Sonntag, 1. August 2010

Behördenstalking?

28. und 29. Juli 2010
Ein Anwalt - ein Buch/Stachowske-Anwalt bedankt sich bei mir

Hier lesen

25. Juli 2010
Wird die Jugendhilfe Lüneburg
unentwegt belagert?elagert?

"Der Begriff ´Stalking´ ist vom englischen Verb ´to stalk´ abgeleitet, das in der Jägersprache ´anpirschen/sich anschleichen´ bedeutet.


Dahinter verbirgt sich das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird."

Definiert die Polizei einen Straftatbestand, an den man kaum zu denken wagt, wenn man die Klageschrift des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg liest (Az. 325 O 172/10, Landgericht Hamburg).

Doch dieser Gedanke könnte einem kommen, wenn dieser Anwalt schreibt, man verklage mich, weil ich den Kläger "in seinem beruflichen Fortkommen" behindere. Das geschehe so: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf nahezu jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."

Das ist noch kein Stalking? Stimmt. Doch der Anwalt von Ruthard Stachowske hat auf Seite 17 seiner Klageschrift erst angefangen - heißt: Er geht noch weiter. Und landet bei der Jugendhilfe Lüneburg.

Was der angeblich geschieht, formuliert dieser Anwalt so: "Die Arbeitgeberin des Klägers, die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, sieht sich darüber hinaus inzwischen unentwegt in der Situation, gegenüber ihren Kostenträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, aber auch gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und sonstigen Kooperationspartnern klarzustellen, dass der Leiter der TG Wilschenbruch kein Krimineller ist..."

Diese Passage muss man mehr als einmal lesen, um sie zu begreifen. Da ich nie behauptet habe, dass Ruthard Stachowske ein Krimineller ist, drängen sich Fragen auf. Die lauten: Kommen diese Behördenvertreter persönlich vorbei und belagern die Einrichtung? Oder was bedeutet "unentwegt"? Laut Wörterbuch gibt es viele Bedeutungen, dazu gehören demnach "beharrlich, dauernd, ständig, unbeirrt, ununterbrochen, unverdrossen, ausdauernd, hartnäckig, permanent, unermüdlich, unerschütterlich, unverbrüchlich, zäh".

Wäre dieses "unentwegt" also Behördenstalking? Wenn ja - was habe ich damit zu tun? Warum verbittet sich die Jugendhilfe Lüneburg nicht einfach das, was sie offenbar als Belästigung empfindet?

Wenn aber die Behördenvertreter gar nicht persönlich vorbeikommen, sondern "unentwegt" anrufen? Wäre es dann besser? Und wie müsste man sich diese Telefonanrufe vorstellen? Etwa so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Ich habe die Veröffentlichungen von Herrn Tjaden gelesen." "Guten Tag, Herr Müller. Um das ein für alle Mal klarzustellen, versichere ich Ihnen, dass mein Angestellter kein Krimineller ist." Oder so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Aus den Veröffentlichungen von Herrn Tjaden schließe ich, dass Sie einen Kriminellen beschäftigen."

Wie aber käme beispielsweise ein Jugendamtsmitarbeiter bei Anrufvariante 2 auf solch eine Unterstellung? Darf er sich so was aus den Fingern saugen?

Bleibt festzuhalten: Liest man diese Passage aus der Klageschrift aufmerksam, dann verstecken sich darin schwere Vorwürfe gegen die Kostenträger der Jugendhilfe Lüneburg. Was jetzt besteht, ist Klärungsbedarf, damit Schluss ist mit "unentwegt".

Dazu möchte ich gern beitragen und frage deshalb diese angeblich persönlich Vorbeikommenden oder ständig Anrufenden: Haben Sie wirklich all meine Veröffentlichungen gelesen oder haben Sie die nur überflogen?

Möglich wäre aber auch: Behördenvertreter fragen sich jetzt, warum ein Anwalt solche Behauptungen aufstellt. Das dürfte besonders für die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweg gelten. Weil: Auf Seite 7 der Klageschrift wird ein Rentenversicherungs-Mitarbeiter als Zeuge für Ruthard Stachowske aufgerufen. Woher würde der anreisen? Aus Laatzen, wo die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweig ihren Sitz hat, oder als "Unentwegter" aus Wilschenbruch?

Ob so oder so: Eine Fahrgemeinschaft zum Hamburger Landgericht würde der mit dem Anwalt von Ruthard Stachowske wohl kaum bilden.

1 Kommentar:

  1. Wenn ein Therapeut eine zukunftsvernichtende Beschreibung über die vermeintlichen Entwicklungsprognosen seiner ihm anvertrauten Klienten macht ,obwohl sie nicht mehr in der Einrichtung sind und jetzt kommt's , würde es sicherlich zutreffen , wenn die betreffenden Personen nie aus der Einrichtung heraus gekommen wären . Es würde ja auch niemand mitbekommen , wie gesund und , ich sag mal , normal zumindest einige Klienten eigentlich sind .
    Vernichtende Beurteilungen/Stellungnahmen gegenüber Behörden und Gutachtern über gesunden wollende Menschen , was sagt man denn dazu ?
    Ich wundere mich , wenn es dafür keinen nennenswerten Tatbestand gibt . Da ist doch alles andere ,,Pippifax'' gegen .
    Nachdem die Personen seit längerem nicht mehr in der Einrichtung leben , stellt sich der ein oder andere Beteiligte aus der Nachbetreuung die Frage : ,, Ich soll mich ja eigentlich um die Nöte und Ängste der Kinder kümmern.......?''
    Trifft da evtl.folgende Interpretation zu ? :,,....wozu bin ich hier, die Kinder sind so gelöst und fröhlich ?''

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