Donnerstag, 29. März 2012

Bilanz II







Die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiß, dass Ruthard Stachowske einen Rundumschlag gegen alle Ex-Klientinnen und Ex-Klienten gestartet hat. Da die Öffentlichkeit nicht weiß, wer sich bei mir gemeldet hat und wer nicht, geraten nun alle Ehemaligen in den Verdacht, ihren Kindern schwere Gewalt angetan zu haben. Wird eigentlich von Betroffenen gelesen, was Stachowske auf seinen Seiten schreibt? Hier steht es. Für eine Klage gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (der rechtlich betrachtet immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist) reicht die Erkennbarkeit. Glühen nun die Drähte, ist schon jemand zu einem Anwalt gegangen? Hat sich Gisela van der Heijden distanziert, ist sie Stachowske auf die Füße getreten? Nichts davon ist mir bislang bekannt geworden. Hat niemand einen Arsch in der Hose?







(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.

Lautet der § 263 des Strafgesetzbuches (StGB).

Ende Januar 2012 hat mir ein Gerichtsvollzieher einen Besuch abgestattet. Einen zweiten Besuch kündigte er für den 20. Februar 2012 an. Sofort informierte ich darüber die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Die bat mich um Stillschweigen, versprach eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung ("hoffentlich weiß ich morgen mehr") und kündigte die Einschaltung der Polizei an, ich wies den alten und den neuen Anwalt von Ruthard Stachowske auf bereits geleistete Zahlungen hin, Gisela van der Heijden kannte die bereits seit einem halben Jahr - und hat mir jemand Fakten und Zahlen genannt? Nein. Gisela van der Heijden rief den Gerichtsvollzieher an und versprach ihm eine Rückmeldung, auf die er bis heute nach seinen Angaben vergeblich gewartet hat. Als ich vor dem 20. Februar 2012 in einer mail meinem Anwalt und der neuen Geschäftsführerin der Sucht-  und Jugendhilfe Lüneburg mitteilte, dass ich mit dem Gerichtsvollzieher in aller Ruhe sprechen werde, reagierte Gisela van der Heijden sofort mit einer mail an meinen Anwalt, in der sie behauptete, ich hätte gar kein Interesse an einer Klärung. Was hatte sie denn bis dahin geklärt? War sie bei der Polizei? Stimmte es immer noch, dass der alte Anwalt von Stachowske herumtrickste? Oder hatte der gar nicht getrickst? Ist es immer noch so, dass die neue Geschäftsführerin in der Einrichtung gar nicht mit offenen Karten spielen darf?

Muss ich erst Strafantrag gegen die Beteiligten stellen? Ob mein Vermögen nun um 4600 Euro oder um 100 Euro geschädigt wird, dürfte für die Staatsanwaltschaft nicht von Belang sein.



 
 
 
 
 
Nun habe ich der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sogar noch eine Steilvorlage geliefert. Ich berechnete in einem Einschreiben knapp 5 000 Euro für die Tatsache, dass Ruthard Stachowske mit der oben genannten Veröffentlichung gegen die von Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung verstoßen hat. Würde man mir diese Summe zahlen, könnte ich die Vollstreckung verhindern. Mein Anwalt müsste nicht damit rechnen, dass die Forderung, die Stachowske eintreiben will, verrechnet wird mit der Forderung, die wir an Stachowske haben. Denn der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft hat zwar am 20. April 2010 einen 75-prozentigen Anfangserfolg gelandet, danach begann für ihn aber eine juristische Niederlagenserie. Es könnte alles so einfach sein...
 
Die Abschlusseerklärung für einen Vergleich mit der Veröffentlichung von Stachowske (bis zu einem Vergleich oder einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg)






Wer nun meint, das könne doch alles nicht wahr sein, könnte sich an einer Aktion beteiligen, die bereits 2010 stattgefunden hat: Einen kleinen Betrag an den neuen Anwalt überweisen und ihn so ins Schleudern bringen: Rae Schwenn & Krüger, Konto-Nr. 3 612 066, BLZ 200 300 00, Az. DR II 56/12, Stachowske gegen Tjaden. Den überwiesenen Betrag bitte als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilen. Danke.

