15. November 2009
Betr. Landeszeitung: Staatsanwalt schließt Akte wieder
„Kein öffentliches Interesse“, winkt Staatsanwalt Kaup aus Lüneburg ab und lässt meine Strafanzeigen gegen den Chefredakteur der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und gegen eine Kommentatorin, die sich „Petra Wirsing“ genannt hat, in der Akte verschwinden. Damit war zu rechnen.
Gleichwohl sind die Begründungen dieses Staatsanwaltes interessant. Was allerdings nicht heißt, dass ein anderer Staatsanwalt in einer anderen Stadt genauso entscheiden würde. Ich gebe also lediglich wieder, wie ein Staatsanwalt aus Lüneburg die juristischen Dinge sieht.
Und zwar so: Die Landeszeitung für die Lüneburger Heide hat auf ihren Internetseiten zweifellos einen Kommentar von „Petra Wirsing“ veröffentlicht, der herabsetzend war, aber nach meinem Protest sei dieser Beitrag „zeitnah“ wieder gelöscht worden.
Die Ablehnung meiner zweiten Strafanzeige leitet Staatsanwalt Kaup so ein: „Soweit sich Ihre Strafanzeige gegen Petra Wirsing richtet, ist festzustellen, dass deren Kommentar ein Thema betrifft, das auch Ihrer Meinung nach von öffentlichem Interesse ist. Aus dem aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz folgenden Grundrecht auf freie Meinungsäußerung folgt bei kritischen Meinungsäußerungen eine Vermutung des Vorrangs der Meinungsäußerungsfreiheit vor den Beleidigungstatbeständen.“ Anders sei das lediglich bei so genannter „Schmähkritik“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe jüngst „hohe Anforderungen an das Vorliegen von Schmähkritik aufgestellt“ (BVerfG NJW 2009, 3016).
Bedeutet nach Auffassung dieses Staatsanwaltes: „Die Beurteilung dieser Frage erfordert regelmäßig, den Anlass und den Kontext der Äußerung zu beachten (BVerfG 93, 266). Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung das sog. Recht zum Gegenschlag in dem Sinne anzuerkennen, dass auf ehrverletzende Angriffe oder überspitzte Kritik auch scharf und drastisch erwidert werden darf (BVerfG 12, 113, 132). Dieses Recht zum Gegenschlag setzt ebenfalls stets einen Sachbezug voraus, der hier aber vorliegt.“
Da es sich bei „Petra Wirsing“ offensichtlich um eine Betroffene handele, da es außerdem von mir viele kritische Kommentare und „sogar“ ein Buch über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gebe, dürfe man auch „scharf mit kritischen Äußerungen reagieren“.
Das gelte gleichfalls „für die Verwendung des Ausdrucks, Ihre Vergangenheit sei dubios, also zweifelhaft. Diese Äußerung ist zwar herabsetzende Kritik, aber noch nicht Schmähkritik im Sinne der Rechtsprechung, zumal damit wohl auf ein gegen Sie geführtes Strafverfahren angespielt wird, auch wenn dieses mit einem Freispruch endete.“ Einspruch: Dieses Verfahren endete mit der Feststellung, dass dieses Verfahren gegen mich niemals hätte eröffnet werden dürfen. Dem im Hildesheimer Gerichtssaal sitzenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover wurden die Leviten gelesen. Meine von mir deswegen und wegen der Dauer des Ermittlungsverfahrens an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtete Eingabe schmort dort seit zweieinhalb Jahren in einer Akte, die bislang noch niemand geöffnet hat.
Kommt mir bekannt vor: Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hat mich mehr als zwei Jahre schmoren lassen, bis man sich zur Klageerhebung bequemte, die sich als lächerlich erwies. Nicht lächerlich war: In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs wieder verloren.
Trotzdem darf also „Petra Wirsing“ strafrechtlich betrachtet diese Geschichte fast sechs Jahre später wieder aufwärmen? Könnte bedeuten: Hat man jemals gegen dich ermittelt, bleibst du ein Leben lang Freiwild - zumindest für „offensichtlich Betroffene“ aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, wenn du die dort praktizierten Methoden eines Professor der Philosophie für mehr als zweifelhaft hältst.
Bleibt festzuhalten: Zwei Auffassungen teilt Staatsanwalt Kaup mit mir. Erstens: „Petra Wirsing“ ist entweder Patientin oder Mitarbeiterin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Zweitens: Wer sich diesen Namen gegeben hat, wird man wohl kaum ermitteln können. Würde man diesen Versuch starten und den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch befragen, wäre dessen Antwort mit allergrößter Sicherheit: „Ich weiß von nichts.“ Denn: Nichtwissen hält er laut Vortrag vom 21. Februar 2009 für eine Chance…
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
Samstag, 28. November 2009
Donnerstag, 19. November 2009
Offene mail an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mädge,
seit Monaten verspricht mir das Jugendamt Ihrer Stadt eine Stellungnahme zur Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, die vorgibt, sie mache eine familienorientierte Drogentherapie. Mir als Redakteur jedoch kommen ganz andere Dinge zu Ohren: Mütter sollen sich selbst beim Jugendamt anschwärzen, Mütter und Kinder werden getrennt, zur so genannten Therapie gehören ein Strafensystem, das auch die Kleinen trifft, Isolation und "Link-Runden", in denen alle über eine herziehen. Kinder brechen bei diesen gemeinschaftlichen Psychospielchen in Tränen aus, verlässt jemand die Einrichtung, braucht er oft mehr Hilfe als zuvor. Sogar Teammitglieder begeben sich andernorts in therapeutische Behandlung. Recherchiert man über die Titel, die der Leiter der Einrichtung angeblich hat, verschwinden über Nacht zwei von den eigenen Seiten.
Die bislang ziemlich unkritische Zusammenarbeit des Jugendamtes Ihrer Stadt mit dieser Einrichtung hat wohl mit dazu beigetragen, dass Ihre Behörde den Kindesunwohlpreis 2009 gewann.
Sehen Sie bitte hier
http://www.kindesunwohl.de/
Seit Monaten wird mir mit gerichtlichen Schritten gedroht. Andere werden mit Unterlassungserklärungen überzogen. Doch zum Schwur kommt es nicht. Warum?
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