Dienstag, 6. März 2012

Wichernstift

22. Februar 2012
Offene mail an Einrichtung in Ganderkesee

"Seit mehr als sechzig Jahren gilt unsere diakonische Arbeit Menschen in Not. Dabei orientieren wir uns an dem Menschenbild der Bibel und dem Auftrag Jesu. Folglich bilden Werte wie Mitmenschlichkeit, Zuwendung, Humanität und christliche Nächstenliebe die Grundlage unseres Handelns. Ziel unserer täglichen Arbeit ist deshalb, dass die Menschen, die von uns betreut werden, eine positive Entwicklung nehmen." Steht auf der Startseite Ihrer Einrichtung, zu der auch eine Klinik, eine Schule, eine Kirche und ein Hotel gehören.

In einer Wohngruppe Ihres Stiftes lebt seit wenigen Wochen ein Junge, der übermorgen 12 Jahre alt wird. Der Kleine hat im Januar 2012 mit dem Auto seiner Pflegeeltern eine Spritztour durch Langwedel gemacht. Dass sich der Junge seitdem in Ganderkesee aufhält, weiß die Mutter erst seit heute. Sie hat es bei einer Anhörung erfahren, die vor dem Familiengericht in Verden stattfand.

Der Mutter weggenommen wurde dieses Kind am 28. April 2000. Eine wesentliche Rolle hat dabei die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gespielt. Die wurde bis Anfang Juli 2011 von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet. Fristlos entlassen worden ist er nach Angaben seiner Arbeitgeberin wegen Untreue und Unterschlagung.

Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 1993 gegründet worden. Bis zur fristlosen Entlassung von Stachowske wurden unzählige Familien zerstört. Stachowske vertritt die Theorie, dass drogenabhängige Kinder auch drogenabhängige Eltern und drogenabhängige Großeltern haben. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin dieser Einrichtung hat seit Anfang 2011 mit Gisela van der Heijden eine neue Geschäftsführerin, die sich energisch von Stachowskes Methoden distanziert. Die neue Geschäftsführerin und ich haben deshalb vor der heutigen Anhörung vor dem Familiengericht in Verden ein Fax an die Richterin geschickt, das nach Angaben der Mutter von der Richterin jedoch als "dubios" eingestuft wurde. Dieses Fax gebe ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis.

Das Familiengericht von Verden will sich der Angelegenheit erst wieder am 11. Juli 2012 widmen. Eine so lange Wartezeit halten die Mutter, die Ihren Jungen seit sechs Jahren nicht mehr gesehen hat, und ich für unzumutbar. Deshalb bitte ich Sie um einen Gesprächstermin mit dem Leiter der Wohngruppe und mit einem Seelsorger Ihrer Gemeinde. Als Wilhelmshavener wohne ich sozusagen "um die Ecke"...

Ein Partner des Jugendamtes von Verden

6. März 2012

Sehr geehrte Frau van der Heijden,

Sehr geehrter Herr Tjaden,

bezugnehmend auf Ihre email (und die Faxmitteilung) vom 22. Februar 2012 teilen wir mit, dass unser Auftraggeber und somit Vertragspartner der örtliche Träger der öffentliche Jugendhilfe ist. Wir bitten Sie also mit dem örtlich zuständigen Jugendamt den Kontakt zu suchen.

Unserem Vertragspartner wurde Ihre email (und unsere Antwort darauf) nachrichtlich übermittelt.

Wichernstift Jugendhilfe gGmbH
Wichernstift Wohn- und Tagesgruppen gGmbH
Miriam Eifert
-Bereichsleitung-

Siehe auch

Montag, 5. März 2012

Zwei Aktenzeichen

5. März 2012
Eins für die Kündigung - eins für das liebe Geld

Nächster Termin: 26. Juli 2012.

Sechs Kündigungsgründe im Verfahren Ruthard Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind von der Vorsitzenden Richterin der 4. Kammer des Lüneburger Arbeitsgerichtes beim zweiten Termin gestrichen worden, weil die Gründe nach Auffassung des Gerichtes nicht stichhaltig waren. Das ist keine Überraschung, da der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) so eine Art "Persilschein" der Geschäftsleitung hatte. Mit diesem Schein-Treibstoff im Familiensteller-Tank  juckelte er nach Belieben durch die Vortragsgegend und nutzte zumindest eine Fahrt nach Dresden zur dortigen Evangelischen Hochschule ganz nebenbei für einen Abstecher zu einer Mutter, weil er meinte, dass deren Kind in seiner Einrichtung bleiben müsse. Flankierend erfand er seinerzeit drei SMS mit Beschimpfungen, angeblich abgeschickt von einer anderen Mutter, die ihre Tochter bereits aus der TG geklagt hatte.

Ruthard Stachowske ging damit zur Staatsanwaltschaft und zeigte diese SMS-Mutter an, die Polizei überzeugte er davon, dass eine Wohnungsdurchsuchung dringend erforderlich sei. Dann fuhr Stachowske gegen die Wand. Die Geschichte flog dem Sozialpädagogen um die Ohren, weil sie ganz einfach schlecht erfunden war. Die damalige Geschäftsleitung kümmerte das nicht.

Das Restverfahren Ruthard Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe hat nun zwei neue Aktenzeichen: 4 Ca/94/12 und 4 Ca/95/12. Nach Auskunft des Arbeitsgerichtes geht es das eine Mal um die Kündigung, das andere Mal ums liebe Geld. Die Verhandlung beginnt um 11.15 Uhr.

Für Stachowske spricht nicht nur besagter "Persilschein", sondern auch: Sein Anwalt ist mit allen juristischen Wassern gewaschen.  Der reizt diesen Schein bis zum Letzten aus. Damit die Kündigung möglichst teuer wird.

Ob die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg wegen der anderen sechs Kündigungsgründe in Berufung geht, ist noch nicht bekannt. Warum die Berufungsverhandlung anders ausgehen sollte - auch nicht. Kommentar eines Ex-Klienten der TG: "Die haben einfach keinen Plan. Deswegen helfe ich denen auch nicht mehr."