Ist 13-Jähriger in Flensburg?
Die Geschichte beginnt in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG). Im Jahre 2000 flüchtet eine Mutter aus der Einrichtung, sie kehrt mit ihrer Mutter zurück, will ihr Baby abholen. Der Junge ist weg. Der damalige TG-Leiter Ruthard Stachowske sagt: "Du siehst dein Kind nie wieder."
In diesen Tagen ist dieses Kind aus einem Heim in Eckernförde abgehauen. Mit einem Kumpel, der wieder zurück ist. "Die Leute sind mir zu gefährlich", soll er gesagt haben. "Die Leute" sind nach seinen Angaben Jugendliche aus Flensburg, die sich auf dem Alten Friedhof treffen. Denen soll sich der 13-Jährige angeschlossen haben.
Der Junge ist bei Pflegeeltern aufgewachsen. Als 11-Jähriger setzte er sich in das Auto seiner Pflegeeltern und kurvte damit durch Langwedel. Nach dieser Spritztour wurde er in ein Heim in Delmenhorst gebracht. Dort war er nicht lange. Als ich zu diesem Heim fuhr, hatte er die Einrichtung schon wieder verlassen.
Zuständig war bis dahin das Jugendamt in Verden. Die Mutter musste immer schön draußen bleiben. An so genannten "Hilfeplangesprächen" wurde sie nur auf schriftlichem Wege beteiligt. Wenn der Junge keine Lust auf solche Gespräche hatte, musste er nicht dabei sein. Ende Februar 2012 wurde die Akte vom Familiengericht in Verden geschlossen. Vorher hatte ich die damalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, in den Fall eingeschaltet. Dass sie der Mutter helfen wollte, durfte nicht bekannt werden. Deswegen schredderte sie ein Dokument für die Familiengerichtsverhandlung in Verden.
Dann schien die Geschichte doch noch ein gutes Ende zu nehmen. Der Junge kam in eine Einrichtung im nördlichen Schleswig-Holstein. Doch auch dort machte er sich immer wieder aus dem Staub. Die Mutter musste wieder schön draußen bleiben, nur einmal durfte sie ihren Jungen sehen, der schließlich in ein Heim in Eckernförde gebracht wurde.
Wenn der Junge unterwegs war, rief er seine Mutter an. Stets wollte er nur weg - raus aus dem Heim. Auch am 4. August 2013 bekam die Mutter einen Anruf von ihrem Sohn. Mitten in der Nacht. Danach ist er mit einem Kumpel nach Flensburg getürmt. Die Flucht war schon länger geplant.
Aus Flensburg meldete er sich gestern bei seiner Pflegemutter in Langwedel: "Ich gehe nicht zurück." Die Mutter wurde zu einem Gespräch ins Heim gebeten. Dort erfuhr sie von der neuerlichen Flucht ihres Kindes. Warum so spät?
Das "Flensburger Tageblatt" weiß nichts über "gefährliche Jugendliche" auf dem Alten Friedhof. Die Anlage ist 200 Jahre alt, der Park liegt mitten in der Stadt, dort gibt es Museen, zwei große Schulen. Auch im Polizeibericht der vergangenen Tage gibt es keine Hinweise auf steigende Jugendkriminalität.
Der Heimleiter aus Eckernförde hat mir einen Rückruf versprochen. Auf den warte ich noch. Wo ist dieser 13-Jährige, dessen Lebenslauf von Ruthard Stachowske umgeschrieben worden ist?
Stachowske - der Mann mit den Bibelkenntnissen
15. August 2013
Der Junge ist wieder da
Der 13-Jährige ist in Flensburg gefunden und ins Heim in Eckernförde zurückgebracht worden. Hat mir der Heimleiter soeben telefonisch mitgeteilt. Jetzt sollen gemeinsam Lösungen gesucht werden, um dem Jungen zu helfen, der "schwer traumatisiert" sei. Bei den Erfahrungen, die der 13-Jährige beginnend in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gemacht hat, verwundert das nicht. Ich darf den Heimleiter jederzeit anrufen, wenn ich das Gefühl habe, dass er weitere Informationen benötigt.
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
Donnerstag, 15. August 2013
Freitag, 5. Juli 2013
Keine Strafverfolgung
Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse
Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:
"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.
Genau diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen gegen mich vorzugehen.
Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben, ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O 204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)
Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.
Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material. Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.
Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.
Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen
Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:
"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.
Genau diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen gegen mich vorzugehen.
Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben, ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O 204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)
Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.
Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material. Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.
Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.
Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen
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