt.
LöschenDa die Klägerin aber auch nach mehreren schriftlichen Anläufen nicht in der Lage war, meiner Kritik etwas Substantielles entgegen zu halten, verlor die Sucht- und Jugendhilfe das Verfahren mit Pauken und Trompeten.
Das meiste Geld in Verfahren gegen mich hat also die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verschwendet - nicht Stachowske. In diesem Punkt belügt Harendza die Öffentlichkeit. Wenn der sagt, Stachowske hat eine hohe Summe durch den Schornstein gejagt, dann ist das dreist. Der damalige Geschäftsführer Matthias Lange ist zum 31. März 2011 entlassen worden, Harendza darf weiter machen. Das verstehe, wer will...In der Klage vom 11. Juni 2010 wird Harendza mehrfach als Zeuge für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - damals noch Jugendhilfe Lüneburg - benannt. Das will der bis heute nicht wissen?
Stachowske hat mich gern als Drahtzieher einer Internetkampagne bezeichnet. Da darf ich wohl die Frage stellen: Wer sind die anderen Drahtzieher gewesen.
In jedem anderen Verein, in dem sich ein Vorsitzender derart blamiert, steht sofort die Abwahl dieses Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Oder er tritt freiwillig zurück...
lieber peter, ich bin entsetzt über den kommentar von j. du hast mir gerade erzählt, dass du eine forderung von der sucht- und jugendhilfe lüneburg erst einmal gerichtlich eintreiben musst, und dass gisela van der heijden viele versprechen wegen der kosten, die du am hals hast, nicht hielt. deswegen bist du am 21. möglicherweise so pleite, dass du dich über den rest des monats mogeln musst. und da gibt j. einen kommentar mit einer beschuldigung ab, wegen der man dich wieder als mitstörer verklagen könnte? damit du weitere kosten am hals hast? ich hätte den kommentar auch veröffentlicht, um zu zeigen, was so alles passieren kann.
AntwortenLöschenklaus - ich würde dir sofort per brief geld schicken. du weißt, warum das jetzt nicht geht. wenn ich das früher gewusst hätte...
moin, klaus,
AntwortenLöschenich frage mich immer noch, warum die belästigende mails erfindet und sich damit an die lüneburger polizei wendet.
viele grüße in die region hannover :-)