Dienstag, 30. November 2010

TG Wilschbruch vor Gericht (IV)

12. November 2010
Richter nicht aufwerten

Das haben wir nun vom Landgericht Hamburg auch schriftlich: Es bleibt bei der einstweiligen Verfügung vom 20. April 2010. Ich darf also weiterhin einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg samt kritischer Anmerkung nicht veröffentlichen. Bei der Widerspruchsverhandlung hat mein Anwalt die Herausgabe des Konsequenzgelderbuches der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) beantragt. Konsequenzgelder bedeuten: Klientinnen und Klienten zahlen für so genanntes Fehlverhalten. Dass es diese Konsequenzgelder gegeben hat, bestritt der TG-Anwalt am 20. April 2010 nicht einmal. Sie wurden  inzwischen abgeschafft.

Auch den Antrag auf Herausgabe des Konsequenzgelderbuches hat der Vorsitzende Richter Schulz ignoriert. Nun könnten wir Berufung einlegen. Will ich aber nicht. Ich möchte diesen Richter nicht aufwerten. Der hat schließlich am 20. April 2010 unsere Zeuginnen und Zeugen nicht nur im Gerichtssaal bewachen lassen, der hat sie auch nicht angehört. Zu den Bewachten gehörte eine Mutter, die als Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vier Monate lang von der Gruppe isoliert worden ist.

Ihr Tagebuch

2 Kommentare:

  1. Konsequenzgelder mussten tatsächlich bezahlt werden. Aber dass darüber Buch geführt wurde, bezweifle ich, deshalb kann man dieses auch nicht einsehen - es existiert nicht! Zu meiner zeit mussten einige Frauen wegen fehlender Empfängnisverhütung 5€/Tag zahlen, bis sie dann die Pille hatten. Das Geld wurde angeblich an Kinder in Indien gespendet, so der Leiter der TG. Aber wer das öffentlich sagt, wird Lügen gestraft.

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  2. Lieber Andi,

    der Anwalt der TG Wilschenbruch hat am 20. April 2010 dem Landgericht Hamburg Kopien dieses Konsequenzgelder-Buches vorgelegt...Unsere Zeuginnen und Zeugen zweifelten allerdings an der Echtheit der Eintragungen!

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