Samstag, 31. März 2012

Bilanz IV

"Eine Kündigungsschutzklage verfolgt das Prozessziel, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der von dem beklagten Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung feststellen möge. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen z.B. mit einem Schreiben 15. 1.2008 gekündigt hat, sollte der Klageantrag lauten:

"Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 15. 1.2008 nicht beendet ist."

Hat die Klage mit diesem Antrag Erfolg, dann steht durch gerichtliches Urteil fest, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis daher - falls sich der Arbeitgeber nicht auf andere Beendigungsgründe berufen kann - weiterhin fortbesteht. Der Arbeitnehmer muss also weiter zur Arbeit gehen, der Arbeitgeber weiter Lohn bezahlen - alles bleibt, wie es war."

Hier gefunden

"1993 habe ich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gegründet, eine der wenigen Eltern-Kind-Einrichtungen in Deutschland, in denen drogenabhängige Eltern zusammen mit ihren Kindern an stationären psychotherapeutischen Prozessen teilnehmen."

Steht auf den Instituts-Seiten von Ruthard Stachowske. Den Hinweis, dass er die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seit Juli 2011 nicht mehr leitet, gibt es dort nicht mehr. Wozu auch? Die fristlose Kündigung hat das Arbeitsgericht von Lüneburg vom Tisch gewischt. Ob eine fristgemäße Kündigung Bestand hätte, darf  inzwischen bezweifelt werden. Bliebe ein Vergleich, den sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg finanziell angeblich nicht leisten kann, oder die Rückkehr von Stachowske. Käme die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit einer fristgemäßigen Kündigung doch noch durch, würden sich die Fehler, die der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gemacht hat, bitter rächen. Denn Stachowske arbeitet seit 28 Jahren für diese Einrichtung! Eine fristgemäße Kündigung könnte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ebenso wenig finanzieren wie einen Vergleich. Denn die fristgemäße Kündigung würde eine Beendigung des Arbeitsverhältnisse frühestens zum 31. März 2012 bedeuten.

Dass Gisela van der Heijden als Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg doch noch die Kurve bekommt, ist unwahrscheinlich. Seit einer Woche liegt ihr mein Hinweis vor, dass Stachowske mit einer Veröffentlichung gegen eine Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verstoßen hat. Zu befürchten ist, dass er diese Erklärung gar nicht gekannt hat. Ein Arbeitnehmer kann sich aber nur an Anweisungen halten, die er auch bekommen hat. Als Privatmann hat er sich das Recht für eine solche Veröffentlichung erstritten. Dabei ist es völlig  unerheblich, dass kein seriöser Sozialpädagoge so handeln würde.

Der Gewinner dieser juristischen Auseinandersetzung ist Ruthard Stachowske. Aber was will der? Will der wirklich in die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zurück? Das ist eher unwahrscheinlich. Der bastelt gerade an einem neuen Netzwerk. Dabei hat er zwar Probleme - aber demnächst genug Geld...Und Leute, die auf esoterischen Humbug hereinfallen, gibt es genug.

Bleibt unter dem Strich: Einige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten sind von Gisela van der Heijden enttäuscht worden. Die anderen kümmern sich um das Thema gar nicht mehr. Der Ruf der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat irreperablen Schaden genommen. Gut finde ich dagegen, dass Gisela van der Heijden nicht mehr meinen Anwalt anruft, um Dinge zu behaupten, die nicht wahr sind. Den hat sie gelegentlich ganz schön irritiert. Doch nicht nur ihn. Und sowas spricht sich herum wie ein Lauffeuer.

Bleibt ein unvergesslicher Augenblick: Der Anruf des Anwaltes der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bei mir, bei dem er mir gezielte Falschinformationen angekündigt hat, die zur Überführung meiner Informanten führen sollten. Sobald er die habe, sagte er, "werden die schneller entlassen als sie gucken können".

Siehe auch

3 Kommentare:

  1. Zum letzten Absatz des Artikel´s:
    Was spielt das für eine Rolle, woher irgendjemand Informationen erhält und weitergibt, weitergibt und erhält....
    Richtig ist doch, dass diese Informationen an die Öffentlichkeit geraten müssen.
    Dies verleugnerische Katz-und Maus-Spiel dieser angeblich wohltuenden Institutionen ist doch der Hohn schlechthin.
    Was auch immer und warum auch immer ALLE Verantwortlichen einen Eklat unter dem Teppich verbleiben lassen wollen, dient doch nur einem Ziel:
    ,,Bitte,bitte,lass es dort verborgen bleiben´´.
    Unzählige Köpfe müssten rollen...wer aber will seinen Kopf rollen sehen?
    Fördermittel und Steuern werden für derartig überzogenes Ich-will-aber-Gehabe herausgeworfen, anstatt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Kinder und deren Eltern nun endlich zu ermöglichen eine gemeinsame unabhängige Zukunft aufbauen zu können.
    Stattdessen wird unsachlich am Hauptgebäude vorbei manöveriert.
    Wirres Zeug haben wir in der Vergangenheit genug gehört und uns damit herum geplagt.
    Genützt hat denen das nicht.
    Bin ich froh, dass diese irrwitzigen Diskussionen um diesen schrägen Vogel S. keine Auswirkungen mehr auf den Aufenthaltort unserer Kinder hat.

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  2. Die Arbeit von Stachowske wirkt sich bis heute aus, denn es gibt Kinder, die seit Jahren von ihren Familien getrennt sind. Doch was ist aus van der Heijdens Ankündigung geworden, diese Schicksale aufzuarbeiten? Nichts! Akten wegschließen, damit nicht noch weitere gestohlen und ins Netz gestellt werden, das war es dann?

    Die Begründung im jüngsten Fall für eine Familienzerstörung (Siehe "Schmutziges Handwerk legen")lautet, die Großeltern seien nicht in der Lage, die Enkel von ihrer Mutter fernzuhalten! Die Mutter ist 15 Monate lang mit ihren Kindern in der TG gewesen, jetzt sind die Kinder weg. Weil auch die TG nicht in der Lage gewesen ist, die Kinder von ihrer Mutter fernzuhalten? In einer familienorientierten Einrichtung? Und die fallführende Kraft der TG ist immer noch A. S.?

    Ob die neue Geschäftsführung nicht darf, nicht kann oder nicht will, führt zum gleichen Ergebnis. Und kann nur eine Konsequenz haben. Die Kostenträger müssen die Mittel streichen, denn sie werden nicht für das ausgegeben, wofür sie bezahlt werden.

    Und wenn nun schon zwei Kinder woanders sind, kann man die Mutter doch gleich hinterher schicken. Vielleicht ist ja diese Einrichtung nicht nur auf dem Papier familienorientiert und bindet auch die Großeltern ein.

    In der TG gibt es inzwischen einen Oma- und Opa-Day. Guten Morgen!

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  3. Ach, noch was. In Hamburg sind derzeit zwei Jugendämter mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftigt. Warum tauschen die keine Infos aus? Das eine Jugendamt sagt bereits, dass es demnächst stauben werde - und das andere glaubt noch an das Gefasel von A. S., dem neue Leitung und neue Geschäftsführung nichts entgegen zu setzen haben? Oder nichts engegen setzen wollen?

    Ein Jugendamtsmitarbeiter von Lüneburg hat jüngst ohne mit der Wimper zu zucken gesagt, dass Kinder in der TG bleiben, bis sie 14 sind. Deswegen sind die Therapiedauern kürzer als bei Stachowske? Je länger die noch in der Einrichtung sind, desto kürzer wird die Zeit, die sie dort verbringen? Ist das neue Osterkamp-Andresen-Mathematik?

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