Dienstag, 28. Februar 2012

Ruthard Stachowske

28. Februar 2012
Zwei Kündigungen?

Heidrun Girrulat, stellvertretende Leiterin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zu Zeiten von Ruthard Stachowke und bis gestern weiterhin, und ein weiteres Teammitglied sollen gestern nach der Arbeitsgerichtsverhandlung gekündigt haben.

28. Februar 2012
Fährt vor Arbeitsgericht in Lüneburg Sieg ein

"Das können wir nicht finanzieren", sagt der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Ruthard Stachowskes Anwalt fordert eine Abfindung von 100 000 Euro für seinen Mandanten. Für den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) haben vor dem Lüneburger Arbeitsgericht der ehemalige Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Matthias Lange, und der ehemalige Leiter des Rechnungswesens des Vereins, Niklas Müller, ausgesagt. Anschließend wies die Vorsitzende Richterin Britta Kriesten sechs Kündigungsgründe zurück, die fristlose Kündigung sei nicht ausreichend begründet.

Ruthard Stachowske ist Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden. Dort nahm er im Juni 2010 an einer zweitägigen Fachtagung teil. Als Mitorganisator und TG-Vertreter. War mündlich so vereinbart, sagte dazu Matthias Lange, der während seiner Amtszeit andernorts gelegentlich auch als Eröffnungsredner von Stachowske-Veranstaltungen aufgetreten ist. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, noch darüber aufgeregt, dass Stachowske die Fahrt nach Dresden nicht korrekt abgerechnet habe. An solche Unregelmäßigkeiten konnte sich Niklas Müller als Buchhalter aber nicht erinnern.

Zwei Kündigungsgründe sind der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg noch geblieben. Ein Vergleichsangebot gibt es bislang nicht. Geprüft wird stattdessen die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dabei ginge es um diese Vorwürfe: Hat Stachowske Klienten zum Schnee schippen vor seinem Privathaus eingesetzt, wurde von ihm Tee für die Einrichtung bestellt, den er selbst trank, schaffte er einen Betonring beiseite?

Der juristische Erfolg von Stachowske ist keine Überraschung. Vereinsvorstand und ehemaliger Geschäftsführer hielten ihm stets den Rücken frei. Die Abfindungssumme, die Stachowskes Anwalt fordert, entspricht der gängigen Praxis. An eine Rückkehr in die TG glaubt Stachowske offenbar selbst nicht mehr.

Die gestrige Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg kann für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg das Aus bedeuten. Dass Stachowske dieses Ziel verfolgt, darf  kaum bezweifelt werden.

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In Kladde geschrieben

Nicht nur für einen Bundespräsidenten ist Vertrauen das wichtigste Kapital, das gilt auch für eine Einrichtung wie die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Vertrauen kann man jedoch nicht haben, wenn draußen dransteht, dass Osterkamp-Andresen die Einrichtung leitet, was drinnen aber ignoriert wird von Teammitgliedern, die mit Stachowske hervorragend zusammengearbeitet haben. Und das wieder tun werden, wenn der mit der Abfindung etwas Neues aufgebaut hat. Man trifft sich heute schon regelmäßig.

Vieles bleibt unverständlich. Die neue Geschäftsführerin prescht immer wieder so schnell vor wie sie einen Rückzieher macht. Erinnert man sie an Versprechen, verschwindet sie in der Schmollecke. Äußert man Bedenken, antwortet sie: "Ist alles wasserdicht." Stellt sich das als Irrtum heraus, wird sie kopfscheu.

Gibt die neue Geschäftsführerin Hilfestellung, bekommt sie im nächsten Moment Angst davor, dass jemand in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Wind davon bekommt. Altlasten schiebt sie vor sich her, als lösten die sich so irgendwann auf.

