Donnerstag, 31. Dezember 2009

Lesen oder nicht lesen?











22. Dezember 2009
Ein selbst ernannter "Redakteur"?

Nach einer Klageandrohung vom 28. Mai 2009 und einer Unterlassungserklärung hat mich nun per mail-Anhang die zweite Unterlassungserklärung ereilt. Darin lässt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske über seinen Anwalt behaupten, er habe ein Verbot erwirkt. Das ist mir neu. Außerdem geht dieser Jurist davon aus, dass ich solche Schreiben schon gar nicht mehr lese. Ist etwas Wahres dran: Ich überfliege sie nur noch.

Eine Passage ist mir aber geradezu in mein Energiefeld gesprungen: Dort steht, ich sei ein selbst ernannter "Redakteur". Nun kann man nicht von jedem Anwalt und von jedem Philosophen erwarten, dass sie wissen, was ein Redakteur ist, aber ich probiere es trotzdem einmal - und zwar so einfach wie möglich.

Bei einem Fachzeitschriftenverlag in Isernhagen bei Hannover, bei einer Lokalzeitung und bei einer Hamburger Nachrichtenagentur habe ich vom 1. Oktober 1979 bis zum 31. Dezember 1980 ein Volontariat gemacht. In dieser Zeit besuchte ich auch ein sechswöchiges Seminar an der Hamburger Akademie für Publizistik mit namhaften Referenten. Ein Beispiel.

Anschließend wurde ich von dem Fachzeitschriftenverlag als Redakteur übernommen, neun Monate später war ich Chefredakteur. Nebenbei arbeitete ich weiter für die Hamburger Nachrichtenagentur. 1984 und 1985 wechselte ich zu einer Lokalzeitung, war dort Lokalchef und stellvertretender Chef vom Dienst. Weitere Stationen: freier Mitarbeiter bei "Bild" Hannover und verantwortlicher Redakteur von Wochenzeitungen in Burgdorf bei Hannover und in Wilhelmshaven.

Ist das genug Redakteur - oder darf es noch ein bisschen mehr sein? Bei Elisabeth Noelle-Neumann habe ich übrigens Publizistik studiert.

23. Dezember 2009
Selbst ernannter "Redakteur" bekommt Post

Wieder ist mir bestätigt worden, dass Wertsachen beim Verlassen der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht herausgerückt worden sind. Die Zahl derjenigen, die das berichten, steigt also weiter.

Auf dem Postweg ist die Unterlassungserklärung noch nicht angekommen.

28. Dezember 2009
Brief bald wieder in Eingangskörbchen von Dr. S.

Als selbst ernannter "Redakteur" muss man schließlich nicht jede Unterlassungserklärung eines Anwaltes lesen. Deshalb habe ich die Annahme abgelehnt.









Der Prozess

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Zum Prozess

30. Dezember 2009
Heidrun G. - die Frau für das Grobe?

Ist die Mitarbeiterin Heidrun G. die Frau für das Grobe in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Als sich am 5. September in Lüneburg Ehemalige in einem Café trafen, machte sie aus dem zweiten Stock einer Außenwohnung Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sogar eine Elfjährige bannte sie auf Platte. Eine Klage gegen diese Aktion verlief im Sande. Begründung: Mit den Fotos ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Nun taucht der Name dieser Mitarbeiterin in einer Versicherung an Eides Statt auf. Hintergrund: Der Leiter der Einrichtung bestreitet in einer Einstweiligen Verfügung, dass er private Dinge von Patientinnen und Patienten an sich nehme. Das hat er zwar fast auf den Tag genau vor zwei Jahren in einem Brief (liegt mir vor) an eine Familienrichterin bestätigt, aber nun soll das nicht mehr stimmen.

Stimmt doch, versichert auch dieser Ehemalige. Er hat die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seinen vor Gericht verwertbaren Angaben zufolge ohne seinen Ausweis und ohne seinen Schmuck verlassen. Mehrfach habe er die Herausgabe gefordert. Schließlich sei sein Vorschlag gewesen: „Ich komme vorbei und hole meine privaten Dinge ab.“ Heidrun G. soll darauf schriftlich geantwortet haben: „Wenn Sie hier einfach so vorbeikommen, werten wir das als Hausfriedensbruch.“ Deshalb habe er auf die Rückgabe verzichtet.