Bilanz III

11 Kommentare:

  1. mail an ehemaligen anwalt von stachowske

    sehr geehrter herr dr. s.,

    da weder sie noch der neue anwalt von herrn stachowske mir bereits gezahlte raten bestätigen, da zudem frau gisela van der heijden in einer mail an mich behauptet, sie würden tricksen, um bestimmte unterlagen nicht herausrücken zu müssen, werde ich das wochenende nutzen, um gegen alle beteiligten strafantrag wegen betruges zu stellen.

    am 2. april 2012, 8.30 uhr, habe ich einen termin beim gerichtsvollzieher thomas onnen. ich habe herrn onnen zwar um verschiebung des termins gebeten, sollte das aber nicht möglich sein, werde ich diesen termin wahrnehmen.

    mit freundlichen grüßen

    heinz-peter tjaden
    krumme straße 1
    26384 wilhelmshaven

    weitere infos finden sie auf den ihnen bekannten seiten.

    kopie herrn obergerichtsvollzieher thomas onnen, amtsgericht wilhelmshaven

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  2. Moin,

    ich habe natürlich schon vor einiger Zeit die "Stalking-Story" auf Stachowskes Seiten gelesen und bin auch nicht überrascht, dass er alles für sich auslegt und sich als Opfer darstellt. ..der arme... :-(

    Allerdings bin ich nicht sicher, ob er tatsächlich auf alle Ehemaligen losgeht. Bei mir ist jedenfalls bisher nix angekommen - weder von ihm selbst, noch von einer seiner Marionetten. Aber selbst wenn - soll er doch tun, was er nicht lassen kann. Wie schon mehrfach gesagt: Ich werde alles, was ich veröffentlicht habe wiederholen und stehe zu dem, was ich hier und auch an anderen Stellen vertreten habe.

    Dafür hat er nun ja viel Zeit, sich mit dem Phänomen des "Cyber-Stalkings" auseinander zu setzen, wo er die TGW nicht mehr leiten darf... Bin schon gespannt auf sein erstes Buch zu dem Thema :-) Die kriminellen Stalker werden dann irgendwann auf dem Wege der Rehabilitation ganz klassisch im Stil von encounter-gruppen nach dem St.-modell geheilt...

    Beste Grüße aus Bremen

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  3. @ Andi

    Aus dem Buch wird nichts. Dieses Projekt hat er schon für 2011 angekündigt. Fachtagungen, Fachaufsätze. Als Mitstreiter nannte er namentlich seinen Anwalt Dr. Springer aus Uelzen. Der hat inzwischen das Mandat niedergelegt...Und machte auch sonst nicht mehr mit.

    Allerdings hätte Stachowske keine Probleme mit dem (Buch-)Titel. Den würde er verlegen, andere hat er niedergelegt.

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  4. falls lüneburg ein theater hat, sollte man das als trauerspiel aufführen...

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  5. Ich musste heute meine Geldbörse ausmisten, dabei habe ich festgestellt, dass 1 Euro nicht ordentlich untergebracht werden konnte.
    Diesen habe ich zur Prüfung an einen Anwalt geschickt.
    Hoffentlich kann der diesen Euro einsortieren.
    Notfalls kann er ihn dann nach der Prüfung sogar behalten,
    mit Grüßen aus der Lüneburger Heide

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    1. ich hätte gestern beinahe einen fünfer mitgewaschen. habe ich ebenfalls zur prüfung an einen anwalt gechickt.

      k. s.

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  6. was sind das für seiten die stachowske betreibt!!?? finde die nicht und würde sie gerne mal lesen!!!! MFG F. Piotrowski auch aus der lüneburger heide.

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    1. Hallo Florian,
      die Seiten mögen neu gestaltet sein, die Gesinnung scheint geblieben.
      Du kennst den Laber-Rabarber, verpasst also nichts, falls Du es nicht findest.
      Gruß Achim
      PS: Wir sollten uns mal wieder treffen.

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    2. guten tag, herr tjaden, ich habe stachowske-text und abschlusserklärung miteinander verglichen. die tatsache, dass der text im netz gelandet ist und dort weiterhin steht, zeigt mir, dass die tg-neuen dem entweder tatenlos zuschauen oder nicht wissen, wie sie diesen mann stoppen sollen, obwohl der noch dazu gehört...die abmachung ist eindeutig, dafür muss die sucht- und jugendhilfe lüneburg an sie zahlen.

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  7. @ F. Piotrowske

    Gehen Sie in der 8. Zeile doch einfach mal auf den Link. Stachowske betreibt übrigens inzwischen mehrere Seiten. Man könnte sagen, pro esoterischem Unfug eine :-) Sag ich aber nicht. Und dann klicken Sie mal weiter unten "Die Abschlusserklärung..." an. So lange Stachowske noch nicht rechtswirksam gekündigt worden ist, darf er das nicht behaupten...Gisela van der Heijden ist darüber informiert. Ob sie meine Meinung teilt, hat sie mir nicht mitgeteilt...

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  8. ok danke!!!! werde mir den blödsinn mal angucken. @ achim jaa gerne können uns ja wieder an der alten stelle zum kaffe treffen!!! müssen wir nur nen termin ausmachen!!!

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