Einige sprechen Stachowske geradezu dämonische Kräfte zu. Die bekommt er aber nur, wenn man an Dämonen glaubt. Auch von diesem Irrglauben sollte sich die neue Geschäftsführerin endlich lösen. Stachowske wehrt sich gegen seine Kündigung. Das ist sein gutes Recht. Fristlos ist sie nun nicht mehr. Es sei denn, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat vor dem Landesarbeitsgericht mehr zu bieten als seltsame Vorgänge, die zum System gehörten.

Noch schlimmer ist: Familienorientierte Drogentherapie ist immer noch Etikettenschwindel. Bestünde die Möglichkeit: Die neue Geschäftsführerin doktort nicht mehr nur an den Symptomen herum, das Juristische erledigt der Anwalt. Alles andere hieße: Früher war Stachowske der unheimliche Leiter, heute ist er der heimliche.

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Fristlose Kündigungen

11. Februar 2012
Haben nur selten Bestand

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund BGB

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
 
§ 622 BGB

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

§ 57 Arbeitsgerichtsgesetz

Verhandlung vor der Kammer.

(1) Die Verhandlung ist möglichst in einem Termin zu Ende zu führen. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden.

(2) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.

Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg geht´s am 27. Februar 2012 weiter. Der fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Ruthard Stachowske wehrt sich. Die Hürden für fristlose Kündigungen sind hoch. Die meisten Arbeitsgerichtsverfahren enden mit einem Vergleich.
 
Das erste Angebot der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Vorwürfe werden nicht mehr erhoben, tolles Zeugnis) hat Stachowske ausgeschlagen. Solche Angebote sind durchaus üblich, sie bedeuten, dass die fristlose Kündigung zu dem Termin ausgesprochen wird, die der Frist für ordentliche Kündigungen entspricht.
 
Da die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, ist Stachowske ein unselbstständig Beschäftigter, der an Anweisungen seines Arbeitgebers gebunden ist. Sonst wäre das Amtsgericht zuständig. Nun wird´s haarig.
 
Nehmen wir einmal an, jemand arbeitet in einem Betrieb, ist mit seinem Gehalt nicht zufrieden und bekommt deswegen von seinem Arbeitgeber anderweitige Begünstigungen. Eines Tages platzt dem Arbeitgeber der Kragen, er kündigt dem Arbeitnehmer fristlos und beruft sich dabei auf die Begünstigungen. Einige werden als nicht rechtmäßig und somit als Untreue eingestuft. Schwer vorstellbar, dass eine so begründete fristlose Kündigung Bestand hat.
 
Wer hat was nicht gewusst?

Vorgeworfen wird Stachowske beispielsweise, er habe 100 000 Euro für juristische und andere Auseinandersetzungen mit Kritikern durch den Schornstein geblasen. Seinem Arbeitgeber habe er vorgegaukelt, dass etwaige Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Von welcher? Von der privaten des fristlos entlassenen TG-Leiters oder von der des Arbeitgebers?
 
Fakt ist nach Angaben des Anwaltes Dr. Springer aus Uelzen: Er vertrat sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Vereinbart worden sei: Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden, Stachowske verklagt Tjaden, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden...Deshalb legte Dr. Springer beide Mandate nieder, als sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen abzeichneten. Dieses Verhalten ist korrekt.
 
Taucht die Frage auf: Wenn es dieses Bündnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben hat, soll zumindest eine Seite nicht gewusst haben, wie juristische Auseinandersetzungen finanziert werden? Fehlt nur noch die Behauptung, der Vereinsvorstand habe nicht gewusst, dass er in den Verfahren als Zeuge für Stachowske aufgerufen worden ist.

Vorgeworfen wird Stachowske auch, er habe Klientinnen und Klienten mit Strafgeldern überzogen, die möglicherweise irgendwo versickert seien. Darauf habe ich schon vor langer Zeit die Steuerfahnder aus Lüneburg hingewiesen. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske in dieser Sache einen 75-prozentigen Erfolg erzielt. Die Steuerfahnder sind nie aktiv geworden. Wäre spannend, wenn jetzt das Arbeitsgericht von Lüneburg andere Schlüsse ziehen würde als Landgericht und Steuerfahndung. Ich jedenfalls darf diese Behauptung nicht wieder aufstellen. Eine Ex-Klientin aus Wolfsburg auch nicht. Wir gehen also davon aus, dass daran nichts ist. Uns bleibt gar keine andere Wahl.

