"Eine andere Frage wäre die, wer solche Kampagnen unterstützt und mit welchen Motiven. Diese Frage zu stellen ist u.a. auch dadurch begründet, das parallel weitere Blogs mit einer ähnlichen vermeintlichen kritischen Ausrichtung entstanden sind, die bei der bereits erst erwähnten Entscheidung des Landgerichts Hamburg auch beachtet worden."
Je länger der jüngste Beitrag des Sozialpädagogen Ruthard Stachowske auf seinen Internet-Seiten, desto größer das Gestammel. Erst preist sich dieser Mann als unerschrockener Kämpfer für die Rechte von Kindern an, der deswegen möglicherweise sogar von "Auftrags-Cyber-Stalkern" verfolgt wird, und dann führt er in einem zusammengeschusterten Satz "weitere blogs" an, die angeblich bei einer Entscheidung des Hamburger Landgerichtes "beachtet worden" sind. Wer da nicht an "Auftrags-Cyber-Stalker" denkt, dem ist nach Stachowskes Auffassung wohl nicht mehr zu helfen.
Allein schon die Tatsache, dass dieser Sozialpädagoge nicht sauber argumentiert, beweist, dass dieser Mann nur eins im Sinn hat: Verwirrung stiften. Das können Verwirrte bekanntlich besonders gut. Was aber ist wahr?
Ruthard Stachowske hat auf den offiziellen Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Anfang 2011 behauptet, er werde von Stalkern verfolgt. Diese Veröffentlichung stand zwar nur kurze Zeit auf den TG-Seiten, weil sie von der Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen schnell wieder gelöscht wurde, aber da hatten mein Anwalt und ich schon vor dem Hamburger Landgericht geklagt. Um erfolgreich zu sein, mussten wir dem Gericht allerdings klar machen, dass Stachowske mich meinte. Denn es gab im Internet in der Tat viele Veröffentlichungen über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Die meisten stammten jedoch von mir. Die Portale Sajonara und www.pressemitteilung.ws gehörten dazu. Denen hatte Stachowske juristisch drohen lassen. Mit Sajonara wurde ein Vergleich geschlossen, weil der Betreiber als Student Angst vor Ärger hatte, www.pressemitteilung.ws stoppte die Beiträge nur vorübergehend. Als die Betreiber festgestellt hatten, dass es sich bei der Drohung nur um heiße Luft handelte, packten sie das Stopp-Schild für meine Veröffentlichungen wieder ein. Bei diesen Beiträgen handelte es sich überwiegend um Beiträge, die auch in diesem blog erschienen waren.
Das Hamburger Landgericht gab uns Recht: Ich war mit "Stalkern" gemeint und verbot Stachowskes Veröffentlichung auf den TG-Seiten. Das ist hier nachzulesen. Auch später hat sich das Hamburger Landgericht nie mit den "weiteren blogs" beschäftigt. Deswegen verwendet Stachowske wohl auch den Ausdruck "beachtet".
Wenn für diesen Sozialpädagogen aus "nicht damit beschäftigen" "beachten" wird, dann wird bei diesem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch aus kritischer Berichterstattung auch "Auftrags-Cyber-Stalking". Genauso fundiert sind seine Therapiemethoden, die in dieser Einrichtung seit Mitte 2011 verboten sind...
stachowske schreibt auf seinen seiten auch, dass er die tg zu einer der größten einrichtungen dieser art gemacht hat. wenn das so wäre, dann könnte man nur sagen: leider...der sollte sich mal von herrn tjaden beraten lassen, wie man menschen wie uns den rücken stärkt :-)
AntwortenLöschennun lügt stachowske auf seinen seiten, er sei seit 2010 auch gegen herrn tjaden vor gericht erfolgreich gewesen. für die niederlagen, die stachowske erlitten hat, gab die sucht- und jugendhilfe lüneburg nach eigenen angaben 100 000 euro aus. das war auch einer der kündigungsgründe...und der grund dafür, dass er die tg wilschenbruch nicht mehr leitet! und serdar saris als neuer geschäftsführer lässt diese lügen zu. was für ein sauhaufen...
Löschenbeim ersten verfahren bin ich dabei gewesen. nicht einmal das hat stachowske tatsächlich gewonnen. es gab ein säumnisurteil, weil ldie zeugen, die im gerichtssaal anwesend waren, nicht vernommen werden sollten...
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