Nicht mehr Geschäftsführerin beim Bayerischen Roten Kreuz in Erding
Gisela van der Heijden habe ich als Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg kennengelernt, die während der Zeit der juristischen Auseinandersetzungen mit dem damaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG), Ruthard Stachowske, meine Hilfe suchte und bekam. Doch schon bald brach sie alle Versprechen, sie dachte gar nicht mehr daran, die Geschichte der TG aufzuarbeiten, konkrete Hilfe für Kinder, die in der Einrichtung unter der Willkürherrschaft von Stachowske litten, leistete sie nicht. Sie verhinderte sie sogar, indem sie beispielsweise über mich behauptete, ich hätte in ihrem Namen Faxe an Jugendämter verschickt. Dann entschwand sie zum Bayerischen Roten Kreuz in Erding. Dort ist sie nun auch nicht mehr:
Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts München teilte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit, dass das Verfahren Ende vergangenen Jahres beendet worden sei. Die beiden Parteien, Klägerin van der Heijden und der von ihr beklagte BRK-Kreisverband, hätten einen Vergleich geschlossen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat van der Heijden in dem Arbeitsrechtsprozess eine große Menge von ihr überobligatorisch geleisteter Arbeitszeit geltend gemacht, für die sie einen Ausgleich forderte. Eine solche Klage erscheint doch vor allem dann wahrscheinlich, wenn ein Arbeitsverhältnis zu Ende geht und die Auflösung eines Arbeitsvertrags geregelt wird.
Inzwischen ist Gisela van der Heijden verabschiedet worden.
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