Außerdem soll Stachowske Klientinnen und Klienten unentgeltich für private Gefälligkeiten eingespannt haben, auch Eigentum der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch habe er für sich abgezweigt. Sollte das so sein, wird er sich gedacht haben: Vereinsvorstand und Geschäftsführung werden damit einverstanden sein.

Großer Zusammenhalt

Wie sehr Vereinsvorstand, der zum 31. März 2011 ordentlich entlassene Geschäftsführer Lange und Stachowske zusammengehalten haben, ist kein Geheimnis. Bei Lange sind Konsequenzen gezogen worden, beim Vereinsvorstand nicht...Was für den Vereinsvorstand gilt, gilt auch für weitere Nutznießer dieses Zusammenhalts.

Kritische Fragen meinerseits zu diversen Vorwürfen sind nie beantwortet worden. Vor einigen Monaten haben mein Anwalt und ich Ruthard Stachowske wegen diverser möglicher Straftaten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt immer noch, verhört Zeuginnen und Zeugen.

Eigentlich kann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur hoffen, dass die Lüneburger Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Erhebt sie keine Anklage, ist klar: Stachowske wird man ohne Abfindung nicht los. Erhebt sie Anklage, hat Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg keine Chance.

Bei Anklageerhebung hat auch für Stachowske zu gelten: Bis zu einem etwaigen Urteil gilt er als unschuldig.

Immerhin steht fest: Eine Rückkehr von Ruthard Stachowske in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist ausgeschlossen, denn inzwischen attackiert er sogar vor Gericht die neue Geschäftsführerin. Die sich aber merkwürdigerweise in Schweigen hüllt, wenn man ihr vorschlägt: "Informieren Sie darüber doch das Arbeitsgericht."

Merkwürdiges Verhalten

Sind da noch die Dokumente, die jemand anonym ins Netz gestellt hat. Die Lüneburger Polizei spricht von schwierigen Ermittlungen, ist sogar in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen. Dort soll sie mit dem Hinweis, jeder könne diese Dokumente gestohlen haben, abgewimmelt worden sein.

Doch es gibt nicht nur dieses anonyme blog, es gibt weitere über TG-Kritiker. Diese Tatsache scheinen Vereinsvorstand und neue Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg inzwischen aus den Augen verloren zu haben.

Die Merkwürdigkeiten häufen sich. Fragen stellen darf man kaum noch. Dabei ergeben die sich wie von selbst: Warum hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die Polizei nicht in jeder erdenklichen Weise unterstützt? Dann hätte die doch auch bei Stachowske und anderen Verbündeten auftauchen müssen. Warum erklärt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg in aller Öffentlichkeit, sie rechne in jedem Fall auch mit einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Landesarbeitsgericht?  Warum reagiert die Sucht- und Jugendhilfe entweder seltsam oder gar nicht auf  Hinweise, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen ins Haus stehen? Warum nimmt die neue Geschäftsführung jede kritische Anmerkung in diesem blog fast schon als persönlichen Angriff und reagiert darauf mit Beschwerden bei Dritten, wobei diese Beschwerden von der Wahrheit oft weit entfernt sind?

Wenn ich zusammenzähle, was schon alles angekündigt, aber nicht umgesetzt worden ist, kommt unter dem Strich nicht viel heraus. Jetzt hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen neuen Kooperationspartner mit angeblich gutem Ruf. Vielleicht stellt der diese Fragen?

Arbeitsgericht Lüneburg entscheidet
Fristlose Kündigung
War nicht rechtens